IHK Köln

Fachpraktiker/in für Metalltechnik

Es gibt den Artikel Fachpraktiker*in für Metalltechnik (Leichte Sprache) auch in Leichter Sprache.

Berufsbild

Fachpraktiker / Fachpraktikerin für Metalltechnik arbeiten in großen Industrieunternehmen in der Produktion.
Die Ausbildung erfolgt in drei verschiedenen Fachrichtungen:
  • Montagetechnik
  • Konstruktionstechnik
  • Zerspanungstechnik

In der Fachrichtung Montagetechnik arbeiten sie in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Haushaltsgeräteindustrie und im Fahrzeugbau.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem:
  • Montieren von Bauteilen zu Baugruppen oder zu Maschinen bzw.
    Gesamtprodukten
  • Überwachen des Bauprozesses
  • Erkennen und Beheben von Störungen
In der Fachrichtung Konstruktionstechnik arbeiten sie in Unternehmen des Metallbaus, Maschinen- und Fahrzeugbaus und im Baugewerbe
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem:
  • Fertigen und Montieren von Metallkonstruktionen
  • Trennen und Formen verschiedener Metalle
  • das Zusammenfügen von Metallteilen, zum Beispiel durch Schrauben oder
    Schweißtechniken
  • das Aufbereiten und Schützen von Oberflächen
In der Fachrichtung Zerspanungstechnik arbeiten sie in Betrieben der metallbearbeitenden Industrie, z.B. Drehereien, Maschinen-, Geräte- oder Fahrzeugbau und im Metallbau
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem:
  • das Fertigen von Werkstücken mit spanabhebenden Fertigungsverfahren, wie z. B. Fräsen, Schleifen oder Drehen
  • das Überwachen von Fertigungsprozessen
Die Ausbildung ist ähnlich wie die Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Diese Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen. Sie folgt § 66 BBiG. Der Wechsel von dieser Ausbildung in eine ähnliche Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO (Vollausbildung) soll regelmäßig überprüft werden. Die Auszubildenden und die Ausbildenden sollen dies gemeinsam mit der IHK Köln machen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Die Ausbildung findet in zugelassenen Ausbildungsbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule statt.

Ausbildungsregelung und Rahmenplan

Wir senden Ihnen die Unterlagen gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.mom.

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden Ihnen den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.mom.

Ausbildungsdauer: zwei Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Fachlagerist/-in beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.