Digitalisierung
Digitalisierung: Unterstützung für KMU
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Digitalisierung) hat in der Wirtschaft einen Transformationsprozess angestoßen. In allen Branchen werden Prozesse optimiert, neue Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungskette eingesetzt oder neue Geschäftsmodelle an den Markt gebracht. Bei diesem Veränderungsprozessen werden Unternehmen mit Anlaufstellen/Beratungen, Publikationen oder Zuschüssen bei Ihrer Digitalisierung unterstützt.
Wir haben Ihnen einige (regionale und überregionale) Anlaufstellen, Informationen, Hilfestellungen, Services und Beratungsförderungen zum Thema Digitalisierung zusammengestellt.
Services der IHK Köln zu Anlaufstellen und Fördermittel Digitalisierung
Nutzen Sie eine Erstberatung in der IHK Köln und verschaffen sich einen Überblick zu den Themen, den Fördermöglichkeiten und den Hilfestellungen in unserer Region.
Passgenaue Vermittlung von Ansprechpartnern und Experten
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum WertNetzWerke (Köln) dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW (Bonn).
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum WertNetzWerke (Köln) dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW (Bonn).
#GemeinsamDigital
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
DigitalNavi Köln
Digitale Angebote und Anlaufstellen aus der Region: Von Fördermitteln über AR/VR bis zur Künstlichen Intelligenz – das Navi bietet eine übersichtliche Sammlung regionaler Angebote und Ansprechpartner, präsentiert in einer Karte. Jetzt suchen und finden!
Geförderte Anlaufstellen (Beratung)
Lassen Sie sich kostenfrei beraten. Hier finden Sie eine Auflistung geförderter Anlaufstellen die produkt- und dienstleistungsneutral unterstützen:
- Mittelstand Digital Zentren des BMWK
Hier finden Sie über 20 Anlaufstellen des Bundes, die viele Services - wie neutrale Beratung, KI-Trainer, Leitfäden, Checks oder Sprechstunden – zu vielen Digitalthemen anbieten. Eine Übersicht, thematische Schwerpunkte und Kontaktdaten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Gerne vernetzen wir Sie mit Ihrem Spezialisten aus dem Netzwerk der Mittelstand Digital Zentren. - Branchenhubs.DE digital
Neue Technologien und Innovationen für bestimmte Branchen werden in den DE.Hubs aufbereitet und vermittelt. - Digital Hubs NRW
Die Hubs in NRW begleiten Unternehmen in den ersten Schritten der Digitalisierung und bringen Mittelstand und Start-ups in Nordrhein-Westfalen zusammen. - European Digital Innovation Hubs in NRW
Europäische Hubs für Digitalinnovationen unterstützen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Bewältigung von Herausforderungen im Rahmen der digitalen Transformation. Von den insgesamt knapp 150 EDIHs haben drei ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen: der EDIH Rheinland, EDIH Dortmund und der EDIH Südwestfalen. - Weitere Zentren und Anlaufstellen in der Region Köln
Weitere Programme, Innovation Hubs und Zentren unterstützen bei der Digitalisierung von Unternehmen.
Förderprogramme Digitalisierung (Zuschüsse)
Diverse Programme unterstützen die Digitalisierung der Unternehmen.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Hier ein Auszug aktueller Förderprogramme für digitale Vorhaben:
- NRW.BANK.Impuls KI
Die NRW.BANK startet am 17. August 2026 ihr eigenes Zuschussprogramm Impuls KI. Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erhalten Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro, um den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) vorzubereiten und zu testen. Ziel ist es, Unternehmen den Einstieg in die Nutzung von KI zu erleichtern und und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in NRW zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition. Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben.Was wird gefördert?
Die NRW.BANK fördert Vorhaben, mit denen Unternehmen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen vorbereiten. Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen (Modul A) sowie der Test von KI-Systemen (Modul B) für einen konkreten Anwendungsfall.Förderfähige Beratungsinhalte in Modul A sind:- Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und die Erarbeitung von Zielen zur Anwendung von KI
- Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen
- Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI
- Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI
In Modul B werden die Erstellung einer Testversion und die Durchführung des Tests des KI-Systems gefördert. Mit dem Test soll geprüft werden, ob die zu testenden KI-Systeme den angestrebten Nutzen erreichen und Anforderungen der KMU erfüllen.Gefördert werden insbesondere die Ausgaben für externe Beratungs- und Testdienstleistungen. In Modul B sind zudem in geringem Umfang auch Ausgaben für Softwarelizenzen, Miete für Hardware und Ausgaben für den Zugang zu Testinfrastrukturen förderfähig.Was wird nicht gefördert?
