Gründen eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Wenn Sie gewerblich Güter transportieren und dafür Geld erhalten, benötigen Sie dazu eine Genehmigung.
Genehmigungs-, Erlaubnis- und Lizenzpflicht im Güterkraftverkehr
Für Unternehmen im Güterkraftverkehr gelten je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Regeln.
Bei innerdeutschen Verkehr ab einem zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 t sowie bei grenzüberschreitenden Verkehr von mehr als 2,5 t zGM ist eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) erforderlich.
Die erforderliche Lizenz wird von der zuständigen Verkehrsbehörde am Betriebssitz erteilt. Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) sind diese Behörden für die Erteilung zuständig:
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Amt für öffentliche Ordnung
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Stadt Leverkusen
Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406—36454
Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406—36454
Rhein-Erft-Kreis
Verkehrssicherung, 36/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-0
Verkehrssicherung, 36/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-0
Rheinisch-Bergischer Kreis
Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2255
Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2255
Oberbergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3622
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3622
Unternehmen, die bereits eine EU-Lizenz für Fahrzeuge über 3,5 t zGM haben, erfüllen die Anforderungen an die fachliche Eignung bereits. Werden zusätzlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt, müssen dafür lediglich weitere Lizenz-Abschriften beantragt werden.
Ausnahmen sind in § 2 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Erlaubnis, u. a. bei der Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Wenn Sie ein Güterkraftverkehrsunternehmen gründen möchten, müssen Sie die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfüllen.
Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat
Das Unternehmen muss über eine feste Niederlassung verfügen. Dort müssen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden, zum Beispiel:
- Buchführungsunterlagen
- Personalunterlagen
- Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeiten
- weitere wichtige Unternehmensdokumente
Die zuständige Behörde muss Zugang zu diesen Unterlagen haben, um prüfen zu können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach der VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllt sind. Außerdem müssen ein Eigentumsnachweis (bei Leihfahrzeugen Mietvertrag) sowie ein Stellplatznachweis für alle Fahrzeuge vorgelegen werden.
Persönliche Zuverlässigkeit
Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer und gegebenenfalls die bestellte Person zur Führung der Geschäfte (Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter) müssen persönlich zuverlässig sein. Dafür verlangt die Genehmigungsbehörde folgende Unterlagen, die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. Die Dokumente können online beantragt werden.
- Behördliches Führungszeugnis – Bundesamt für Justiz in Bonn
- Auszug (Punkte) aus dem Fahreignungsregister – Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister – Bundesamt für Justiz in Bonn)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts (Wohn-/Betriebssitz), der Stadt oder Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von der antragstellenden Person benötigt.
Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn eine Person wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen EU- oder deutsche Vorschriften im Güterkraftverkehr
- rechtskräftig verurteilt wurde oder
- ein gegen sie erlassener Bußgeldbescheid unanfechtbar geworden ist.
Dies gilt insbesondere für schwerwiegende Verstöße nach Anhang IV bzw. Artikel 6. Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sowie nach § 2 Abs. 3 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.
Nähere Informationen zu Verstößen im Güterkraftverkehr finden Sie auf unserer Internetseite Verstöße im Güterkraft- und Personenverkehr.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Ihr Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein. Das bedeutet, dass ausreichend Eigenkapital und Rücklagen vorhanden sein müssen, um die Fahrzeugflotte zu finanzieren und zu unterhalten.
Das erforderliche Eigenkapital beträgt mindestens:
- Fahrzeuge über 3,5 t zGM
9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug oder weitere Fahrzeugkombination - Fahrzeuge über 2,5 t bis 3,5 t zGM
1.800 Euro für das erste Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination
900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug oder weitere Fahrzeugkombination
Als Nachweis legen Sie der Genehmigungsbehörde eine Eigenkapitalbescheinigung vor. Sie wird beispielsweise von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, einer Wirtschaftsprüfung oder einer vereidigten Buchprüfung ausgestellt.
