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Nr. 2197
Aktuellle Auskünfte für Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler

Allgemeines

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für Versicherungsvertreter*innen, Versicherungs-makler*innen, Versicherungsberater*innen und produktakzessorische Versicherungsvermittler*innen –bis auf wenige Ausnahmen – die Pflicht, bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis/ Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich in einem bundesweiten Register eintragen zu lassen.

Unterlagen zum Download

Zur Registrierung als Versicherungsvermittler*in gibt es folgende Formulare.

Termine und Formulare hier abrufbar

Geprüfte*r Fachfrau*mann für Versicherungsvermittlung IHK gem. § 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO

Birgit Lohn

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)