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ASTA-Infocenter

Das ASTA-Infocenter ist das zentrale Portal zur Selbstverwaltung für Ausbildungsbetriebe (kurz ASTAs) – ein Medium, das nahezu alle Vorgänge der beruflichen Ausbildung unter einem Dach vereint und das Zusammenwirken aller beteiligten Parteien vereinfacht. Dieses Infocenter ermöglicht eine digitale und effiziente Verwaltung Ihrer Ausbildungsprozesse.

Link zur Anwendung

Was bietet das ASTA-Infocenter?

  • Azubimanagement: Übersicht und Administration der Auszubildenden
  • Ausbildermanagement: Übersicht und Administration der Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages (DAV)
  • Nutzung der Online-Prüfungsanmeldung (OPA) und des Digitalen Projektantrages (DIPA), verfügbar ab Oktober 2026
  • eigenständige Verwaltung der Nutzungsberechtigungen der digitalen Services

Registrierung

Für die Aktivierung Ihres Zugangs zum ASTA-Infocenter benötigen Sie einen Aktivierungscode. Diesen erhalten Sie nach Ihrer Eintragung als Ausbildungsstätte per E-Mail.
Ihnen liegen diese nicht mehr vor? Füllen Sie bitte zur Anforderung der Zugangsdaten bequem und online unser Formular aus.
  1. Registrieren Sie Ihren Betrieb im ASTA-Infocenter (unternehmen.gfi.ihk.mom) und legen sich ein persönliches Nutzerkonto an.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Bitte bestätigen Sie den Link in der E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Erst dann ist die Registrierung vollständig abgeschlossen.
  3. Jetzt können Sie sich im ASTA-Infocenter anmelden und Ihr Profil aktivieren. Für die Aktivierung benötigen Sie die Identnummer Ihres Unternehmens und den Aktivierungscode.
Weitere Einzelheiten und Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Dokumentationen unter „Weitere Informationen“.
Benötigen Sie Hilfe? Wir stehen Ihnen unter der E-Mail-Adresse berufsbildung@karlsruhe.ihk.mom bei Fragen zum ASTA-Infocenter gerne zur Verfügung.

Ausbildungsbetrieb werden

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung schafft regelmäßig die Voraussetzungen dafür, dass der Wirtschaft qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Was liegt also näher, als selbst Fachkräfte auszubilden, die genau wissen, worauf es im Unternehmen ankommt.
Die Berufsausbildung im Dualen System bietet für den Auszubildenden zwei partnerschaftliche Ausbildungsorte: Die praktische Ausbildung findet im Unternehmen statt. Hier werden die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die für den Beruf erforderlich und die durch die Ausbildungsordnung festgelegt sind. Ergänzend zur Praxis wird in der Berufsschule berufstheoretisches Wissen und Allgemeinbildung vermittelt.
Die dualen Ausbildungsberufe sind staatlich anerkannt. Die Ausbildung wird nach der geltenden Ausbildungsordnung durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden bundesweit eine geordnete und im Wesentlichen einheitliche Berufsausbildung erhalten. Die Ausbildungsordnungen werden ständig modernisiert und den Erfordernissen angepasst. Bei diesen entstehen auch immer wieder neue Berufsbilder.

Wer kann ausbilden?

Das Berufsbildungsgesetz macht die Berechtigung zum Einstellen und zum Ausbilden von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Auszubildende dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet ist. Die erforderliche Eintragung eines verantwortlichen Ausbilders setzt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung voraus. Die fachliche Eignung setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen, aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Die erforderliche Eintragung eines verantwortlichen Ausbilders setzt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung voraus. Die fachliche Eignung setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen, aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
  1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
  4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Seit 01.08.2009 müssen Ausbilderinnen und Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Insoweit ist für die Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden erforderlich, dass ein verantwortlicher Ausbilder benannt wird, der neben der persönlichen und beruflichen Eignung auch den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der AEVO nachweisen kann.

Welche Unternehmen sind geeignet?