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch eine Fachkundeprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK nachgewiesen. Die IHK Köln ist zuständig für die, die in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis wohnen. Wenn Ihr Wohnort nicht im Bezirk dieser IHK liegt, können Sie Ihre zuständige IHK über das IHK-Portal finden.
Alternativ ist ein Nachweis über eine entsprechende langjährige Berufserfahrung möglich – Voraussetzungen:
- mindestens zehn Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs
- die Tätigkeit muss ununterbrochen ausgeübt worden sein
- der Zeitraum muss zehn Jahre vor dem 4. Dezember 2009 liegen
- die Tätigkeit muss in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten ausgeübt worden sein
Wer diesen Weg nutzen möchte, stellt bei der zuständigen IHK einen formlosen schriftlichen Antrag und reicht aussagekräftige Nachweise über die Tätigkeit ein. Die IHK kann zusätzlich ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen, um Ihre Kenntnisse zu beurteilen.
Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von 115,00 Euro an.
Sie sollten den Antrag nur stellen, wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden und die Gebühr trotzdem anfallen.
Es ist empfehlenswert, vor der Antragstellung telefonisch mit der IHK zu sprechen und sich beraten zu lassen.
Die fachliche Eignung kann auch anerkannt werden durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung in den nachfolgenden Abschlüssen:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt „Güterkraftverkehr"
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein.
Sofern Ihr Wohnsitz im IHK-Bezirk Köln liegt, stellen wir Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen auf Antrag gegen eine Gebühr von 46,00 Euro eine Fachkundebescheinigung aus.
Ausnahmeregelung für Fahrzeuge von 2,5 t bis 3,5 t zGM
Bis eine endgültige Regelung im nationalen Recht getroffen ist, können Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 2,5 t bis 3,5 t zGM einsetzen, die sogenannte Praktiker-Regelung nutzen. Damit besteht für diese Unternehmen vorübergehend eine alternative Möglichkeit zum Nachweis der fachlichen Eignung.
Sie sind von der Fachkunde zu befreien, wenn sie der zuständigen Lizenzbehörde nachweisen, in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet zu haben (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Die Anträge werden bei der zuständigen Verkehrsbehörde gestellt.
Fachkundeprüfung (Verkehrsleiterprüfung)
Die Fachkundeprüfung (Verkehrsleiterprüfung) besteht aus zwei schriftlichen und – sofern erforderlich – einer mündlichen Prüfung.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl von 300 Punkte wird folgendermaßen gewichtet:
Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice – 120 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 105 Punkte (Dauer: 2 Stunden)
Teil 3: mündliche Prüfung – 75 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden und
- in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt werden.
Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 180 Punkte erreicht hat, muss keine mündliche Prüfung mehr ablegen. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Fachkundeprüfung umfasst die gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1071/2009 prüfungsrelevante Sachgebiete.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (Verkehrsleiterprüfung) erfordert eine gute Vorbereitung. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, können Sie selbst entscheiden.
Zur Vorbereitung weisen wir auf folgende Lehrmaterialien und Bücher hin, die Sie unter anderem im Buchhandel erwerben können:
- Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer (3 Bücher)
Fachkunde Güterkraftverkehr (Lehrbuch), Prüfungstest, Betriebliches Rechnungswesen
Verlag Heinrich Vogel, TECVIA GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de
Zu diesem Ausbildungspaket ist ein Prüfungs-Online Training VogelSPOT erschienen.
- Lehrbuch Güterkraftverkehr
Verkehrsleiter – Vorbereitung zur IHK-Prüfung
ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, www.verkehrsverlag-hema.de
Zu diesem Lehrbuch können auch Fragenkatalog, Lösungsbuch, Gesetzestexte, ein Buch zur Fahrzeugkostenrechnung sowie Lernkarteikarten bestellt werden.
- Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?
Lehrbuch Fachkunde Güterkraftverkehr
Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49, 40215 Düsseldorf, www.verkehrsverlag-fischer.de
Zu diesem Lehrbuch kann IHK-Prüfung Güterkraftverkehr, Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung bestellt werden.
