International
Online-Antrag EU-Bescheinigung
Antrag auf Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Bescheinigung).
Bitte beachten Sie:
- Die IHK Koblenz stellt Bescheinigungen für Unternehmen in ihrem IHK-Bezirk aus. Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen IHK-Bezirk ansässig ist, wenden Sie sich bitte an Ihre IHK.
- Falls Sie nicht Mitglied bei der IHK Koblenz sind, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 € je Bescheinigung.
- Die EU-Bescheinigung wird immer auf eine bestimmte Person ausgestellt. In den meisten Fällen (insbesondere Luxemburg) genügt die Ausstellung auf den/die Inhaber*in oder Geschäftsführer*in.
- Die EU-Bescheinigung ist für ein Jahr ab Ausstellung gültig. Anschließend muss sie neu beantragt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Im Falle eines Wechsels des Leiters, auf den sich die EU-Bescheinigung stützt, ist eine neue EU-Bescheinigung mit den aktuellen Angaben notwendig.