Die Ausbildung junger Menschen stellt eine besonders lohnende Investition in die Zukunft dar. Sie haben die Chance, Fachkräfte auszubilden, die Ihren Betrieb, Ihre Kunden und die von Ihnen gestellten Anforderungen genau kennen. Sie investieren in ihre betriebliche Zukunft und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Ausbildung im eigenen Betrieb erhalten Sie nicht nur geschulte, sondern auch gleich eingearbeitete und hoch motivierte Fachkräfte, die mit allen Interna Ihres Unternehmens bestens vertraut sind. Die mit der Ausbildung verbundenen Mühen und Kosten rentieren sich.
Ihr Unternehmen ist für die Berufsausbildung geeignet, wenn der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
Der Ausbildungsbetrieb muss so ausgestattet sein, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden können, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehen sind. Technische Geräte und Werkzeug müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Das Verhältnis zwischen den beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden sollte angemessen sein. Wie viele Auszubildende ein Unternehmen ausbildet, wird mit der Bildungsberatung abgestimmt.
Wenn der Betrieb stark spezialisiert ist, kann er sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen und im Verbund ausbilden. Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater der IHK Karlsruhe unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Verbundpartner.
Ein Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein.

Ausbildungsbetrieb werden

Möchten Sie Ihren beruflichen Nachwuchs selbst ausbilden? Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Bildungsberaterteam - wir besuchen Sie gerne bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.

Auszubildende finden

Nicht nur suchen, sondern auch finden! Sie haben einen freien Ausbildungsplatz aber noch keinen passenden Bewerber? Wir helfen Ihnen fündig zu werden.
Buntes Bild mit Schrift Wir machen Lifehacks zum Beruf © DIHK

Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Oder wollen Sie als Unternehmen Ihre Ausbildungsangebote bewerben? In der IHK-Ausbildungsbörse finden sich tausende Ausbildungsplatzangebote von IHK-Ausbildungsbetrieben.

Der Online-Ausbildungsatlas der IHK Karlsruhe ist ein Verzeichnis der Anschriften von Ausbildungsbetrieben.

© DIHK

Jetzt durchstarten in Ausbildung oder duales Studium. Komm' zum Azubi-Speed-Dating 2026 in die IHK Karlsruhe. Die nächsten Termine sind am 12.3., 30.4. und 20.5. jeweils ab 14 Uhr.

© IHK Karlsruhe/Donecker

Die größte regionale Messe für berufliche Ausbildung findet wieder am 16. Januar 2027 statt.

Symbolbild einer Jugendlichen © DIHK

In nahezu allen Bereichen der TechnologieRegion Karlsruhe werden von Schulen, Gemeinden oder Unternehmen Ausbildungsmessen veranstaltet. Hier gibt es einen Überblick der regionalen Ausbildungsmessen.

Schwarzer Akademikerhut bzw. Absolventenkappe auf einem leuchtend gestreiften Regenbogen-Hintergrund mit Platz für Text © AdobeStock/Lena_viridis

Entdecken Sie alle Details zur Einstiegsqualifizierung für Jugendliche und erfahren Sie, wie Sie junge Menschen über eine EQ auf den Berufsstart vorbereiten können. Erhalten Sie wichtige Infos zu Programmen, Fördermöglichkeiten und praxisnahen Qualifikationen!

2008 hat die IHK Karlsruhe die Bildungsinitiative „Wirtschaft macht Schule“ aufgebaut und seither stetig weiterentwickelt.

Junger Mann freut sich und hält Unterlagen auf dem Arm © AdobeStock/hanohiki

StudiumPLUS bietet die Möglichkeit, eine Berufsausbildung mit einem Studium zu verbinden. Theorie und Praxis ergänzen sich und so können innerhalb von vier oder viereinhalb Jahren zwei berufsqualifizierende Abschlüsse parallel erworben werden.

