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Bauträger, Baubetreuer

Sie möchten sich als gewerbsmäßig tätiger Bauträger oder Baubetreuer selbstständig machen? Wir haben alles Wichtige, zur Ausübung dieser Tätigkeit, für Sie zusammengestellt.

Wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauträger oder Baubetreuer vorbereitet oder durchführt, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung – insbesondere zu den Anforderungen an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

Sie sind Bauträger und Baubetreuer? Dann vergessen Sie bitte nicht, uns umgehend Ihren Prüfungsbericht einzureichen. Gerne elektronisch per E-Mail! Für den Fall, dass Sie im vergangenen Berichtsjahr nicht tätig waren, können Sie eine Negativerklärung abgeben.