Bei der Förderung geht es nicht um den großflächig produktiven Einsatz von KI im Unternehmen und auch nicht um die vollständige Einführung einer KI-Lösung. Diese Schritte setzen zeitlich erst später an und fallen somit nicht in die Kriterien für eine mögliche Förderung in diesem Rahmen. Jedoch sind zahlreiche andere Förderprogramme vorhanden die auch eine weitergehende Förderung ermöglichen können.Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen können einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro erhalten, während die Förderquote bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt.Beispielrechnung der NRW.BANK: Ein Unternehmen, das eine KI-Beratung für 10.000 Euro nutzt, erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Nimmt ein Unternehmen Leistungen zur Beratung und Testung im Umfang von 50.000 Euro in Anspruch, kann es den maximal möglichen Zuschuss von 25.000 Euro erhalten.Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können ab dem 17. August 2026 über das Online-Portal der NRW.BANK gestellt werden. Dort müssen Unternehmen ihr geplantes KI-Vorhaben beschreiben und die entsprechenden Angaben zu den geplanten Beratungs- oder Testleistungen einreichen.Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden sich- in der Richtlinie zum Förderprogramm NRW.Bank.Impuls.KI
- in den FAQ der NRW.Bank zum Förderprogramm
- auf der Website zum Förderprogramm
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse
Kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen können mit dem Förderprogramm Mittelstand-Innovativ & Digital Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Optimierung und Digitalisierung der internen Geschäfts- und Produktionsprozesse erhalten.Aufgrund der sehr große Nachfrage wurde die maximale Anzahl an Anträgen bereits nach wenigen Tagen erreicht. Eine Antragstellung zum Förderaufruf für 2026 ist daher leider nicht mehr möglich.Was ist MID Digitale Prozesse?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen mit Zuschüssen für Beratungsleistungen für die Digitalisierung von Prozessen.Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Gefördert wird dabei ausschließlich die Beratungsleistung.Förderfähig sind ausschließlich folgende Beratungsleistungen:- IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe,
- SOLL-Konzeption: Erarbeitung von optimierten digitalen Arbeitsabläufen,
- Software-Auswahl: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Systeme sowie
- Implementierungsbegleitung: fachliche Beratung während der Einführungsphase der Software.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Leistungen:- Anschaffungskosten für Software, Hardware sowie Lizenzen,
- reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter,
- Schulungs- und Trainingsleistungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung,
- Maßnahmen, die der ausschließlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen, etwa Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassen-lösungen,
- Reise- und Unterbringungskosten des auftragnehmenden Unternehmens sowie
- der Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens.
Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitale Prozesse wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition).Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Zuschuss für eine Projektförderung gewährt. Der Förderumfang beträgt höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage. Dabei beträgt die Förderhöe maximal 15.000 Euro.Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Förderung von Vorhaben erfolgt auf der Grundlage zeitlich befristeter Förderaufrufe.Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Für die Antragsstellung benötigen Sie ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens. Die Einreichung von Nachweisen, den Projektabschluss und alle weiteren Prozesse können digital vorgenommen werden.Es wird grundsätzlich eine Bewilligung innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang bei Vorliegen aller entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen angestrebt.Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Der Durchführungszeitraum zur Umsetzung des Vorhabens beträgt drei Monate ab dem Tag des Erlasses des Zuwendungsbescheids.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag zur Erbringung einer projektbezogenen Dienstleistung erteilt wurde. In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Webseite der NRW.BANK zum Förderprogramm
- Förderrichtlinie des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Prozesse
- Fragen und Antworten FAQ der NRW.Bank
- Mittelstand Innovativ Digital (MID) – Gutschein Digitalisierung: Beratungs- und Umsetzungsförderung des Landes
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen MID-Digitalisierungs-Gutscheine an, das Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördert. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID-Digitalisierung?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur digitalen und technologischen Transformation in Form von Zuschüssen für digitale Produkte.Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:- Künstliche Intelligenz (KI)
- Algorithmen des maschinellen Lernens
- Data-Mining-Verfahren
- Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische
Marktverwertung erwarten lassen.Näheres finden Sie in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
Der Kauf von Hardware und Standard-Software ist für den Schwerpunkt Digitale Produkte – Intelligente Applikationen als Produkt nicht zuwendungsfähig. Außerdem wird der Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten nicht gefördert.Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitalisierung wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition).Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 Prozent also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung.Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft.Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei , sechs , neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/-in – Einstellungszuschuss zur Digitalisierung des Landes NRW
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung / Nachhaltigkeit / Innovationen kann gefördert werden.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen.
