Aktuelles
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Info-Veranstaltung für Darlehensvermittler zum neuen § 34k GewO
Melden Sie sich zu einer unserer Infoveranstaltung an und erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Erlaubnis.
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Der neue § 34k GewO - Was Darlehensvermittler jetzt wissen müssen
Zum 20.11.2026 wird eine neue Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO eingeführt. Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte im Überblick dargestellt.
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Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich seit dem 1. August 2018 jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden. Lesen Sie mehr dazu!
Impressumspflichten für Erlaubnisinhaber nach §§ 34c, 34d, 34f und 34i GewO
Wie Sie wissen, sind in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden nach §§ 34c, 34d, 34f und 34i GewO.
Projektübergabe und Maklerprovision
Die bloße Prospektübergabe begründete in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall keinen Provisionsanspruch für den Nachweismakler.
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Versicherungsvermittler
Ab dem 9. Oktober 2024 gelten neue angepasste Mindestversicherungssummen für die nach § 34d Absatz 5 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebene „Berufshaftpflichtversicherung“.