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Förderprogramm Gaststätten

Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat das Förderprogramm Gastgewerbe HESSEN neu aufgelegt. Gaststätten und Hotelbetriebe mit einem öffentlich zugänglichen gastronomischen Angebot im ländlichen Raum können Zuschüsse für Investitionen erhalten.
Gefördert werden 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Betrieb. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Förderfähig sind unter anderem Renovierungs- und Baumaßnahmen, neue Ausstattung und Küchengeräte sowie moderne elektronische Systeme.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits die erste Auftragsvergabe gilt als Maßnahmenbeginn. Anträge für 2026 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung beim Gastgewerbe im ländlichen Raum | Hessen Landwirtschaft
Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen Daniel Hankel, Tel. 0561 7891-285, E-Mail: hankel@kassel.ihk.mom, zur Verfügung.