Achtung!

Aktuelle Warnhinweise

Achtung! Betrugsmasche rund um Registereinträge: Keine Ausweisdaten versenden!

Nach wie vor missbrauchen Betrüger die IHK-Organisation als Deckmantel für Phishing-Attacken – aktuell im Zusammenhang mit gewerberechtlichen Erlaubnissen mittels einer Mail, die zuvor telefonisch angekündigt wird. Hier erfahren Sie mehr über diesen kriminellen Ansatz:
Die potenziellen Opfer erhalten zunächst einen Anruf von einer Telefonnummer mit plausibler Vorwahl. Darin erklärt ihnen ein vorgeblicher IHK-Mitarbeiter, dass zur „erneuten Legitimation" eines Eintrags in ein Verzeichnis wie etwa das von der DIHK geführte Versicherungsvermittlerregister persönliche Daten erforderlich seien. Es folgt eine täuschend echt aufgemachte Mail mit dem Betreff „Legitimation", die unter Bezugnahme auf dieses Telefonat "ein Foto/ eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes" anfordert. Gesendet werden sollen die Daten an eine Mailadresse mit der Struktur legitimation@XXX-ihk.info – gleichzeitig auch die Absenderadresse.
Bitte kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, es handelt sich um einen Phishing-Versuch!
Wichtig:
DIHK und IHKs fordern Sie niemals per Mail, SMS oder Telefon zur „Datenaktualisierung" auf. Bitte klicken Sie auf keinen Fall Links in entsprechenden Mitteilungen, und geben Sie keine Daten preis. Löschen Sie verdächtige Nachrichten und melden Sie sich gegebenenfalls direkt über unsere offiziellen Kontaktwege — schützen Sie Ihr Unternehmen vor Datenklau.

Achtung! Neue Betrugsmasche: Gefälschte E-Mails zum „Jahresabschluss“

Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, in denen sich Absender als Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgeben. Unternehmen werden unter Verweis auf angebliche gesetzliche Pflichten aufgefordert, innerhalb kurzer Frist mitzuteilen, wie sie ihren Jahresabschluss einreichen. Gleichzeitig wird mit Einschränkungen im Register gedroht.
Die E-Mails enthalten einen Link zu einem scheinbar offiziellen Online-Formular, das zur Eingabe sensibler Daten auffordert. Auffällig ist insbesondere die verpflichtende Angabe einer IBAN.
Diese E-Mails stammen nicht von der IHK. Es besteht keine Verpflichtung, entsprechende Angaben per E-Mail oder über externe Formulare zu machen. Die Abfrage von Bankdaten ist ein klares Indiz für einen Betrugsversuch.
Klicken Sie nicht auf enthaltene Links, geben Sie keine Daten ein und löschen Sie die Nachricht. Im Zweifel wenden Sie sich direkt an Ihre IHK über die offiziellen Kontaktwege.
Weitere Informationen finden Sie im Ticker der DIHK.
Wichtiger Hinweis: IHKs fordern Sie niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Eingabe sensibler Daten auf.

Achtung! Aktuell wieder vermehrt gefälschte IHK-E-Mails im Umlauf

Seit Anfang Dezember melden uns IHK-Mitglieder erneut vermehrt betrügerische E-Mails, in denen Absender sich als Industrie- und Handelskammer ausgeben. Die Nachrichten zielen darauf ab, Unternehmen zur Eingabe sensibler Daten zu bewegen. Bitte seien Sie besonders wachsam.
Häufig tragen diese Nachrichten Betreffzeilen wie „Bitte um Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten“, „Aktualisierung Ihrer Unternehmensangaben steht weiterhin aus“ oder „Unternehmensdaten seit Jahresanfang noch nicht bestätigt“. Um den Eindruck offizieller Herkunft zu erwecken, nutzen die Betrüger IHK-Logos ohne Kammerkennung sowie eine Deutschlandgrafik und treten unter erfundenen Namen wie „Leonie Schulz“, „Caroline Breuer“ oder „Regine Stachelhaus“ als vermeintliche Leiterinnen einer „Abteilung Unternehmensdaten“ auf. Typische Merkmale sind zudem fehlende Umlaute oder der Einsatz eines kleinen „l“ statt eines großen „I“ in „lHK“.
Die E-Mails behaupten, Unternehmen seien verpflichtet, ihre Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu aktualisieren. Teilweise wird mit „eingeschränkter Sichtbarkeit im Register“, „Verzögerungen bei kammerbezogenen Vorgängen“ oder angeblichen „Maßnahmen bei Nichtreaktion“ gedroht.
Diese Aussagen sind falsch. Diese E-Mails stammen nicht von der IHK und verfolgen betrügerische Absichten.
Wir empfehlen dringend, keine Links in solchen E-Mails anzuklicken, keine Daten einzugeben und die Nachricht sofort zu löschen bzw. melden Sie sie als Spam/Phishing.
Bitte prüfen Sie im Zweifel immer die Absenderadresse, den Inhalt und die angegebenen Kontaktdaten. Wenn Sie unsicher sind oder eine verdächtige Nachricht erhalten haben, stehen wir Ihnen zur Klärung jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Vorfällen mit Phishing-Mails finden Sie im Ticker der DIHK.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten?” hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.

