Prüfung

Was muss man tun, wenn man aus Krankheitsgründen an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?

Eine Abmeldung nach erfolgter Anmeldung ist nur vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung möglich.
Ein Rücktritt nach dem Prüfungstermin ist nur aus wichtigem Grund möglich, dieser ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, aus dem/der hervorgeht, dass eine Prüfungsunfähigkeit besteht, erforderlich.
Bitte beachten Sie, eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist für einen krankheitsbedingten Rücktritt von der Prüfung nicht ausreichend.
Im Fall eines ordentlichen Rücktritts gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der Prüfungsbewerber hat also noch uneingeschränkt die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen und eine eventuell nicht bestandene Prüfung zweimal zu wiederholen.