Der „Wartesaal“ für das Teilprogramm MID-Assistent/in ist aufgrund großer Nachfrage bis auf Weiteres geschlossen.Was ist MID Assistent/-in?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen.Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.Der Fokus liegt auf der (Weiter)-Entwicklung von intelligenten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation.Für welchen thematischen Schwerpunkt kann ein MID-Assistent/-in eingestellt
werden?- Digitale Produkte und Dienstleistungen (Schwerpunkt a): Förderung der Integration von Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen in intelligente und smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
- Prototypen und MVP1 (Schwerpunkt b): Unterstützung bei der Entwicklung und dem Bau von Prototypen und Minimum Viable Products.
- Grüne Transformation (Schwerpunkt c): Förderung nachhaltiger Maßnahmen zur Steigerung von Ressourcen- und Energieeffizienz sowie Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien für Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Eine detaillierte Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten findet sich in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Entwicklung beziehungsweise Optimierung der eigenen internen Geschäftsprozesse abzielen. Routinemäßige oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, sind ebenfalls nicht förderfähig.Wer wird gefördert?
- Das Teilprogramm MID-Assistent/-in wendet sich kleinst- und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss. (KMU Definition)
- Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben.
Wie hoch ist die Förderung bei MID-Assistent/-in?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung.- max. 48.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss
- max. 33.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss
Förderfähig sind die Personalausgaben inkl. Arbeitgeberanteile für 24 Monate für den MID-Assistenten (m/w/d).Welche Voraussetzungen gibt es für dem MID-Assistenten?
- Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Der Arbeitsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem Sie die Förderzusage in Form des Zuwendungsbescheides erhalten haben.
- Ausnahme ist eine Beschäftigung als Praktikant/Praktikantin oder Werkstudierende, welche durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden muss.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss online gestellt werden. Der Antragsprozess ist nach einem „Wartesaalverfahren“ ausgelegt. Zur zeitnahen Bearbeitung der Anträge steht ein monatliches Kontingent von in der Regel drei Anträgen zur Verfügung. Wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist, kann sich das interessierte Unternehmen für einen sogenannten „Wartesaal“ registrieren. Die Anmeldung zum Wartesaal stellt keinen Anspruch auf eine Antragstellung dar.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem MID-Assistenten (m/w/d) bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen wurde.Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen, das heißt, den Arbeitsvertrag abschließen. Die Einstellung des MID-Assistenten (m/w/d) muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit: Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein „Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID-Digitale Sicherheit?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen ergreifen.Was wird gefördert?
Das Teilprogramm Digitale Sicherheit besitzt drei Förderschwerpunkte:- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands in der Organisation
Förderung von Analysen der bestehenden IT-Infrastruktur, Behebung von Schwachstellen und Sicherheitslücken durch Verbesserung der eingesetzten IT-Systeme sowie von Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und Simulation/Planbesprechung von diesen. - Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Schulungen, Festlegung von Zuständigkeiten und Fortbildung von Mitarbeitenden zur/zum IT-Sicherheitsbeauftragten. - Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz
Unterstützung bei der erstmaligen Einführung von Soft- und Hardware wie AntivirenSoftware, Firewalls, Back-Up-Lösungen sowie Lizenzen für bis zu 36 Monate. Ausgeschlossen hiervon sind Verlängerungen bereits bestehender Lizenzen und Software für die gem. Warnungsliste der BSI eine Warnung ausgesprochen wurde.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
- Der alleinige Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten.
