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Recht und Steuern

Umsatzsteuer

Recht und Steuern

Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen eine der wichtigsten Steuerarten. Sie wird im Alltag oft als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer besonders deshalb relevant, weil sie durch den Vorsteuerabzug grundsätzlich neutral wirkt. Dieser Leitfaden vermittelt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Umsatzsteuer auf Dienstleistungen.

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Die Umsatzsteuer in der Gastronomie ist durch die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze geprägt: Während Speisen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, werden Getränke mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert. Gerade bei Kombiangeboten wie Sparmenüs oder im Eventgeschäft stellt sich die Frage, wie der Gesamtpreis sachgerecht auf die einzelnen Komponenten aufzuteilen ist, um die korrekte Umsatzsteuer abzuführen. Die Wahl der richtigen Aufteilungsmethode ist dabei nicht nur für die steuerliche Rechtssicherheit, sondern auch für die praktische Umsetzung in Kassen- und Buchhaltungssystemen von großer Bedeutung.

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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Regelung ist Teil der ViDA (=VAT in the Digital Age)-Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das bestehende Mehrwertsteuerrecht zu modernisieren und den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für die Umsetzung gelten Übergangsfisten. Die Umstellung kann Geschäftsprozesse vereinfachen und Kosten senken.

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Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers, denn die Angaben in Rechnungen müssen vollständig und richtig sein, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen.

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)