Junge Frau an einer Maschine, junger Mann im Labor © Hochschule Karlsruhe

Mitmachen und potenzielle Auszubildende oder die Ingenieure von morgen für Ihr Unternehmen zu begeistern: beim Orientierungssemester TWIN!

Die Suche nach geeigneten Auszubildenden stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Um Unternehmen und Jugendliche in der Region Karlsruhe besser zusammenzubringen, veröffentlicht die IHK Karlsruhe gemeinsam mit dem Röser Verlag jährlich den Stellenmarkt für Auszubildende. Unternehmen können sich im Magazin als Ausbildungsbetrieb präsentieren.

Der Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung ist für viele Jugendliche eine große Herausforderung. Fehlende Orientierung, Unsicherheiten oder individuelle Unterstützungsbedarfe können diesen Schritt erschweren. Genau hier setzt AVdual – die Ausbildungsvorbereitung dual an. Das einjährige Programm verbindet schulisches Lernen mit intensiver Begleitung und praxisnahen Einblicken in die Arbeitswelt.

Prüfungen zur Ausbildung

Hier finden Sie Prüfungstermine und Terminpläne für Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen zur Zulassung an einer Prüfung. Zusätzlich finden Sie Ergebnisse, Statistiken und Prüfungstermine zur Prüfungsvorbereitung vor.
Drei junge Menschen schreiben eine Prüfung © Antonioguillem/AdobeStock

Die IHK Karlsruhe informiert an dieser Stelle über die aktuellen Termine der Zwischen- und Abschlussprüfungen in der dualen Ausbildung.

IHK Buchstaben © IHK Karlsruhe

Ausbildungsprüfung abgelegt? Hier geht es zu den Online-Prüfungsergebnissen!

Auszubildende können vor Ablauf der Ausbildungszeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Alle wichtigen Informationen dazu haben wir zusammengestellt.

Nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen und somit einen offiziellen Berufsabschluss erhalten, sondern auch Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit.

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Diese findet ungefähr in der Mitte der Ausbildung statt.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie Berichtshefte geführt haben.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Wie gut bin ich oder unser Azubi im Vergleich zu anderen Prüflingen? Die IHK-Online-Prüfungsstatistik liefert Antworten.

Prüfungsordnung Ausbildung

Hinweise und Tipps zur Prüfungsvorbereitung

Ausbildungsvergütungen

Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

Vereinbart ein Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses eine Ausbildungsvergütung, die den einschlägigen Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschreitet, ist die Ausbildungsvergütung nicht angemessen. Als Rechtsfolge tritt der Tariflohn an die Stelle der zu niedrigen Vergütung. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Fall eines Krankenpflegeschülers in einem Klinikum entschieden, der eine Vergütung von 192,68 Euro im ersten, 305 Euro im zweiten und 427,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr erhielt und diese Vergütung als unangemessen ansah.
In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass eine Ausbildungsvergütung unangemessen sei, wenn sie nicht mindestens 80 Prozent der in einschlägigen Tarifverträgen geregelten Vergütung erreiche. Als einschlägig sei vorliegend der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes heranzuziehen. Einschlägig bedeute, dass dieser Tarifvertrag in der jeweiligen Region für den fraglichen Personenkreis der Lehrlinge als Gesundheits- und Krankenpfleger zur Anwendung komme.
Die Unterschreitung der Angemessenheitsgrenze könne auch nicht unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt werden, dass die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft oder über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet werden solle.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. April 2009; Az.: 2 Sa 303/08)

Anwendung von Tarifverträgen

Beim Abschluss von Ausbildungsverträgen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und er daher die tarifliche Ausbildungsvergütung zu zahlen hat.

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn die Vertragspartner des Ausbildungsvertrages tarifgebunden sind. Tarifbindung besteht in drei Fällen:
  • Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer (Azubi) ist Mitglied in der Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft).
  • Die Anwendung eines Tarifvertrages wird im individuellen Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart
  • Ein Tarifvertrag wird durch das Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Insbesondere bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ist dem Arbeitgeber häufig gar nicht bewusst, dass er sich an diesen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag halten muss. Er gilt kraft Gesetzes.
Außerdem gibt es teilweise Internetseiten der Landestarifregister, die auch weitere Informationen über Tarifbindung, Ansprechpartner, Adressen, Auszüge aus Tarifverträgen etc. enthalten.

