Das Carnet TIR-Verfahren

Das Carnet TIR ist ein internationales Zollverfahren, das den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr vereinfacht.
Es ermöglicht den Transport von Waren in versiegelten Fahrzeugen oder Containern durch mehrere Vertragsstaaten, ohne dass die Ladung an jeder Grenze vollständig kontrolliert werden muss.
Das Verfahren kann auch genutzt werden, wenn ein Transport zwischen EU-Mitgliedstaaten über ein Drittland verläuft. Für reine Transporte innerhalb der EU wird das Carnet TIR jedoch nicht verwendet.

Ablauf des Verfahrens

Zulassung zum TIR-Verfahren

  1. Das Unternehmen beantragt zunächst die Teilnahme am TIR-Verfahren bei einer zugelassenen ausgebenden Organisation, z. B. beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. oder bei der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e. V. Voraussetzung ist unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung sowie die Erfüllung der vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen.
  2. Anschließend prüft das Hauptzollamt, ob das Fahrzeug für den Transport unter Zollverschluss geeignet ist. Dabei wird kontrolliert, ob der Laderaum so gebaut ist, dass er sicher versiegelt werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug ein Zollverschlussanerkenntnis.
  3. Für zugelassene Fahrzeuge wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Während eines TIR-Transports müssen sie außerdem vorne und hinten mit einem rechteckigen TIR-Schild (blau mit weißer Schrift) gekennzeichnet sein.

Durchführung des Transports

  1. Vor Fahrtbeginn wird bei der Abgangszollstelle ein Carnet TIR eröffnet. Dieses Begleitdokument enthält unter anderem Angaben zu den Waren, den Zollstellen und der geplanten Transportstrecke. Ein Carnet TIR ist nur für einen Transport gültig.
  2. Nach dem Beladen kontrolliert die Zollstelle die Waren und bringt den Zollverschluss am Fahrzeug an.
  3. Während der Fahrt wird das Carnet TIR an den jeweiligen Grenz- und Zollstellen vorgelegt. Da die Ladung versiegelt ist, sind in der Regel keine umfangreichen Warenkontrollen erforderlich. Dadurch können Grenzabfertigungen deutlich schneller erfolgen.
  4. Am Bestimmungsort entfernt die zuständige Zollstelle den Zollverschluss und gibt die Waren zur Entladung frei

Voraussetzungen

Das Carnet TIR kann verwendet werden, wenn:
  • Waren ohne Umladung in zollsicher ausgestatteten Fahrzeugen oder Containern transportiert werden,
  • mindestens ein Teil der Beförderung auf der Straße erfolgt und
  • die Transportstrecke durch einen oder mehrere TIR-Vertragsstaaten führt.
Auch besonders sperrige oder schwere Güter können im Rahmen des TIR-Verfahrens befördert werden, wenn ihre Identität während des gesamten Transports eindeutig festgetellt werden kann. In diesen Fällen kann ein sogenanntes offenes Carnet TIR verwendet werden. Es reicht grundsätzlich ein Carnet TIR aus, wenn mehrere Container auf einem Fahrzeug transportiert werden.

Wichtige Hinweise

Änderungen oder Ergänzungen im Carnet TIR müssen ordnungsgemäß bestätigt werden. Werden Zollverschlüsse beschädigt oder ist der sichere Verschluss des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet , muss unverzüglich die nächstgelegene Zoll- oder Polizeidienststelle informiert werden.
Verstöße gegen die Vorschriften des TIR-Verfahrens können je nach Land zoll-, bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben.

Ausgabestellen in Deutschland

Carnets TIR werden in Deutschland unter anderem von folgenden Organisationen ausgegeben:
  • Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e. V.
    Selma-Lagerlöf-Straße 7
    13189 Berlin
    Telefon: +49 30 47861-0
    Telefax: +49 30 47861-201
    E-Mail: berlin@aist-ev.de
    Internet: www.aist-ev.de
  • Ausgabestelle des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
    Internet: www.bgl-ev.de
    NRW-Ausgabestelle:
    Landesverband TransportLogistik und Entsorgung im Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.
    Geschäftsstelle Münster
    Haferlandweg 8
    48155 Münster
    Telefon: +49 251 6061-0
    Telefax: +49 251 6061-414
    E-Mail: transport@vvwl.de
    Internet: www.vvwl.de
Weitere Informationen, die aktuellen Ausgabestellen sowie eine Liste der TIR-Vertragsstaaten sind auf der Internetseite des deutschen Zolls verfügbar.
Diese Information gibt - als Service der IHK Köln - nur erste Hinweise und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.