Unternehmensservice

VerpackG und PPWR: Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen

Wenn Sie Waren nach Deutschland verkaufen oder dort in Verkehr bringen, müssen Sie gesetzliche Anforderungen für Verpackungen erfüllen. Diese Regeln betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Onlinehändler, Importeure und internationale Verkäufer.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das VerpackG gilt seit 2019 und regelt, wie Unternehmen Verpackungen in Verkehr bringen, zurücknehmen und verwerten müssen.

Kernpflichten für Unternehmen:

  • Registrierung im LUCID-Register: Alle Hersteller, Händler und Importeure, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen vertreiben, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen.
  • Beteiligung am Dualen System: Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen bei einem dualen System lizenziert werden. Z. B. der Grüne Punkt, Interzero, Landbell, Noventiz Dual, PreZero, usw.
  • Mindest-Recyclingquoten: Je nach Material gelten festgelegte Quoten, z. B. für Papier, Kunststoff, Glas oder Metalle.
  • Informations- und Nachweispflichten: Mengenmeldungen und Dokumentationen sind verpflichtend.
Systembeteiligungspflicht mit der Katalogdatenbank prüfen:
Zur Prüfung.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wird schrittweise ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Als Verordnung gilt sie direkt, ohne nationale Umsetzung.
Wesentliche Neuerungen
  • Alle Verpackungen müssen bis spätestens 2030 recycelbar sein.
  • Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen werden verpflichtend.
  • Strengere Vorgaben gegen Überverpackung: Reduktion von Leerraum, Verbot bestimmter unnötiger Verpackungstypen.
  • Förderung von Mehrwegsystemen: Höhere Einsatzquoten und technische Anforderungen an Wiederverwendbarkeit.
  • Materialbeschränkungen: Einschränkungen u. a. für problematische Chemikalien (z. B. PFAS).

Rollen und Verantwortlichkeit nach PPWR-Verordnung

Hersteller

Der Hersteller ist ein Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der einen der in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 PPWR genannten Tatbestände erfüllt. Maßgeblich ist insbesondere, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellt oder im Fernabsatz direkt an Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat liefert.
Typische Pflichten:
  • Registrierung in LUCID-Register,
  • erweiterte Herstellerverantwortung,
  • Mengenmeldungen,
  • Finanzierung von Sammlung und Recycling,
  • gegebenenfalls Bestellung eines Bevollmächtigten.
Hersteller müssen sich in den relevanten Mitgliedstaaten registrieren und die Entsorgung ihrer Verpackungen finanzieren.
Dazu gehören:
  • Registrierung,
  • Mengenmeldung,
  • Beteiligung an Rücknahme- oder Recyclingsystemen,
  • Zahlung von Entgelten,
  • nationale Berichtspflichten.

Erzeuger

Der Erzeuger ist grundsätzlich die natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt oder unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt.
  • Produktkonformität,
  • technische Dokumentation,
  • EU-Konformitätserklärung nach PPWR-Verordnung Anhang Vlll,
  • Kennzeichnung: Verpackungen sollten eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal tragen. Außerdem sind Name beziehungsweise Marke sowie die Kontaktanschrift des Erzeugers auf der Verpackung, über einen Datenträger oder gegebenenfalls in den Begleitunterlagen anzugeben.
  • Einhaltung von Recycling-, Stoff- und Designanforderungen.
Wichtig: Hersteller und Erzeuger sind nicht immer das selbe Unternehmen. Ein Unternehmen kann beide Rollen gleichzeitig haben.

Lieferant

Der Lieferant stellt Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder Komponenten bereit. Er muss relevante Informationen liefern, zum Beispiel zu:
  • Materialzusammensetzung,
  • Rezyklatanteil,
  • Stoffen,
  • technischen Eigenschaften.

Einführer

Der Einführer bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittstaat in die EU. Er muss unter anderem prüfen:
  • Konformität,
  • Herstellerangaben,
  • Dokumentation,
  • Kennzeichnung,
  • Rückverfolgbarkeit.

Vertreiber

Der Vertreiber stellt Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der Lieferkette bereit. Er muss prüfen, ob:
  • die erforderlichen Angaben vorhanden sind,
  • die Verpackung offensichtlich konform ist,
  • Lagerung und Transport die Konformität nicht beeinträchtigen.

