Aus- und Weiterbildung

Ausbildereignungsprüfung

1. Allgemeines

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG). Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

2. Informationen zur Prüfung

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen.
  • Schriftlicher Prüfungsteil: Bearbeitung fallbezogener Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung
  • Praktischer Prüfungsteil: Präsentation einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch
Wichtiger Hinweis
Die schriftliche Prüfung wird am PC durchgeführt.
Prüfungsinhalte
Prüfungsdauer
Schriftlicher Prüfungsteil
max. 3 Stunden
Praktischer Prüfungsteil
max. 30 Minuten
(Ausnahme: Bereich Land- und Hauswirtschaft max. 60 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

3. Prüfungstermine

Alle verfügbaren Termine finden Sie in unserem Onlineportal.
Die schriftlichen Prüfungstermine stehen fest, die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Der praktische Prüfungstermin wird von der IHK zugeteilt und ist nicht frei wählbar. Die Einladung hierzu erfolgt mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vorher. Dabei erhalten Sie auch alle prüfungsrelevanten Informationen und Unterlagen.
Die Prüfung kann auch in den Regionalgeschäftsstellen abgelegt werden. Auch hier finden Sie alle Termine in unserem Onlineportal. Jede Geschäftsstelle organisiert ihre Prüfungstermine eigenständig. Hier finden Sie alle entsprechenden AnsprechpartnerInnen:
Ahrweiler: Ann-Kathrin Wohde; Tel.: 02641 99074-16; wohde@koblenz.ihk.mom
Altenkirchen: Lars Lettau; Tel.: 02681 87897-12; lettau@koblenz.ihk.mom
Bad Kreuznach: Olga Neufeld; Tel.: 0671 84321-14; neufeld@koblenz.ihk.mom
Idar-Oberstein: Alexander Ebels; Tel.: 06781 9491-16; ebels@koblenz.ihk.mom
Koblenz: Jannik Ferdinand; Tel.: 0261 106-373; ferdinand@koblenz.ihk.mom
Mayen-Koblenz: Aisha Iqbal; Tel.: 0261 106-290; iqbal@koblenz.ihk.mom
Montabaur: Petra Beetz; Tel.: 02602 1563-22; beetz@koblenz.ihk.mom
Simmern: Rijana Kochler; Tel.: 06761 9330-20; kochler@koblenz.ihk.mom

4. Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Anmeldeschluss: Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil: Im Falle der beantragten Befreiung ist der entsprechende Nachweis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen. Ein nachträglicher Antrag kann nicht berücksichtigt werden.
Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil
Personen mit Abschlüssen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt*in, Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation, Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt*in für Versicherungen und Finanzen, Fachwirt*in für Logistiksysteme, Fachwirt*in für Einkauf, Industriefachwirt*in, Handelsfachwirt*in, Tourismusfachwirt*in, Technische*r Fachwirt*in, Veranstaltungsfachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in, Verkehrsfachwirt*in, Wirtschaftsfachwirt*in) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.

5. Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt vier bis sechs Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeportal schließt automatisch, sobald alle Prüfungsplätze belegt sind.
Alle Teilnehmenden müssen sich selbstständig anmelden. Die Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse (z.B. den Arbeitgeber) ist möglich.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur zur Gesamtprüfung möglich. Müssen nur einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden, ist der entsprechende Prüfungsteil anzugeben. Die schriftlichen Termine stehen fest, die Auswahl eines einzelnen praktischen Termins ist nicht möglich. Diese Termine werden nach Anmeldung für den jeweiligen Monat zugeteilt.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig:

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).