Abweichungen zum Nachteil des Auszubildenden?

Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers/Auszubildenden durch den individuellen Vertrag sind nur möglich, wenn der Tarifvertrag hierfür Öffnungsklauseln enthält. Das ist manchmal in "Mittelstandsklauseln" der Fall, in denen an die Betriebsgröße angeknüpft wird und Betrieben bis zu x Arbeitnehmern gewisse prozentuale Abweichungen nach unten erlaubt werden. Die Größenordnungen können von Tarifvertrag zu Tarifvertrag variieren, ebenso die Höhe der zulässigen Abweichung.

Folge von unzulässigen Abweichungen nach unten

Höhere Abschläge als nach den Öffnungsklauseln erlaubt, sind unzulässig. Wenn keine Öffnungsklausel existiert, sind gar keine Abweichungen nach unten erlaubt. Werden dennoch niedrigere Löhne vereinbart und auch tatsächlich gezahlt, führt das dazu, dass bei einer Betriebsprüfung durch die Landesversicherungsanstalt Nachforderungen rückwirkend bis zu vier Jahren, bei vorsätzlicher Nichtbeachtung des Tarifvertrages sogar bis zu 30 Jahren erhoben werden können. Denn für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird derjenige Lohn zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen und nicht der tatsächlich gezahlte, sofern dieser geringer war.

Abweichungen vom üblichen Lohn, wenn keine Tarifbindung besteht

Beim Abschluss von Ausbildungsverträgen zwischen nicht tarifgebundenen Parteien stellt sich für den Arbeitgeber häufig die Frage, ob von der tariflichen Vergütung nach unten abgewichen werden kann. Sofern keine Tarifbindung besteht und es sich insbesondere nicht um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, kann von der einschlägigen tariflichen Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent abgewichen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit nur in den Fällen ohne Tarifbindung besteht.

Checkliste

  • Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband?
  • Ausbildungsvertragsmuster durchsehen, ob Bezug auf einen bestimmten Tarifvertrag genommen wird (bei Neuerstellung ggf. streichen).
  • Gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der gilt?
  • Liste im Internet durchsehen und ggf. bei Schwierigkeiten der Branchenzuordnung mit betreffendem Arbeitgeberverband Kontakt aufnehmen.

Wenn allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für den Arbeitgeber gilt

  • Tarifvertrag auf Öffnungsklausel prüfen
  • Wenn Öffnungsklausel existiert, ist eine Abweichung nur im Rahmen der Öffnungsklausel möglich
  • Wenn keine Öffnungsklausel besteht, dann keine Abweichung zu Lasten des Arbeitnehmers/Auszubildenden

Wenn kein Tarifvertrag gilt

Prüfen, ob die Abweichung von der einschlägigen Ausbildungsvergütung höchstens 20 Prozent beträgt
Bei weiteren Fragen helfen unsere Berater und Beraterinnen gerne weiter.

Urlaubsrechner

Den jährlichen Urlaubsanspruch des Auszubildenden genau zu berechnen ist durch einige Sonderregelungen nicht immer einfach. Abhilfe schafft hier der Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf, mit dem sich der Urlaubsanspruch des Auszubildenden schnell für jedes Jahr ermitteln lässt.
Der Urlaubsanspruch des Auszubildenden ergibt sich aus einem einschlägigen Tarifvertrag oder aus dem Bundesurlaubsgesetz. Die genaue Berechnung, wie viele Urlaubstage dem Auszubildenden im jeweiligen Jahr tatsächlich zustehen, ist aber mitunter nicht ganz einfach.
Insbesondere in den Jahren, in denen die Ausbildung mitten im Jahr beginnt oder endet, sind für die Berechnung einige Sonderregeln zu beachten. Hinzu kommen Ausnahmeregeln für Schwerbehinderte und Minderjährige. Der Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf hilft, den richtigen Urlaubsanspruch zu ermitteln. Eine kurze Begründung zeigt an, wie sich der Anspruch berechnet.