Endvertreiber

Der Endvertreiber gibt verpackte Produkte an Verbraucher oder Endnutzer ab. Besonders relevant sind:
  • Mehrwegangebote,
  • Nachfüllmöglichkeiten,
  • Rücknahme- und Pfandsysteme,
  • Informationspflichten.

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Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Auswahl der zugrunde liegenden Daten und Modelle wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Informationen übernommen.

Wir schließen jegliche Haftung für materielle oder immaterielle Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen aus dieser Anwendung entstehen, aus, soweit gesetzlich zulässig.

Durch die Nutzung dieser Anwendung erkennen Sie diese Bedingungen bezüglich KI-generierter Inhalte an und stimmen ihnen zu.

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IHK-Austauschrunde PPWR 2026

Die Verpackungs-Austauschrunde ist ein monatlich stattfindendes Online-Format für Unternehmen rund um Verpackungsgesetz (demnächst Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) und die EU Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR).

Im Mittelpunkt steht der offene und praxisnahe Austausch zwischen Unternehmen sowie erfahrenen Rechtsanwälten und Compliance-Experten, um regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen. Teilnehmer haben die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen aus ihrem Unternehmensalltag einzubringen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam zu diskutieren.

Termine: Freitag den 17.07.22026, 14.08.2026, 11.09.2026, 16.10.2026, 13.11.2026 und 04.12.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung: IHK für Rheinhessen

Sprechstunde Verpackungsrecht

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie zum deutschen Verpackungsrecht in einem persönlichen 30-minütigen Beratungsgespräch zu klären. Die Sprechstunde richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder in Verkehr bringen und Orientierung zu den neuen rechtlichen Anforderungen suchen.

Zur Anmeldung.

Praxisbeispiele: Pflichten für Unternehmen

Beispiel 1: Import aus dem Ausland + Verkauf in Deutschland

Situation:
Ein Unternehmen kauft Produkte in China ein und verkauft sie über einen Online-Shop an Kunden in Deutschland.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr,
- Es gilt damit als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG.
Welche Verpackungen sind betroffen?
  • Produktverpackung (z. B. Plastik, Karton)
  • Versandverpackung
  • Füllmaterial
Pflichten:
  1. Registrierung im LUCID-Register,
  2. Beteiligung an einem dualen System,
  3. Meldung der Verpackungsmengen.
Auch wenn die Produkte im Ausland verpackt wurden, liegt die Verantwortung beim Importeur.

Beispiel 2: EU-Ausland (z. B. Spanien) + Versand nach Deutschland

Situation:
Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft über seinen Online-Shop direkt an deutsche Endkunden.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt Verpackungen in Deutschland in Verkehr
- Es unterliegt dem deutschen VerpackG
Typische Verpackungen:
  • Versandkarton
  • Klebeband
  • Produktverpackung
Pflichten:
  1. Registrierung in Deutschland (LUCID),
  2. Lizenzierung der Verpackungen in Deutschland,
  3. Mengenmeldung.
Es spielt keine Rolle, dass das Unternehmen im Ausland sitzt – entscheidend ist der Verkauf nach Deutschland.

Beispiel 3: Einkauf in Deutschland + Weiterverkauf (B2C)

Situation:
Ein Händler kauft Produkte bei einem deutschen Großhändler und verkauft sie online an private Kunden. Wer ist für die Verpackung verantwortlich?
Fall 1: Produktverpackung
  • Wenn der Hersteller bereits lizenziert hat → keine zusätzliche Pflicht.
  • Wenn nicht → Händler wird verantwortlich.
Fall 2: Versandverpackung
  • Immer Verantwortung des Händlers.
Pflichten:
  • Registrierung in LUCID
  • Beteiligung am dualen System für Versandverpackungen
  • Mengenmeldung
Auch wenn die Ware aus Deutschland kommt, sind Sie für Ihre Versandverpackung verantwortlich.

Nützliche Links

  1. Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
    Offizielle und aktuelle Fassung auf „Gesetze im Internet“.
  2. Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – Informationen zum VerpackG
    Detaillierte Erläuterungen zu Pflichten, Registrierung, Systembeteiligung und Vollzug.
  3. EU-Legislativtext (PPWR)
    Offizielles Dokument auf EUR-Lex (alle Sprachen verfügbar, inkl. Deutsch).