International
USA – Strafzölle 2.0
Donald Trump nimmt mit seiner Zollpolitik Einfluss auf den internationalen Handel. Für international agierende Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen. Kommen neue Zölle auf sie zu? Gibt es Ausnahmen? In einem Zollkrieg müssten sie ihre Kosten und Preise laufend neu kalkulieren.
Zollpolitik der USA: Aktuelles
USA planen mehr Lieferkettendaten bei der Einfuhr: Konsultation bis 1.12.2026
Am 2. September 2026 wurde im Federal Register die Advance Notice of Proposed Rulemaking (ANPRM) „Heightened Import Disclosures for Supply Chain Visibility“ veröffentlicht. Die US-Zollbehörde CBP erwägt, bei Einfuhren künftig deutlich mehr Informationen abzufragen. Dazu zählen zusätzliche Angaben zu beteiligten Unternehmen und zur Produktion, ausländische Steuer- und Unternehmenskennungen sowie bestimmte Exportdokumente. Damit sollen unter anderem Ursprung, Produktsicherheit, Zwangsarbeit und mögliche Umgehungsgeschäfte besser kontrolliert werden. Bis 1. Dezember 2026 läuft zunächst das Konsultationsverfahren. Anschließend muss CBP entscheiden, welche Anforderungen tatsächlich in einen verbindlichen Regelungsvorschlag übernommen werden.
19. August 2026: Prüfung von Importeurdaten in Zollanmeldungen verschärft
Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) verschärft ab 18. September 2026 die Kontrolle der bei ihr hinterlegten Daten von Importeuren. Unternehmen, die in den USA als Importer of Record (IOR) registriert sind, sollten ihre Angaben daher kurzfristig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Hintergrund ist die Umsetzung der Executive Order 14411 „Strengthening Customs Enforcement“. CBP kündigt an, die Angaben bestehender und neuer Importer of Record auf dem CBP Form 5106 (Create/Update Importer Identity Form) umfassender auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Besonderes Augenmerk legt CBP unter anderem auf die Angabe der physischen Geschäftsadresse, gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer (müssen dem IOR direkt zugeordnet sein), Identifikationsdaten und korrekte Vollmachten bei Vertretung durch Zollbroker. Stellt CBP fest, dass die hinterlegten Angaben unvollständig oder unrichtig sind, kann die Behörde die betreffende IOR-Nummer ab dem 18. September 2026 mit sofortiger Wirkung für ungültig erklären. Die neuen Maßnahmen sind als erste Schritte bezeichnet. Mit weiteren Verschärfungen ist daher zu rechnen.
13. August 2026: Neue Zölle auf Drohnen und Drohnenkomponenten
Die USA führen auf Grundlage von Section 232 des Trade Expansion Act zusätzliche Zölle auf Drohnen (Unmanned Aircraft Systems – UAS) sowie bestimmte Teile und Komponenten ein. Die neuen Zölle gelten ab 3. September 2026, für bestimmte Waren (Anhang III der Proclamation vom 13. August 2026) ab dem 9. Februar 2027. Vorgesehen sind grundsätzlich Zusatzzölle von 100 Prozent auf bestimmte, besonders sicherheitsrelevante Drohnen und Komponenten. Hierzu zählen unter anderem Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 25 Kilogramm, Drohnen mit Wärmebildtechnik sowie bestimmte Dockingstationen und kritische Komponenten. Für bestimmte kleinere Drohnen beträgt der zusätzliche Zoll grundsätzlich 25 Prozent. Für weitere erfasste Drohnenkomponenten soll ein Zoll von 25 Prozent ab 9. Februar 2027 gelten. Für Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union gilt eine günstigere Regelung: Der Zollsatz soll – einschließlich des regulären US-Zollsatzes – insgesamt höchstens 15 Prozent betragen. Voraussetzung ist allerdings insbesondere, dass die in der Proklamation festgelegten Ursprungsanforderungen erfüllt und gegenüber den US-Behörden entsprechend zertifiziert werden. Danach müssen im Wesentlichen alle kritischen Komponenten und Technologien aus den USA, der EU oder weiteren ausdrücklich begünstigten Staaten stammen.