Fake-Profile im Namen der IHK Kassel-Marburg

Wir weisen darauf hin, dass aktuell Profile bei Facebook existieren, die sich als Unternehmensseite der IHK Kassel-Marburg ausgeben.
Diese Fake-Profile kontaktieren Personen im Namen unserer IHK und bewerben Kryptotransaktionen per Privatnachricht. Bitte reagieren Sie auf keinen Fall auf solche Anfragen, es handelt sich hierbei um Betrugsversuche.
Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Wir ergreifen sämtliche in unserem Einflussbereich liegenden Maßnahmen, um solche betrügerischen Aktivitäten zu unterbinden und Sie bestmöglich zu schützen. Dennoch bitten wir Sie, wachsam zu bleiben und Ihre Daten sorgfältig zu schützen.
Bitte melden Sie verdächtige Profile direkt auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen oder informieren Sie uns.

Achtung! Erneut Phishing-Mails im Umlauf

Seit Juli 2025 gibt es eine erneute Phishing-Welle bei IHK-Mitgliedern. Die Absender geben sich als IHK-Organisation aus und versuchen so, Daten auszuspähen.
In mehreren Fällen, die der IHK Kassel-Marburg aktuell vorliegen, geht es unter dem Betreff "Bitte aktualisieren Sie Ihre Unternehmensdaten" um eine vermeintlich durch §24 HGB begründete “Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Pflege Ihrer Unternehmensdaten in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)”. Gewarnt wird etwa vor einer "eingeschränkten Sichtbarkeit im öffentlichen Register" oder "Verzögerungen bei verwaltungsbezogenen Vorgängen".
Diese Nachricht wurde nicht von der IHK versendet und verfolgt betrügerische Absichten. Wir empfehlen dringend, den Link "Daten aktualisieren" keinesfalls anzuklicken und die E-Mail sofort zu löschen. Um sicherzugehen, ob eine Mail tatsächlich von Ihrer IHK stammt, prüfen Sie bitte sorgfältig die Absender-Adresse (die @-Mailadresse), den Inhalt und die angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu den Vorfällen mit Phishing-Mails finden Sie im Ticker der DIHK.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten?” hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.

Gefälschte BGN- und DGUV-Schreiben: Achtung Betrug!

Achtung: Kriminelle fälschen BGN- und DGUV-Schreiben. Insbesondere Betriebe aus den Nahrungsmittelgewerken und des Gastgewerbes werden zu Zahlungen aufgefordert. Es gibt sogar eine "echte" Hotline - Logos und Unterschriften werden gefälscht.
Kriminelle versenden seit einigen Tagen per Post und per E-Mail-Schreiben an Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Im Betreff heißt es
➔ "Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung" beziehungsweise
➔ "Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)".
Den Schreiben ist laut BGN eine Rechnung beigefügt, teilweise erweitert um eine "Augenspülstation nach DIN-Norm".
Zudem werden aktuell Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" mit dem Betreff
➔ "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung" verschickt.
Auch diese Schreiben sind Fälschungen und Betrug, warnt die DGUV. Diese Schreiben seien mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung würden eine angebliche BGN-Telefonnummer enthalten, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. "Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben", warnt die Berufsgenossenschaft.

Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, sei falsch. Die verwendete Adresse "berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com" wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet. Alles ein Täuschungsmanöver. "Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, auch hier hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet." Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. "Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht."
Betroffene sollten die Anzeige erstatten
Man habe rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, bittet die DGVU darum, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN gibt unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bekannt.7
Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 und per E-Mail unter info@dgvu.de.
Quellen: BGN; DGVU

Vorsicht vor Offerten “OFFICE TECH DIRECT“ Software Packs aus Barcelona

Aktuell häufen sich Beschwerden zu einem selbst so bezeichneten Unternehmen OFFICE TECH DIRECT. Per Briefpost in englischer Sprache wird ein Betrag von 875 € für ein Business Software Pack berechnet.
Bei diesen Rechnungen handelt es sich um einen Fake. Die angeschriebenen Gewerbetreibenden haben dem Versender keinen Auftrag erteilt. Nur aus dem Briefkopf oben rechts und unten aus der Fußzeile geht hervor, dass der Versender seine Leistung als "Offer", also Angebot verstanden wissen will und das Schriftstück keine Abrechnung darstellen soll ("not an invoice"). Diese Passagen sind aber entweder sehr klein gedruckt oder grau unterlegt und deshalb inhaltlich nur schwer wahrnehmbar.
Hinzu kommen Zweifel an der Herkunft der Fake-Rechnungen. Im unteren Teil der Formulare ist als "Payment Processor" eine Kantech Euro Services SL mit Sitz in Barcelona, Spanien, angegeben. Dagegen weist die angegebene Internetseite unter officetechdirect.com keinerlei Impressum aus. Die Internetseite wurde von einem Privacy Administrator mit Sitz in Wyoming, USA, angemeldet. Wer tatsächlich Inhaber der Seite ist, bleibt im Dunkeln.
Die IHK Kassel-Marburg warnt ausdrücklich vor übereilten Zahlungen. Das Konto für die Zahlung ist bei der spanischen Banco Bilbao Vizcaya Argentaria eingerichtet (IBAN ES...) Eine Rückforderung des irrtümlich gezahlten Betrags dürfte nur schwer durchzusetzen sein.
Deshalb empfiehlt sich im Zusammenhang mit der Berechtigung solcher Rechnungen stets die Prüfung nach der Herkunft und dem Zahlungsort.

Vorsicht vor Abmahnungen einer Kanzlei Schneider wegen Verstöße gegen den Datenschutz

Die IHK Kassel-Marburg warnt vor einer neuen Welle datenschutzrechtlicher Abmahnungen mit dem Betreff „Abmahnung wegen möglicher Verstöße gegen die DSGVO“, die vorgeblich von einer „Kanzlei Schneider“ stammen. Auffällig ist zunächst, dass es sich – soweit derzeit ersichtlich – ausschließlich um Schreiben per E-Mail handelt.
Danach folgt eine Aufzählung angeblicher, datenschutzrechtlicher Mängel, die sich allesamt auf die Nutzung von Cookies beziehen, insbesondere auf eine vermeintlich fehlerhafte Einwilligung in die Cookie-Nutzung (eine solche erfolgt typischerweise durch ein sogenanntes Cookie-Consent-Tool).
Weiterhin werden einige Forderungen aufgestellt, nicht aber die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder die Zahlung von Abmahnkosten. Der „Abgemahnte“ soll eine bestimmte Webseite aufsuchen, um Hilfestellung zu erhalten, damit er seine Webseite rechtskonform gestalten kann.
Zunächst ist bereits der massenhafte Versand ein gewichtiges Indiz für ein (rechts)missbräuchliches Vorgehen, zumal derzeit die Schreiben ausschließlich per E-Mail versendet werden. Auffällig ist ferner sowohl, dass weder der Versender (die angebliche „Kanzlei Schneider“) im Schreiben belastbare Daten angibt, anhand derer diese zu identifizieren wäre, noch dass ein Mandatsverhältnis für einen vom angeblichen Datenschutzverstoß verletzten Mandanten behauptet bzw. dargelegt wird. Rechtsanwalte mahnen in aller Regel nicht im eigenen Namen ab, sondern für Mandanten, die in ihren Rechten verletzt wurden.
Die Absenderdomäne der hier vorliegenden Emails besteht aus dem Wortbestandteil „quicklyemailsend“, was ebenfalls wenig vertrauensbildend wirkt und für eine „echte“ Rechtsanwaltskanzlei sehr untypisch wäre. Als „Unterzeichner“ des Schreibens tritt ein „Mag. Roland Schneider LCC“ auf. Zu dieser Person finden sich im Internet keine belastbaren Ergebnisse, ebenso wenig wie zur Bezeichnung „LCC“.
Auffällig ist zudem, dass die verlinkte Domain erst jüngst registriert wurde und in Sachen Datenschutz und Impressumsvorgaben doch viele Fragezeichen aufwirft. So steht im Impressum der verlinkten Webseite als Anbieter eine „Abmahnwarnung“ bzw. ein „Verein für dsgvocheck(…)“, ansässig in San Francisco, USA.
Fazit: Das Schreiben erfüllt dabei schon elementare, formale Mindestvoraussetzungen an eine Abmahnung nicht, da etwa weder die Identität des Abmahners offengelegt noch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Auch fehlt es an der Bezeichnung eines oder mehrerer konkreter Datenschutzverstöße.
Unserer Auffassung nach handelt es sich um eine typische „Fake-Abmahnung“ und hat daher als Spam keinerlei Beachtung verdient.