Besondere Beschäftigungsformen

Entdecken Sie die verschiedenen Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht, darunter Mini-Jobs, Praktika, Ferienjobs und weitere flexible Arbeitsmodelle. Erfahren Sie mehr über rechtliche Rahmenbedingungen, Einsatzmöglichkeiten und Vorteile für Unternehmen.
Inklusion © AdobeStock/HNFOTO

Profitieren Sie von der Unterstützung der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“: Regionale Experten beraten Sie umfassend zur Integration von Menschen mit Behinderung in Ihr Unternehmen – von der Einstellung bis zur Beschäftigungssicherung.

Der Kommunalverband Jugend und Soziales und seine Integrationsfachdienste sind für alle Fragen rund um das Thema "Schwerbehinderung und Beruf" die richtigen Ansprechpartner.

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, muss ein paar Besonderheiten beachten und bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente Beratung vom Integrationsamt.

IHK Karlsruhe
Bereich Recht
Frauke Volz
IHK Karlsruhe
Bereich Recht

Ehrenamt in der Ausbildung

Verschiedene Menschen zeigen einen erhobenen Daumen © AdobeStock/contrastwerkstatt

Ehrenamt in Ihrer IHK heißt: Sich für die Wirtschaft und die Region einsetzen - auch im Bereich Ausbildung. Gestalten Sie die IHK aktiv mit, indem Sie sich ehrenamtlich bei uns engagieren.

Prüfer oder Prüferin werden

Über 2.500 Prüfer und Prüferinnen sind im IHK-Bezirk ehrenamtlich aktiv – eine stolze Zahl und dennoch zu wenig. Um die Vielzahl der Prüfungen und der Prüfungsorte aufrecht zu erhalten, werden zusätzlich Fachkräfte als Prüfer und Prüferinnen benötigt.
Mehr als die Hälfte aller Jugendlichen in der TechnologieRegion Karlsruhe absolvieren eine berufliche Ausbildung. Rund 10.000 Auszubildende nehmen jährlich an den Zwischen- und Abschlussprüfungen teil. Hinzu kommen bis zu 2.500 Weiterbildungsprüfungen.
Die hohe Qualität von IHK-Aus- und Fortbildungsprüfungen ist ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüfer und Prüferinnen nicht denkbar. Mit dem Ehrenamt übernehmen sie gesellschaftliche Verantwortung für die Unternehmen und deren Beschäftigte und leisten dabei einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung und der IHK-Weiterbildung.
Gerade in Zeiten des viel diskutierten Fachkräftemangels ist es von besonderer Bedeutung, dass Experten und Expertinnen aus der Praxis ihr Fachwissen in die berufliche Bildung einbringen und dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserer Region sichern.
Zur Verstärkung unserer bestehenden Prüfungsausschüsse und für neue Berufe und Weiterbildungsabschlüsse suchen wir sachlich kompetente Prüfer und Prüferinnen bzw. Experten und Expertinnen aus den IHK-Mitgliedsbetrieben die Freude daran haben, sich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und motiviert sind, an der Abnahme von schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken.
Wenn Sie Interesse an dieser spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe haben, würden wir Sie gerne näher kennenlernen und bei Bedarf als neues Mitglied in einen unserer IHK-Prüfungsausschüsse berufen.

