Zweitschrift Sach- / Fachkundeprüfungen oder Unterrichtungen
Sie brauchen eine Zweitschrift Ihrer Bescheinigung oder Ihres Zertifikats? Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service.
Sie haben Ihre Original-Bescheinigung oder das Original Ihres Zertifikats verloren oder beschädigt? In diesen Fällen können Sie eine Zweitschrift beantragten.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Karlsruhe Zweitschriften nur für Bescheinigungen und Zertifikate ausstellt, die auch ursprünglich von ihr ausgegeben wurden.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Zweitschrift fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der IHK Karlsruhe an.
| Zweitschrift | Gebühr |
|---|---|
| Fachkundeprüfungen Güterkraftverkehr / Taxi-Mietwagen | 55 Euro |
| Gefahrgutfahrer ADR | 30 Euro |
| Gefahrgutbeauftragte | 25 Euro |
| Berufskraftfahrerqualifikation | 30 Euro |
| Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO / Unterrichtung im Bewachungsgewerbe |
80 Euro |
| Gaststättenunterrichtung | 55 Euro |
| Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel | 55 Euro |
| Sachkundeprüfungen Versicherungs-, Finanzanlagenfachmann, Fachmann Immobiliardarlehensvermittlung | 55 Euro |
Achtung: Nach Absenden des Antrags erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink. Bitte klicken Sie auf diesen Link, um Ihren Antrag abzuschließen. Ohne die Bestätigung über den Link kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie zunächst einen Gebührenbescheid. Bitte begleichen Sie diesen. Im Anschluss werden wir Ihnen die Zweitschrift umgehend zusenden.