Erlaubnisverfahren Wohnimmobilienverwalter
Für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentum oder Mietverhältnissen für Dritte ist eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Antragsteller erfüllen müssen – von der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit über geordnete Vermögensverhältnisse bis hin zum Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.