Warenverkehr innerhalb der EU

Intrastat - Die Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs

Mit den Intrastat-Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Den aktuellen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie die gültigen Meldeschwellen finden Sie auf der Seite der Statistischen Ämter.
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt.
Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Die Meldungen erfolgen monatlich für Versendungen und Eingänge getrennt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von einer Million Euro und deren Eingänge aus anderen Mitgliedsstaaten drei Millionen Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.
Es muss nur die Verkehrsrichtung gemeldet werden, für die die Meldeschwelle überschritten worden ist. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.
Die Intrastat-Meldungen erfolgen monatlich und können ausschließlich elektronisch über IDEV oder bei großen Datenmengen mit eStatistik.core abgegeben werden.