Recht und Steuern

Einstellen von Mitarbeitern

Personalauswahl und -organisation

Die Personalauswahl und -organisation erfordert eine sorgfältige Prüfung des Stellenbedarfs und der Qualifikation der Bewerber, insbesondere anhand von Zeugnissen, Referenzen und dem persönlichen Eindruck. Geeignete Mitarbeitende werden über Stellenanzeigen, die Agentur für Arbeit und gegebenenfalls private Vermittlungen gesucht; für Fachkräfte sind branchenspezifische Medien besonders geeignet. Das Stellenangebot sollte die wesentlichen Eckdaten zum Unternehmen und zur gewünschten Arbeitskraft enthalten. Bei der Formulierung der Stellenanzeige und der gesamten Personalauswahl sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten, Verstöße können Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG auslösen. Bewerbungsunterlagen dürfen nur zweckgebunden und datenschutzkonform (Art. 26 DSGVO) verarbeitet und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden.

Besondere Schutzvorschriften

Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit und Urlaub. Schwerbehinderte Menschen sind bei der Personalauswahl besonders zu berücksichtigen. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen haben auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 SGB IX). Die Ausbildung von Auszubildenden richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); die Berufsschulpflicht besteht nach Landesrecht.

Personalauswahl - Worauf achten?

Für eine gezielte Personalsuche ist eine klare Stellen- und Funktionsbeschreibung erforderlich. Die Anforderungskriterien wie Bildungsabschluss, Qualifikation, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften müssen vorab definiert werden. Sie müssen im Hinblick auf die Anforderungen der konkreten Stelle sachlich gerechtfertigt sein, um mittelbare Diskriminierungen zu vermeiden. Die Bewerbungsunterlagen sind systematisch zu analysieren, wobei auf die Vollständigkeit und den Nachweis der Angaben zu achten ist. Bewerbungsgespräche sollten strukturiert geführt werden, um die Eignung umfassend beurteilen zu können. Unerlaubte Fragen (etwa nach Schwangerschaft, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit) sind unzulässig und dürfen nicht gestellt werden.

Checkliste für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen die Personalunterlagen wie Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise prüfen. Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung und gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis sind erforderlich. Sozialversicherungsnachweise und die Anmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung sind verpflichtend. Der Arbeitsvertrag, die Beteiligung des Betriebsrats und gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis bei Drittstaatsangehörigen sind zu beachten. Bei Drittstaatsangehörigen ist bereits vor Beschäftigungsbeginn das Bestehen der所需的 Arbeitserlaubnis nach § 4a AufenthG zu prüfen. Ferner sind die wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz unverzüglich, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn, nachzuweisen; dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

Vergütung

Die Vergütung ist grundsätzlich frei verhandelbar, unterliegt aber dem gesetzlichen Mindestlohn und ggf. Tarifverträgen.
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben Arbeitnehmer grundsätzlich unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang, auch geringfügig Beschäftigte. Ausnahmen bestehen jedoch insbesondere für Auszubildende, Pflichtpraktikanten im Rahmen von Ausbildungs- und Studienordnungen, ehrenamtlich Tätige sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung (§ 24 MiLoG).
Einen ersten Überblick ermöglichen die Daten des statistischen Bundesamtes www.destatis.de - Verdienste. Dieses bietet eine große Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten.

Meldepflichten

Die Anmeldung der Angestellten bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung und gegebenenfalls der Agentur für Arbeit ist verpflichtend; die Meldungen erfolgen elektronisch. Die Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben; Unternehmer können sich freiwillig versichern.
Im Informationsportal für Arbeitgeber erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und berät zu Anforderungen an Arbeitsstätten.
Ihr Gewerbeaufsichtsamt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 21 - Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Referat 23 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Tel.: 0261 120-0
Referat 22 – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
Hauptstraße 238, 55743 Idar-Oberstein
Tel. 06781 565-0

Hinweis
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.