KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG
Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter in der Region Stuttgart: Weiterbildung mit Pflicht‑Plus
- Was hinter den 20 Stunden steckt
- Praktische Einordnung für 2026
- Was bedeutet Weiterbildungspflicht?
- Warum ist das für Berufseinsteiger relevant?
- Welche Inhalte sind in Weiterbildungen wichtig?
- Wie lässt sich die Pflicht praxisnah umsetzen?
- Welche Weiterbildungsformate werden anerkannt?
- Was passiert mit den Weiterbildungsnachweisen?
Was hinter den 20 Stunden steckt
Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter tragen Verantwortung für hohe Werte – und müssen sich deshalb regelmäßig weiterbilden. Gerade für Menschen, die neu in der Branche sind oder noch nicht lange in diesem Bereich arbeiten, wirkt die Weiterbildungspflicht oft zunächst abstrakt. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wer sich weiterbilden muss, welche Vorgaben gelten und wie passende Weiterbildungen in der Region Stuttgart dabei helfen, den Überblick zu behalten
Praktische Einordnung für 2026
Am 23. Juli 2026 wurde das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung, dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und weiteren Rechtsvorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten am 24. Juli 2026 gelten auch die neuen Regelungen zur Weiterbildungspflicht (Die aktuelle Gesetzesfassung findest du im Bundesgesetzblatt 2026 Teil 1 Nr. 215 vom 23. Juli 2026)
Was bedeutet Weiterbildungspflicht?
Für Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter sowie ihre Angestellten ist Weiterbildung kein „Nice to have“, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) sowie die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Die Regel: Innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren müssen mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung nachgewiesen werden.
Die Pflicht gilt für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis sowie für Angestellte, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken – zum Beispiel durch die Betreuung von Kundinnen und Kunden. Bei natürlichen Personen ist der Erlaubnisinhaber oder die Erlaubnisinhaberin selbst weiterbildungspflichtig. Bei juristischen Personen, etwa einer GmbH, betrifft die Pflicht grundsätzlich die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.
Ausgenommen sind Mitarbeitende, die weder Kundenkontakt haben noch an der Wohnimmobilienverwaltung beteiligt sind, beispielsweise in der Buchhaltung, IT oder Personalabteilung.
Eine Delegation der Weiterbildungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Wenn ausreichend qualifizierte Abteilungs- oder Bereichsleitungen die Aufsicht über die mitwirkenden Angestellten übernehmen, kann die Weiterbildung über diese Personen abgedeckt werden. Nicht möglich ist das jedoch, wenn die natürliche Person oder ein gesetzlicher Vertreter selbst unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit arbeitet.
Seit dem 24. Juli 2026 gilt die gesetzliche Weiterbildungspflicht nicht mehr für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler. Sie wurde im Zuge des Bürokratierückbaus aufgehoben.
Warum ist das für Berufseinsteiger relevant?
Gerade, wenn du frisch in die Branche kommst, triffst du früh Entscheidungen mit finanziellen Folgen – für Eigentümer, Mieter und Käufer. Fehler entstehen schnell: falsche Angaben im Exposé, unklare Kommunikation zur Hausordnung, Unsicherheit bei Eigentümerversammlungen. Weiterbildung hilft, typische Stolperfallen zu kennen, Grundlagen sauber aufzubauen und sich nicht nur auf Bauchgefühl oder Vorlagen aus dem Büro zu verlassen.
Dazu kommt: Die Immobilienwelt verändert sich. Klimaschutz, energetische Sanierung, neue Anforderungen an Nachweise, digitale Tools in der Verwaltung – all das taucht heute in der Praxis auf. Wer sich regelmäßig weiterbildet, kann besser einordnen, was im Alltag wichtig ist und wo man besser nachfragt, statt „einfach zu machen“.
Welche Inhalte sind in Weiterbildungen wichtig?
In vielen Kursen für Immobilienmakler, Hausverwalter und WEG‑Verwalter tauchen immer wieder ähnliche Schwerpunkte auf:
-
rechtliche Grundlagen rund um Miet‑, WEG‑ und Maklerrecht
-
aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile, die den Berufsalltag direkt betreffen
-
Organisation von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen
-
Kommunikation mit Eigentümergemeinschaften, Mietenden und Dienstleistern
-
Dokumentations‑ und Nachweispflichten gegenüber Behörden und Auftraggebenden
Je nach Kurs kommen Praxisfälle, Übungen mit echten Dokumenten oder Rollenspiele zur Gesprächsführung hinzu. Für Teilnehmende ist oft hilfreich, dass an konkreten Beispielen gezeigt wird, wie ein Vorgang von A bis Z abläuft – zum Beispiel vom Erstkontakt mit Kaufinteressierten bis zum Vertragsabschluss oder von der Einladung zur Eigentümerversammlung bis zur Umsetzung der Beschlüsse.
Zusätzliche freiwillige Weiterbildungen sind jederzeit möglich und sinnvoll. Die dafür absolvierten Stunden können jedoch nicht auf den nächsten Weiterbildungszeitraum übertragen oder angerechnet werden. Wichtig: Fehlende Pflichtstunden lassen sich nach Ende des jeweiligen Dreijahreszeitraums nicht nachholen.
Wie lässt sich die Pflicht praxisnah umsetzen?
Die Weiterbildungspflicht klingt nach einer Zahl – 20 Stunden – wird aber leichter handhabbar, wenn man sie in den Arbeitsalltag einbaut. Sinnvoll ist:
-
frühzeitig zu planen, wann im Dreijahreszeitraum Zeitfenster für Seminare oder Lehrgänge sind
-
Formate zu wählen, die wirklich zum eigenen Tätigkeitsprofil passen (Makler, Verwalter, WEG‑Schwerpunkt)
-
die Nachweise über besuchte Veranstaltungen strukturiert zu sammeln
-
Weiterbildung auch als Chance zu sehen, Kontakte in der Branche zu knüpfen und Fragen aus dem eigenen Berufsalltag zu klären
Für Einsteiger kann Weiterbildung außerdem ein Mittel sein, im Unternehmen sichtbar zu werden: Wer sich mit aktuellen Themen beschäftigt, bringt Wissen in Teams, die häufig noch stark in „bewährten Routinen“ arbeiten. So wird die gesetzliche Pflicht zu einem Werkzeug, um die eigene Rolle zu stärken – und nicht nur zu einer zusätzlichen Aufgabe auf der To‑do‑List.
Welche Weiterbildungsformate werden anerkannt?
Anerkannt werden verschiedene Weiterbildungsformate, zum Beispiel Präsenzseminare, betriebliche Schulungen, Webinare und E-Learning-Angebote.
Bei Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle erforderlich. Für Online-Veranstaltungen muss entweder eine Interaktion während des Trainings möglich sein oder der Anbieter eine Lernerfolgskontrolle anbieten.
Alle Maßnahmen müssen die Qualitätsanforderungen der Anlage 2 der MaBV erfüllen. Dafür ist der jeweilige Weiterbildungsanbieter verantwortlich.
Das IHK-Bildungshaus bietet Präsenzveranstaltungen an, ergänzend gibt es Online‑Formate, die flexibler sind und sich mit anderen beruflichen oder privaten Plänen kombinieren lassen.
Hier findest du alle unsere Kurse zum Thema Immobilien
Was passiert mit den Weiterbildungsnachweisen?
Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Diesen Nachweis musst du drei Jahre aufbewahren und bei der IHK Region Stuttgart vorlegen. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme stattgefunden hat.
Zum Weiterlesen: Immobilienexposés mit KI: Weiterbildung für Makler in der Region Stuttgart
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