24. Juli 2026: Neue Maßnahmen der US-Regierung im Zollregime
Am 24. Juli 2026 ist der seit Februar gültige Basiszollsatz von 10 Prozent für Wareneinfuhren in die USA ausgelaufen. Ein Ersatz ist noch am selben Tag gefunden worden: Per Presidential Memorandum hat der US-Präsident den Handelsbeauftragten (USTR) angewiesen, neue Zusatzzölle einzuführen. An ihre Stelle treten nun neue Section-301-Zölle wegen angeblich unzureichender Maßnahmen der jeweiligen Handelspartner gegen Waren aus Zwangsarbeit. Die Abgaben in Höhe von 10 bzw. 12,5 Prozent werden ab sofort erhoben und betreffen beinahe alle Wareneinfuhren aus 60 Staaten, darunter auch die Europäische Union. Ausgenommen sind unter anderem Waren aus Aluminium oder Stahl, für die bereits andere Zollmaßnahmen gelten.
Zusammengefasst gilt für Waren mit EU-Ursprung nun:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll (regulärer Drittlandszoll) von weniger als 10 Prozent gilt ein Zollsatz von 10 Prozent inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10 Prozent gilt nur der MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
- Waren, die bereits von Sektor-Zöllen betroffen sind, sind hiervon ausgenommen.
30. Juni 2026: Die Verordnung zur Zollfreiheit für Einfuhren aus den USA tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Das Europäische Parlament hatte am 16. Juni 2026 den im sog. Turnberry Deal vereinbarten Zollsenkungen für US Industrie- und Agrarprodukte zugestimmt. Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 hat die EU-Kommission die entsprechenden Regelungen am 30. Juni 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Umsetzung für Hummer und Langusten wurde mit der Verordnung (EU) 2026/14561 veröffentlicht. Die Einigung umfasst neben der Abschaffung von EU-Einfuhrzöllen einen Schutzmechanismus und die Einführung einer Sunset-Klausel (Verfallsklausel). Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft, sofern die EU sie nicht verlängert. Bis dahin schafft die EU sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter ab. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse erhalten einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente. Bis zum Erlass der Präferenzursprungsregeln wird der Ursprung nach den Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung ermittelt. Der Nachweis muss auch einen Direktbeförderungsnachweis enthalten, um mögliche Umgehungen auszuschließen. Ein eingebauter Schutzmechanismus ermöglicht es der EU-Kommission, die Maßnahmen in bestimmten Fällen auszusetzen.
1. Juni 2026: Zollregeln für Stahl- und Aluminiumeinfuhren geändert
Mit Proclamation 11032 vom 1. Juni 2026 hat die US-Regierung die bestehenden Section-232-Zölle für Stahl, Aluminium und Kupfer mit Wirkung noch einmal angepasst. Für einige Waren wurde der Zollsatz von 50 auf 25 Prozent reduziert. Die aktuell betroffenen Waren finden sich in den Anhängen I A – C der Proclamation. Annex II führt Waren auf, die von den Sector-232 Zöllen ausgenommen sind und Annex III listet Waren mit temporärer Sonderregelung auf. Hier werden weitere Zollsenkungen auf 15 Prozent abgebildet. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
2. April 2026: Importe von Arzneimitteln und pharmazeutische Wirkstoffe angepasst
Mit Proklamation vom 2. April 2026 werden neue Zölle für patentierte Arzneimittel und zugehörigen pharmazeutischen Inhaltsstoffen eingeführt. Betroffene Waren sind in Anhang I der Proklamation aufgeführt und unterliegen einem zusätzlichen Zollsatz von 100 Prozent. Für Produkte aus der Europäischen Union, Japan, Südkorea, Schweiz und Liechtenstein beträgt dieser Zollsatz 15 Prozent. Hier werden die Vereinbarungen berücksichtigt, die die Länder bilateral mit den USA getroffen haben. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen. Die Zölle treten für in Anhang III aufgeführte Unternehmen am 31. Juli 2026, für alle anderen Unternehmen am 29. September 2026, in Kraft.
