Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau IHK
Vorab die häufigsten Fragen auf einen Blick
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Zwei Prüfungstage?
In der Regel, ja. Der schriftliche und der praktische Prüfungsteil (mündliche Prüfung) finden in der Regel an zwei verschiedenen Tagen statt. Ihren konkreten Termin der schriftlichen Prüfung erhalten Sie mit der Einladung. Den Termin der praktischen Prüfung erhalten Sie nach der schriftlichen Prüfung.
Achtung: Die praktische Prüfung kann aber auch bereits im Anschluss an die schriftliche Prüfung stattfinden. Seien Sie also vorbereitet!
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Kosten der Prüfung?
Vollprüfung (schriftlich + mündlich): 330,00 €
Nur schriftliche Prüfung (bei Befreiung vom prakt. Prüfungsteil): 240,00 €
Wiederholung praktische Prüfung: 230,00 €
Rücktritt / Krankheit (bis 5. Werktag vor Prüfung): 75,00 €
Die Gebühr fällt auch bei Nichtteilnahme an! Achtung: Die Gebühr wird mit Erhalt des Gebührenbescheides fällig und ist spätestens bis zum angegebenen Datum zu überweisen. Ohne Zahlung ist keine Prüfungsteilnahme möglich!
Den Gebührentarif der IHK Karlsruhe finden Sie hier: Gebührentarif
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Freie Plätze?
Die Plätze sind begrenzt.
Aktuelle Verfügbarkeiten sehen Sie weiter unten im Online-Portal der IHK Karlsruhe (Punkt – Anmeldung zur Prüfung). Eine Warteliste wird nicht geführt! |
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Befreiung vom praktischen Teil – Was hochladen?
Die Befreiung gemäß § 4 Abs. 5 VersVermV erfordert einen der folgenden Nachweise:
▸ Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
▸ Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO (Honorar-Finanzanlagenberater)
▸ Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
▸ Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO
▸ Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO
▸ Sachkundenachweis nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO
Der Nachweis muss zwingend mit der Anmeldung eingereicht werden!
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Allgemeines
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann u.a. durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK) erfolgen.
Termine in der Übersicht
Folgende Prüfungstermine werden bei der IHK Karlsruhe im Jahr 2026 angeboten:
Termine im zweiten Halbjahr
- 12./13. November 2026 ausgebucht
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Die Termine für das Jahr 2027 werden voraussichtlich Mitte November 2026 veröffentlicht.
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Anmeldung zur Prüfung
Hier können Sie sich zur Prüfung anmelden: Anmeldeportal
Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn sie von der IHK Karlsruhe bestätigt wurde.
Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn sie von der IHK Karlsruhe bestätigt wurde.
Ablauf und Inhalt der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die näheren Inhalte und Lernziele finden Sie im sogenannten Rahmenlehrplan zur Prüfung: Rahmenlehrplan als PDF
Der Rahmenstoffplan wurde in der 6. Auflage (Stand März 2025) aktualisiert. Änderung betrifft die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 22 EStG, Wachstumschancengesetz) in Lernziel 3.1.7.
Der Rahmenstoffplan wurde in der 6. Auflage (Stand März 2025) aktualisiert. Änderung betrifft die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 22 EStG, Wachstumschancengesetz) in Lernziel 3.1.7.
Prüfungsablauf
Schriftlicher Prüfungsteil (PC-gestützt)
Die geschlossenen Aufgaben werden am Computer beantwortet. Folgende Aufgabentypen kommen vor:
| Aufgabentyp | Beschreibung |
|---|---|
| Einfachwahlaufgabe (Single Choice) | Genau eine Antwort ist richtig |
| Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) | Mehrere Antworten können richtig sein |
| Kurzantwortaufgabe | Ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen |
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Unser Tipp: Eine Demo-Version des Prüfungsprogramms können Sie sich hier ansehen: Demo-Prüfung |
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind
Teil 1 (90 Min.)
- Rechtliche Grundlagen
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung,
- Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung
Pause (20 Min.)
Teil 2 (70 Min.) - Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
- Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in vier von fünf Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben.
Praktischer Prüfungsteil (mündliche Prüfung)
Im praktischen Teil wird ein Kundengespräch simuliert. Ein Prüfer des Prüfungsausschusses spielt dabei einen Alltagskunden. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Sie können zwischen zwei Sachgebieten wählen:
- Vorsorge - umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
- Sach- und Vermögensversicherung - umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.
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Unser Tipp: Sie wollen den Wahlbereich für Ihre Prüfung ändern? Schicken Sie uns einfach eine Mail und die Änderung wird für Ihre Prüfung berücksichtigt. |
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist möglich gemäß § 4 Abs.5 VersVermV durch Vorlage eines der folgenden Nachweise:
| Nachweis | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler | § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO |
| Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater | § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO |
| Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler | § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO |
| Sachkundenachweis Finanzanlagen | § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO |
| Sachkundenachweis Honorarberatung | § 34h Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO |
| Sachkundenachweis Immobiliardarlehensvermittlung | § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO |
Bestehen und Wiederholung
Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wird nur der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, kann ausschließlich dieser Teil innerhalb von zwei Jahren (ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils) wiederholt werden (Wiederholung der mündlichen Prüfung: 230,00 €). Die Vollprüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jeweils mit erneuter Anmeldegebühr.
Prüfungsvorbereitung
Es gibt keine Pflicht, einen bestimmten Vorbereitungskurs zu besuchen. Kursanbieter können u.a. über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHK recherchiert werden.