EU-Fahrerbescheinigung
Güterkraftverkehrsunternehmen müssen für Fahrerinnen und Fahrer, die Staatsangehörige eines Drittstaats sind, eine EU-Fahrerbescheinigung beantragen.
Mit der Fahrerbescheinigung wird nachgewiesen, dass die Fahrerin oder der Fahrer berechtigt ist, das Fahrzeug im Auftrag des Unternehmens zu führen und im Niederlassungsstaat des Unternehmens rechtmäßig beschäftigt ist. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.
Den Antrag auf Ausstellung der Fahrerbescheinigung müssen Sie bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen (z. B. in Köln beim Amt für öffentliche Ordnung) und dabei folgende Unterlagen im Original und in Kopie vorlegen:
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis der Beschäftigungsberechtigung (Arbeitserlaubnis)
- Sozialversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
Bei Beförderungen ist das Original der Fahrerbescheinigung im Fahrzeug mitzuführen und den Kontrollberechtigten vom Fahrpersonal auf Verlangen vorzulegen. Die beglaubigte Abschrift ist vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.
Weitere Informationen zur EU-Fahrerbescheinigung sowie ein Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.