Ab 1. Juni 2026

Digitale Abfertigung von Carnets

Für die zolltechnische Abfertigung von Carnets ist ab 1. Juni 2026 eine digitale Erfassung (zusätzlich) erforderlich.
Dafür lädt der Nutzer entweder die ATA Carnet App direkt aus dem App-Store auf sein Handy und registriert sich - oder er nutzt die ATA Carnet Desktop Version.
Eine kurze Übersicht über die einzelnen Schritte gibt das DIHK-Merkblatt zum volldigitalen Carnet (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 469 KB).
Was bedeutet das für die Unternehmen?
  • Carnetbeantragung und Carnetausstellung erfolgt weiterhin wie gewohnt online auf der e-ATA-Plattform.
  • Im Anschluss wird das Carnet für die Zollabfertigung digital erfasst. Laden Sie dafür die ATA Carnet App auf Ihr Handy oder nutzen Sie die ATA Carnet Desktop Version.
Weitere Informationen unter Reisepass Carnet wird digital sowie ergänzenden Erklär-Videos.