26. März 2026: EU-Parlament stimmt für die Umsetzung EU-US-Handelsdeals
Das Europäische Parlament hat seine Position zur Umsetzung der zollrechtlichen Teile des EU-US-Abkommens von Turnberry festgelegt. Geplant ist der weitgehende Abbau von Zöllen auf US-Industriegüter sowie erleichterter Marktzugang für bestimmte Agrar- und Meeresprodukte. Gleichzeitig wurden klare Schutzmechanismen verankert: Eine Aussetzungsklausel erlaubt Gegenmaßnahmen bei Verstößen der USA, während eine „Sunrise-Klausel“ sicherstellt, dass Zollvorteile nur bei Einhaltung der Vereinbarungen greifen. Ergänzend ist ein Auslaufen der Regelungen bis März 2028 vorgesehen, sofern keine Verlängerung beschlossen wird. Die beiden Rechtsakte gehen nun in die weitere Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.
12. März 2026: USA starten neue Section-301 Untersuchungen
Der United States Trade Representative (USTR) hat umfassende Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act eingeleitet. Im Fokus stehen zum einen strukturelle Überkapazitäten in wichtigen Industriezweigen – unter anderem in der EU, China, Japan und weiteren großen Volkswirtschaften. Zum anderen prüft die US-Regierung bei 60 Handelspartnern, ob diese unzureichend gegen die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit vorgehen. Damit schafft die US-Regierung die rechtliche Grundlage für mögliche spätere Schritte, wie etwa neue Zusatzzölle.
Section 301 ist ein zentrales handelspolitisches Instrument der USA. Es ermöglicht der US-Regierung, Maßnahmen – einschließlich zusätzlicher Zölle – zu ergreifen, wenn ausländische Praktiken als handelsverzerrend oder diskriminierend bewertet werden.
20. Februar 2026: Oberstes Gericht kippt Länderzölle
Der Supreme Court hat einen Großteil der unter dem „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) erhobenen Zölle für rechtswidrig erklärt. Mit einer Executive Order vom 20. Februar 2026 hebt die US-Regierung eine Vielzahl der im letzten Jahr eingeführten Länderzölle auf. Von dieser Entscheidung ausgenommen sind die sogenannten Sektorzölle (Section 232). Die hohen Zölle auf Stahl, Aluminium oder Kupfer bleiben weiterhin bestehen. In Folge der Gerichtsentscheidung hat der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) angekündigt, die Erhebung dieser Zölle ab 24. Februar 2026 einzustellen. Die US-Regierung plant nun, neue weltweit gültige Zollsätze über andere gesetzliche Befugnisse einzuführen. Aktuell soll ab 24. Februar 2026 ein weltweiter Zollsatz von 10 Prozent gelten, für einen Zeitraum von 150 Tagen (Proclamation vom 20. Februar 2026, inkl. Anhänge mit Ausnahmen). Ausgenommen davon sind u.a. bestimmte kritische Mineralien, bestimmte Elektronik oder landwirtschaftliche Produkte, Fahrzeuge und die Sektorzölle. Zudem sind die zuständigen Behörden aufgefordert, Handelsströme zu untersuchen und Störungen zu identifizieren. Mit weiteren Maßnahmen kann also auch zukünftig gerechnet werden.
15. Januar 2026: Zölle auf Halbleiter, Halbleiterfertigungsanlagen und Derivate
Mit der Proklamation 11002 vom 14. Januar 2026 führen die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Einfuhren von Halbleitern, Geräten zur Halbleiterfertigung und bestimmte Derivaten aus allen Ländern ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden. Die betroffenen Waren werden unter 8471.50, 8471.80 und 8473.30 eingereiht. Je nach Verwendungszweck bestehen Ausnahmen (z.B. bei der Verwendung in US-Rechenzentren oder Forschung und Entwicklung). Der Anhang der Proklamation sind weiterführende Informationen sowie ausführliche Definitionen der jeweiligen Zollposition enthalten.
- Erweiterung Aluminiumprodukte: CSMS#65936615
- Erweiterung Stahlprodukte: CSMS#65936570
29. September 2025: Zusatzzoll auf Holz und Holzprodukte
Mit Proklamation 10976 führt die US-Regierung zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Weichholz und daraus gewonnene Holzprodukte, Küchenschränke und Waschtische sowie gepolsterte Holzmöbel ein:
- 10 Prozent auf die Einfuhr von Weichholz und Bauholz (timber and lumber)
- 25 Prozent auf bestimmte Polstermöbel; ab 1. Januar 2027 Erhöhung auf 30 Prozent
- 25 Prozent auf Küchenschränke und Waschtische; ab 1. Januar 2027 Erhöhung auf 50 Prozent
Für betroffene Waren aus der EU, Japan und dem Vereinigten Königreich gelten die erhöhten Zölle nicht. Hier haben die Zölle aus den Tradedeals weiterhin Bestand (EU 15 Prozent).
