Erläuterungen zum Prüfungsverfahren
Packmitteltechnologe/-technologin (VO 2011)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen
- Produktionsvorbereitung (höchstens 120 Minuten, schriftlich)
- Erstellen eines Handmusters (höchstens 180 Minuten, praktisch)
statt.
Abschlussprüfung
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Die Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Packmittelproduktion, (420 Minute, praktisch)
- Auftragsplanung, (120 Minuten)
- Prozesstechnologie, (120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Packmittelproduktion
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Einrichten und Fahren von Maschinen und Anlagen für zwei Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situatives Fachgespräch durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens zehn Minuten dauern.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Prüfungsbereich | Gewichtung |
|---|---|
| 1. Packmittelproduktion | 50 Prozent |
| 2. Auftragsvorbereitung und Managementsysteme | 20 Prozent |
| 3. Prozesstechnologie | 20 Prozent |
| 4. Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Packmittelproduktion“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung“, „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts-und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Weitere Details
Dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfungsteilnehmer eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. Die weiteren Unterlagen (Zeugnis, Ergebnismitteilung usw.) werden von der IHK zugesandt.
Diese Erläuterungen fassen die Prüfungsregelungen aus der zurzeit gültigen Ausbildungsordnung zusammen. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung nicht.
- Änderungen vorbehalten -
Notenspiegel:
| Punkte | Note |
|---|---|
| 100 – 92 Punkte | Note 1 = sehr gut |
| unter 92 – 81 Punkte | Note 2 = gut |
| unter 81 – 67 Punkte | Note 3 = befriedigend |
| unter 67 – 50 Punkte | Note 4 = ausreichend |
| unter 50 – 30 Punkte | Note 5 = mangelhaft |
| unter 30 – 0 Punkte | Note 6 = ungenügend |