Ihre Voraussetzungen

Als Prüfer und Prüferinnen müssen Sie sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Wenn Sie ehrenamtlich als Prüfer und Prüferinnen tätig werden wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • Sach- und Handlungskompetenz, die auf mindestens 4-5 Jahre aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit beruht
  • Urteils- und Einfühlungsvermögen
  • Eigenverantwortlichkeit und Objektivität
  • Verschwiegenheit
  • Menschliche Reife und pädagogisches Gespür
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Interesse am Fachkräftenachwuchs und an der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Bereitschaft, an von der IHK angebotenen Prüferschulungen teilzunehmen

Ihre Aufgaben

Die Aufgaben der Mitglieder in Prüfungsausschüssen sind vielfältig. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Korrigieren von Prüfungsarbeiten
  • Bewerten von Arbeitsproben, Prüfungsstücken, Präsentationen und Dokumentationen
  • Erstellen von Aufgaben für mündliche/praktische Prüfungen
  • Führen von Prüfungsgesprächen

Ihr Gewinn

Die Prüfertätigkeit ist nicht nur eine reizvolle Herausforderung, sie bietet auch eine Vielzahl an Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und interessanten Einblicken, wie z.B.:
  • Möglichkeit zur Mitgestaltung von Prüfungsabläufen und -inhalten
  • Kennenlernen von Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien
  • Regelmäßiger Austausch mit anderen Prüfer und Prüferinnen beziehungsweise Ausbildern und Ausbilderinnen
  • Einblick in die Aus- und Fortbildung in anderen Betrieben
  • Kostenlose Schulungen über neue Aus- und Fortbildungsinhalte und Prüfungsabläufe
  • Enger Kontakt zur IHK

Ihr zeitlicher Aufwand

Durchschnittlich sind Prüfer und Prüferinnen zwei bis fünf Tage im Jahr im Einsatz. Ihren zeitlichen Aufwand bestimmen sie in Abstimmung mit der IHK selbst. Für die ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten die Prüfer:innen eine Aufwandsentschädigung für den Zeitaufwand entsprechend dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) von derzeit sechs Euro pro Stunde. Hierunter fallen beispielsweise die An- und Abfahrtszeit zum Prüfungsort, der Zeitaufwand für die Durchführung von Prüfungen, Vor- und Nachbereitungszeiten für die Prüfung sowie die Teilnahme an Sitzungen des Prüfungsausschusses. Hinzu kommen Auslagenerstattungen beispielsweise für Fahrtkosten zum Prüfungsort, Parkgebühren und Portokosten. Die Einzelbewertung von Prüfungsarbeiten wird zusätzlich nach festen Sätzen vergütet, die je nach Beruf oder Weiterbildungsprofil festgelegt sind.

Ihre Vorbereitung

Alle angehenden Prüfer und Prüferinnen werden auf ihre neue Tätigkeit intensiv vorbereitet. In der Regel werden sie von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses in die Prüfertätigkeit eingeführt. Die IHK bietet außerdem regelmäßig Schulungen an. Darüber hinaus erleichtern Informationsmaterialien zu den Ausbildungsberufen und Fortbildungsprofilen die Einarbeitung und dienen fortan als Leitfaden.

Bewerben Sie sich!

Unsere Prüfungsausschüsse sind paritätisch besetzt. Auf der Arbeitgeberseite können Firmeninhaber und -inhaberinnen selbst, aber auch Mitarbeitende in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden. Interessierte Arbeitnehmende, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Lehrer und Lehrerinnensetzen sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich direkt!

Ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen einfach erklärt

Urkunde und Sticker für Ausbildungsbetriebe

Zeigen Sie Ihr Ausbildungsengagement und präsentieren Sie sich als IHK-Ausbildungsbetrieb. Wir stellen Ihnen dazu Urkunden und Aufkleber zur Verfügung. Diese können Sie kostenlos bei uns bestellen.

Übersicht Urkunden und Aufkleber

Folgende Unterlagen können Sie bestellen:
  • Urkunde für Ausbildungsbetriebe (gedruckt, PDF)
  • Hinterglasaufkleber (gedruckt)
  • Online-Sticker (JPG)
  • Aufkleber (gedruckt)
Überblick Urkunden und Aufkleber für Ausbildungsbetriebe

Online-Bestellung