21. August 2025: Schriftliche Erklärung zur Einigung im Zollstreit
Die EU und die USA haben ihre Zolleinigung vom 27. Juli 2025 in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. In dem nicht rechtsverbindlichen Dokument wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt. Die Einigung muss nun von beiden Seiten umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören:
- Eine Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 Prozent oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
- Dies gilt auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
- Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 Prozent voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
- Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 Prozent (USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
- Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
- Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
- Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
- Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.
Zu den einzelnen Zollregimen
In seiner zweiten Amtszeit hat US-Präsident Trump zahlreiche Zollmaßnahmen erlassen. Diese orientieren sich oft an die Beschaffenheit (Sektorzölle) der betroffenen Waren.
Durch den Wegfall der reziproken Zölle (IEEPA-Zölle) gilt nun auf Basis von Section 122 (Balance of Payments Authority) of the Trade Act of 1974 ein weltweiter Basiszollsatz von 10 Prozent, gültig ab 24. Februar 2026. Dieser wird für 150 Tage für (voraussichtlich) alle Handelspartner gelten. Waren, die von den Sektorzöllen (Section 232) betroffen sind, unterliegen diesem neuen Basiszoll nicht. Darüber hinaus gelten Ausnahmen für besonders benannte Waren.
Sektorzölle (Section 232)
| Betroffene Waren | Zollsatz | Anwendungsbeginn |
|---|---|---|
| Fahrzeuge und Fahrzeugteile | 25 % | 3. April 2025 (Fahrzeuge) 3. Mai 2025 (Fahrzeugteile) |
| Stahl und -derivate | 10 % - 50 % | 8. Juni 2026 |
| Aluminium und -derivate | 10 % - 50 % | 8. Juni 2026 |
| Kupferprodukte und Derivate | 10 % - 50 % | 8. Juni 2026 |
| Arzneimittel und Pharmazeutika | bis zu 100 % | ab 31. Juli 2026 |
|
Weichholz und Holzprodukte
|
10 % | 12. Oktober 2025 |
|
25 % (30 %) |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2027) |
|
25 % (50 %) |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2027) |
US-Zölle auf Aluminium, Stahl und Kupfer
Mit Proklamation vom 1. Juni 2026 hat die US-Regierung die bestehenden Sektor-232-Zölle für Metalle angepasst. Seit dem 6. April 2026 gelten für bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren und deren Derivate Zölle zwischen 10 und 50 Prozent. Eine wichtige Anpassung: Bisher wurde für die Zollmaßnahme der Metallanteil betrachtet. Künftig werden die Abgaben auf den vollen Zollwert erhoben. Entscheidend für die Ermittlung des korrekten Zollsatzes ist die Zuordnung der Ware in die entsprechenden Anhänge der Proklamation.
Annex I-A enthält die bisherigen Waren aus Stahl, Aluminium und Kupfer sowie deren Derivate.
Grundsatz: 50 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich: 25 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Grundsatz: 50 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich: 25 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Annex I-B enthält bestimmte Waren aus Kupfer sowie Stahl- und Aluminiumderivate
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich 15 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich 15 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Annex I-C enthält weiterverarbeitete Erzeugnisse, wie etwa landwirtschaftliche Geräte und bestimmte Baumaschinen
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Zolländerung gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2027
Ausnahmen: Produkte aus Argentinien, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Japan, der Republik Korea, Liechtenstein, der Schweiz, Taiwan, dem Vereinigten Königreich oder der Europäischen Union.
Zollsatz für Waren mit Ursprung in diesen Ländern: 15 Prozent (einschließlich MFN-Zollsatz)
Derivate aus US‑Metall: 10 Prozent Zoll, sofern der MFN-Zollsatz nicht 10 Prozent überschreitet
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Zolländerung gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2027
Ausnahmen: Produkte aus Argentinien, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Japan, der Republik Korea, Liechtenstein, der Schweiz, Taiwan, dem Vereinigten Königreich oder der Europäischen Union.