Erneut Phishing-Mails im Umlauf

Seit Anfang Juli sind vermehrt Phishing-Mails im Umlauf, die fälschlicherweise im Namen der IHK versendet werden. Im Titel wird mit einer vermeintlichen „letzten Mahnung“ gedroht.
Die Mails behaupten irrtümlicherweise, dass eine Frist bis zum 1. Juli bestanden habe, innerhalb derer alle Mitglieder verpflichtet waren, ihre Kontaktdaten zu aktualisieren. Die Absender dieser Mail versuchen mit einer "maximalen Verwaltungsstrafe für Verstöße gegen die Regeln des Unternehmensregisters" von bis zu 2.500 Euro einzuschüchtern.
Diese Nachricht wurde nicht von der IHK versendet und verfolgt betrügerische Absichten. Wir empfehlen dringend, den Button "Daten aktualisieren" zu ignorieren und die E-Mail sofort zu löschen. Um sicherzugehen, ob eine Mail tatsächlich von Ihrer IHK stammt, prüfen Sie bitte sorgfältig die Absender-Adresse (die @-Mailadresse), den Inhalt und die angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu den Vorfällen mit Phishing-Mails finden Sie im Ticker der DIHK.
Tipp: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten?” hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.

IHK Kassel-Marburg warnt vor Abmahnungen der RS Assikura GmbH, Mönchengladbach

Der IHK Kassel-Marburg liegen Mitteilungen über Abmahnungen durch eine RS Assikura GmbH wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor. Betroffen sind aktuell gastronomische Betriebe. Abgemahnt werden fehlende Registrierungen im LUCID-Verpackungsregister und die fehlende Beteiligung an einem dualen System. Unserer Auffassung nach bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der kostenpflichtigen Abmahnung:
Bereits die Wettbewerbereigenschaft ist zweifelhaft, da es sich bei der RS Assikura GmbH um ein Unternehmen handelt, das vermeintlich Versicherungen vermittelt. Im Impressum auf deren Homepage sind die für Versicherungsvermittler notwendigen Angaben allerdings nicht auffindbar. Auch die Kostenaufstellung ist zweifelhaft: so werden Kosten für die rechtliche Überprüfung des Schreibens durch einen externen Anwalt in Höhe von 329 EUR geltend gemacht und als weitere Kosten 4 h à 60 EUR für Prüfung, Suche und Recherche der Informationen sowie Erstellung und Schreiben des Briefes berechnet.
Statt einer sonst üblichen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen ist eine “Einverständniserklärung“ beigefügt, in der das abgemahnte Unternehmen unterschreiben soll, dass es die “oben genannten Verpflichtungen und Bedingungen vollständig verstanden“ habe, sich verpflichte, “diese einzuhalten“ und sich bewusst sei, “dass ein Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann“.
Die Rechnungsnummer, die bei Zahlung des Betrages angegeben werden soll, lässt auf eine nicht unerhebliche Zahl von Abmahnungen schließen. Die bislang vorliegenden Nummern auf dem Schreiben lassen auf diese Vermutung schließen.
Empfehlung: Abgemahnte Unternehmen sollten auf jeden Fall zunächst prüfen, ob sie ihre Pflichten nach dem VerpackG erfüllen und ggf. ausstehende Registrierungen vorzunehmen. Es sollte weder diese “Einverständniserklärung” unterschrieben werden noch an den Abmahner gezahlt werden. Gar nicht zu reagieren empfehlen wir nicht. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht, schriftlich Nachweise zur Wettbewerbereigenschaft und zu den Kosten (insbesondere zu den Kosten des Rechtsanwalts) einzufordern.