Prüfungen Ausbildung

Häufig gestellte Fragen zu den Prüfungsergebnissen

Die Ergebnisse werden nicht bzw. nicht vollständig angezeigt. Woran liegt das?

  • Prüfen Sie, ob Sie sich im Bildungsportal korrekt angemeldet haben
  • Ist dies der Fall, liegen uns Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Die Auswertung der Prüfungsarbeiten erfolgt in vielen Fällen direkt durch die Prüfungsausschüsse. Dies ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und oft nicht bis zur Erstveröffentlichung der Ergebnisse möglich. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.

Sind die Ergebnisse der konventionellen Teile mit veröffentlicht?

  • Bei den Fächern, die auch konventionelle Bestandteile haben, sind diese bereits in die Punktzahl mit eingerechnet!

Können sich diese Ergebnisse noch ändern?

  • Ja, wenngleich nur in wenigen Fällen.
  • Die Mehrzahl der Ergebnisse wurde elektronisch ausgewertet. Korrekturen sind selten, können aber vorkommen.

Woran sehe ich, dass ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss?

  • Aus den Ergebnissen ist nicht direkt ablesbar, ob der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss. Für diese Entscheidung ist die Berücksichtigung der Wichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie der Bestehensregelungen erforderlich. Diese unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.
  • Prüfungsteilnehmer, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfungen den Ausschlag geben kann, werden durch die IHK Kassel-Marburg oder den Prüfungsausschuss informiert bzw. eingeladen.

Woher erhalte ich die Gewichtungen der Prüfungsfächer zueinander um mir meine Note für die Kenntnisprüfung zu berechnen?

  • Die Gewichtungen der Fächer ist in der Ausbildungsordnung jedes Berufes vorgegeben.
  • Bitte fragen Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. Im Abschnitt "Abschlussprüfung" finden Sie die Wichtungen der Fächer.

Ab wann stehen die Ergebnisse der Zwischenprüfung im Internet?

  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden nicht im Bildungsportal bekannt gegeben.
  • Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung stellt die IHK eine Bescheinigung aus, die wir über das Bildungsportal sowohl dem Prüfungsteilnehmer als auch dem Ausbildungsbetrieb ca. sechs Wochen nach dem Prüfungstermin bereitstellen. Wir informieren per Mail, sobald die Bescheinigung abgerufen werden kann.

Welche Bedeutung haben die "vorläufigen Ergebnisse"?

  • Die "vorläufigen Ergebnisse" sind die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungsarbeiten.
  • Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick über die in der schriftlichen Prüfung gezeigten Leistungen.
  • Sie sind nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung.