Nr. 1485570
Aus- und Weiterbildung

Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe

Wer im Bewachungsgewerbe als Selbstständiger tätig werden will, muss durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt.

§ 34a Gewerbeordnung

Die 40-stündige Unterrichtung Bewachungsgewerbe ist kein Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung. Sie findet nur in deutscher Sprache statt.

§ 34 a Gewerbeordnung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen PC-Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfling.