ESF Fachkursförderung

Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen. ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung:
  • Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
  • Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
  • Maximale Kursgebühr: 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (pro Fachkurs und Teilnehmenden)
  • Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge.

Wie wird gefördert?

Wie hoch ist der Zuschuss?
  • Bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 liegt der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung i.d.R. bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 30 %.
  • Bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 erhalten Teilnehmende, die 55 Jahre oder älter sind sowie Teilnehmende ohne Berufsabschluss einen Zuschusssatz in Höhe von 70 %
  • Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 45%. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 45%.
Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursveranstalter.

Wie funktioniert die Fachkursförderung und wer beantragt diese?

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist Ihr Kursveranstalter. Dort fragen Sie nach, ob Sie einen Zuschuss zur Kursgebühr aus dem Förderprogramm Fachkurse des ESF Plus erhalten können.
Wenn der Kursveranstalter für den von Ihnen gewünschten Kurs eine Fachkursförderung anbietet, prüft er, ob Sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören. Dazu erhalten Sie von ihm eine Zielgruppenabfrage und einen Teilnahmefragebogen.
Wenn Sie zur Zielgruppe gehören, darf der Kursveranstalter die Förderung von Ihrer Kursgebühr abziehen.
ESF-geförderte Fachkurse sind ein freiwilliges Angebot von Weiterbildungsträgern und werden nicht von jedem Kursveranstalter angeboten.

Weitere Fragen?

Eventuell kommen andere Fördermöglichkeiten in Betracht.
Erkundigen Sie sich beim Kursveranstalter, ob ihm andere Fördermöglichkeiten für den Kurs bekannt sind. Gegebenenfalls finden Sie Informationen dazu auf der Webseite des Kursveranstalters.
Weitere Förderangebote:
  • Auf dem Weiterbildungsportal Baden-Württemberg finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme für ihre Weiterbildung, eine Kursdatenbank sowie weitere Informationen.
  • Nähere Informationen zu spezifischen Angebote für den ländlichen Raum finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
  • Informationen zu den Angeboten der Agenturen für Arbeit – speziell für kleine und mittlere Unternehmen nach dem Qualifizierungschancen-/Arbeit-für Morgen-Gesetz – finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!