- Software-Updates, Erneuerungen von Lizenzen und Hersteller-/Anbieterwechsel sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition)Wie hoch ist die Förderung?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 % für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 % also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an.Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei, sechs, neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Webseite der NRW.Bank zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Förderrichtlinie zu MID Digitale Sicherheit
Kundenportal der NRW.Bank zur Antragstellung - Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands in der Organisation
- Go-to-Market-Gutschein
Bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte unterstützt die Landesregierung Start-ups mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“.Ziel ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen. Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen.
Was wird gefördert?
Fremddienstleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung werden gefördert, dazu zählen:- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 EuroWelche Unternehmen können Go-to-Market Gutscheine beantragen?
Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.Weitere Informationen
Anträge können jederzeit bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Jedes Start-up kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle, der Innovationsförderagentur NRW, eingereicht werden.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Fragen und Antworten Wirtschaft.NRW Innovationsförderagentur
Antragstellung EFRE.NRW.Online-Portal
- INQA-Coaching
Das Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen bezuschusst Beratungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation.Was ist das Programm INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).Mit der Hilfe des Programms können KMU Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert und gleichzeitig zukunftsweisend die Herausforderung der digitalen Transformation umsetzt. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen Ihnen dabei zur Seite.
Das Programm zielt darauf ab, Lern- und Entwicklungsprozesse zu entwickeln, um den digitalen Wandel innovativ zu gestalten.Was wird gefördert?
Die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal zwölf Beratungstagen gefördert. Hierfür kann das KMU gemeinsam mit den Beschäftigten einen Beratungscheck im Sinne dieser Richtlinie in Anspruch nehmen.Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die- durch für das Programm INQA-Coaching autorisierte Coaches durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet.
- nach Maßgabe der methodischen Vorgaben unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden.
- auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Coaching?- Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden.
- Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:- Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigte (Teilzeitkräfte sind anteilig anzurechnen), Azubis bleiben unberücksichtigt
- Mindestens zwei Jahre am Markt sind
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- und Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
Wann kann ich mich für das Programm bewerben?
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Details erfahren Sie auf www.inqa.de.
- Gut beraten im Rheinischen Revier durch das Förderprogramm „Fit für die Zukunft“
Zuschuss für Beratungskosten für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Transformationsprozessen mit einem Standort im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet.Wie gelingt die Transformation Ihres Unternehmens? Lassen Sie sich beraten. Das Land NRW unterstützt ihr Unternehmen dabei finanziell.Der Kohleausstieg verändert die Wirtschaftsstrukturen im Rheinischen Revier. Unternehmen stehen vor Veränderungsprozessen. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden.Dies erfordert von den Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit dem Förderprogramm Fit für die Zukunft schnelle und unbürokratische Hilfe. „Fit für die Zukunft“ ist ein Programm aus der Produktfamilie Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier und setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Mitarbeitenden mit ein. Deren Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind wichtiger Bestandteil des Erfolgs eines Unternehmens.
Zugangsvoraussetzung
Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen in vier zentralen Themen – unter Einbindung ihrer Mitarbeitenden – ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:- Green Economy
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Personalentwicklung
Wichtiger Bestandteil der Beratung ist die Entwicklung einer Strategie zu Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden. Diese unterstützt die Beschäftigten im Veränderungsprozess.
In diesem Video erfahren Sie, wie eine „Fit für die Zukunft“-Beratung funktioniert und wie sie zusammen mit anderen Programmen genutzt werden kann.Antragsberechtig sind Unternehmen mit mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder einem sozialversicherungs-pflichtigem Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) und einer Arbeitsstätte innerhalb der Gebietskulisse des Just Transition Fund (JTF).Die JTF-Gebietskulisse umfasst das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Dazu gehören: Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg, kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis RecklinghausenFörderhöhe
Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage mit einem Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten. Es gilt ein Referenztagessatz von 1.123,00 Euro, dieser ergibt eine maximale Förderung von 898,00 Euro pro Beratungstag. Der tatsächlich vereinbarte Tagessatz kann davon abweichen.
Die Beantragung der Förderung muss zwingend vor dem Start der Beratung erfolgen. Die IHK Köln – Geschäftsstelle Rhein-Erft – ist zugelassene Beratungsstelle im Rahmen des Antragsverfahrens und unterstützt Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern helfen.
Diese Recherchen und Informationen werden regelmäßig überprüft. Ein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit können wir leider nicht garantieren. Sollten Verlinkungen oder Informationen dennoch unvollständig oder nicht aktuell sein, würden wir uns über eine kurze Nachricht sehr freuen.