Zollsatz für Waren mit Ursprung in diesen Ländern: 15 Prozent (einschließlich MFN-Zollsatz)
Derivate aus US‑Metall: 10 Prozent Zoll, sofern der MFN-Zollsatz nicht 10 Prozent überschreitet
Annex II listet die Waren auf, die nicht mehr den zusätzlichen Sektor-Zöllen unterliegen.
Annex III führt Waren auf, für die ein zeitlich befristeter Zollsatz gilt (bis 31. Dezember 2027). Dieser richtet sich an einer Gesamtbelastung von 15 Prozent aus. Mit einbezogen wird der reguläre Zolltarif (MFN-Duty). Liegt dieser unter 15 Prozent, wird der Sektorzoll entsprechend der Differenz berechnet. Bei regulären Zollsätzen über 15 Prozent bleibt der Sektorzoll bei Null Prozent. Für Waren mit Metallanteil USA gilt diese Regelung entsprechend für maximal 10 Prozent.
Weiterhin relevant bleibt die Herkunft der Metalle auch in Bezug auf Russland: Im Aluminiumbereich bleibt der Zollsatz von 200 Prozent bestehen, wenn die Waren in Russland produziert oder zur Herstellung entsprechende Vormaterialien aus Russland verwendet werden. Der Zollsatz findet auch Anwendung, wenn die Herkunft der Metalle beim Import nicht benannt werden kann.
Die US-Zollverwaltung stellt entsprechende Leitlinien zur Anmeldung zur Verfügung.
Einblick in den amerikanischen Zolltarif
Waren, für die zusätzliche Zölle oder sonstige Einfuhrmaßnahmen gelten, werden immer dem Kapitel 99 zugeordnet und erhalten dort eine entsprechende Positionsnummer. Ist die 99-Tarifnummer bekannt, können die Maßnahmen direkt abgerufen werden. Ist nur die „ordentliche“ Zolltarifnummer bekannt, müssen verschiedene Maßnahmen systematisch abgeprüft werden, um mögliche Zusatzzölle zu ermitteln. Nachfolgend ein paar Hinweise zur Recherche:
Orientieren Sie sich im US-Zolltarif: Der Zollsatz und die Zolltarifnummern können direkt über die US-Zolldatenbank ermittelt werden.
Ausgangspunkt: Vollständige HTSUS-Position und Ursprungsland (die amerikanische Zolltarifnummer!)
Relevante Chapter-99-Maßnahmen identifizieren (Section 301 China, Section 232 Stahl/Aluminium, Kupfer, Section 232 Holz, etc.)
Suche der HTSUS-Warennummer in Chapter 99 (aktuelle Version herunterladen)
Bei Treffer zugehörige 9903.xx.xx Position ermitteln (zu den einzelnen Maßnahmen gibt es immer eine „U.S. Note“ mit den Einzelheiten)
Entsprechende „U.S. Note“ prüfen auf:
Ursprung, Warenbeschreibung, Datum
Ausnahmen und Exclusions
Stacking / Non-Stacking
Relevante Chapter-99-Maßnahmen identifizieren (Section 301 China, Section 232 Stahl/Aluminium, Kupfer, Section 232 Holz, etc.)
Suche der HTSUS-Warennummer in Chapter 99 (aktuelle Version herunterladen)
Bei Treffer zugehörige 9903.xx.xx Position ermitteln (zu den einzelnen Maßnahmen gibt es immer eine „U.S. Note“ mit den Einzelheiten)
Entsprechende „U.S. Note“ prüfen auf:
Ursprung, Warenbeschreibung, Datum
Ausnahmen und Exclusions
Stacking / Non-Stacking
Änderungen nachverfolgen: CSMS-Newsletter der U.S. Customs and Border Protection (Cargo Systems Messaging Service)
Rückblick
Bereits seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sämtlicher Handelspartner der USA. Ausgenommen sind Produkte einiger weniger Ursprungsländer.
Als Reaktion auf die eingeführten Maßnahmen der US-Regierung gelten seit dem 20. Juni 2018 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 ebenfalls Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren in Anhang I der Verordnung.
Im Juni 2021 haben sich die EU und die USA auf eine Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen der Airbus/Boing-Streitfälle von beiden Seiten erhoben wurden. Einige Monate später wurden auch die US-Stahl-/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen ausgesetzt und durch zollbefreite Quoten ersetzt.