Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht bezieht sich auf den Rechtsbereich, der sich mit strafrechtlichen Aspekten von Handlungen befasst, die die Umwelt gefährden oder schädigen. Durch die Vorschriften sollen Umweltstraftaten möglichst verhindert und notfalls auch bestraft werden.
Ziel ist es, Umweltschutz durch die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen zu gewährleisten und nachhaltige Praktiken zu fördern.
Die IHK Karlsruhe unterstützt Sie dabei den Überblick zu behalten.
Ein Gesetzeshammer mit zwei Büchern © Pixabay / succo

05.05.2026 | Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Oktober 2025 ist der Entwurf geringfügig erweitert worden.

Natur, Erde, Nachhaltigkeit © Pixabay/anncapictures

17.11.2025 | Die DIHK hat zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt Stellung genommen. Der Entwurf geht in vielen Punkten über die EU-Vorgaben hinaus, nicht nur im Umweltstrafrecht, sondern der allgemeine Bußgeldrahmen im OWiG wird vervierfacht. Insgesamt könnte dieses Gesetz für Unternehmen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Belastungen mit sich bringen.

Eine mittelfristige Verschärfung des Umweltstrafrechts stellt die neue EU-Richtlinie (2024/1203) dar, welche die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablöst und deutlich umfangreicher ist als die bisherige Regelung.