Beratung und Service

Wirtschaftshilfen für coronageschädigte Unternehmen

Schlussabrechnungen laufen noch
Die Rückmeldeverfahren der diversen Corona Wirtschaftshilfen sind abgeschlossen, das Thema jedoch noch nicht für alle Unternehmerinnen und Unternehmer erledigt. Die abrechnenden Stellen haben noch nicht alle Schlussbescheide erstellt. Einige Unternehmerinnen und Unternehmer warten noch auf Ihre Schlussabrechnungen und damit auf Gelder aus den Wirtschaftshilfen. Andere werden noch zur Rückzahlung aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie:
Gerade bei der Corana-Soforthilfe und deren Rückzahlung gibt es Unsicherheiten auf Seiten der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden war. In Nordrhein-Westfalen wurde zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit der Rückmeldung erinnerte das Land daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden musste. Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular war daher für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.

Bei einem Großteil der Antragstellenden ist das Verfahren durch bestandskräftigen Schlussbescheid oder Verzicht aus Sicht des Landes bereits vollständig abgeschlossen. Ein Teil der Antragstellerinnen und Antragstellern, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen war, wurden nachträglich aufgefordert, an einem neuen Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die Schlussbescheide wurden verschickt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die Schwierigkeiten bei der Rückzahlung haben, sollten Kontakt zu den abrechnenden Stellen suchen.

Weitere Informationen zur Soforthilfe erhalten Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW: NRW-Soforthilfe 2020 – FAQ zum neuen Rückmeldeverfahren | Wirtschaft NRW