- Ausbildung Verkehrsleiter | Fragenkatalog Güterkraftverkehr Teil 1 und 2
Vorbereitung auf die IHK-Sach-/Fachkundeprüfung
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke,
www.avb-seminare.de. Zu diesem Buch kann auch ein Lerncenter bestellt werden.
- Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer (3 Bücher + Videokurs)
a) Videokurs-, b) Lehrbuch-, c) Kalkulation-, d) Fragenkatalog Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
ABC-Verkehrsleiter © Seslicaia GmbH, Hirschstr. 13, 69190 Walldorf, www.abc-verkehrsseminare.de
Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung (Verkehrsleiterprüfung) können Sie auch Lehrgänge besuchen. Die folgenden Veranstalter bieten in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse für die Prüfung an:
- AMS - Akademie, Manfred Schlösser
in Zusammenarbeit mit dem Verband Güterkraftverkehr und Logistik
Schulungsort in Köln: SVG-Autohof, Köln Eifeltor
Anmeldung: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg, Tel. +49 (0)2408 5684 und +49 (0)179 5140540, Internet: www.ams-akademie.de, E-Mail: info@ams-akademie.de - AVB Seminare
Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung und Info: Bohlenstraße 64, 32312 Lübbecke, Tel. +49(0)5741 9099250, Internet: www.avb-seminare.de, E-Mail: info@avb-seminare.de - Fahrschule & Aus- und Weiterbildung Rolf Schmitz
Schulungsort: ABZ-Kerpen, Humboldtstr. 30 - 36, 50171 Kerpen
Anmeldung und Info: Aachener Str. 25, 52349 Düren, Tel. +49(0)2421 6949677,
Internet: www.rolfschmitz-fahrschule.de, E-Mail: info@rolfschmitz-fahrschule.de - Güterkraftverkehr Verkehrsleiter- und EU-Lizenz Seminare
Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK)
Schulungsort in Köln: Friedrich-Karl-Straße 270, 50735 Köln
Anmeldung und Info: Am Jagdhaus 8, 65719 Hofheim am Taunus, Tel. +49(0)177 3020215, Internet: www.verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de, E-Mail: info@verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de - IGS - Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Kompakte Tageskurse für Güterkraftverkehr
Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. +49 (0)221 9415086, Fax +49(0)221 9415087, Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs-net.de - Scherag & Lahmik GbR – Verkehrsseminare
Schulungsort: ABC-Fahrschule, Esserstraße 77, 51105 Köln
Anmeldung: Bonner Wall 37, 50667 Köln, Tel. +49(0)2204 5065545 oder + 49(0)163 2754580, Internet: www.scherag-lahmik.de, E-Mail: info@scherag-lahmik.de - Verkehrsseminare Fachschule Naumann
Seminarort: Berufsbildungszentrum Köln, Dagobertstr. 35 - 37, 50668 Köln
Anmeldung: In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg,
Tel. +49(0)2644 4063334, Internet: www.Fachschule-Naumann.de , E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de - Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Poststr. 12, 50321 Brühl, Tel. +49(0)2232 9399253, Internet: www.verkehrsseminare.de, E-Mail: info@verkehrsseminare.de - Verkehrsseminar-HeMa
Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. +49(0)2362 9740960, Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@verkehrsverlag-hema.de
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalter weder von der IHK zugelassen noch auf Lehrinhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungsgebühr beträgt 233 Euro.
Im Nachgang zur Prüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid. Wenn Sie sich nach der Anmeldung wieder abmelden, gelten folgende Gebühren:
- Bis vier Wochen vor der Prüfung: 30 Prozent der Prüfungsgebühr
- Später oder bei Nichterscheinen: 50 Prozent der Prüfungsgebühr
Die aktuellen Prüfungstermine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im Artikel Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr.
Beratung
Persönliche und telefonische Beratungen finden – nach Terminabsprache – statt. Bitte vereinbaren Sie daher vorab telefonisch mit Frau Lück einen Termin.
Hinweis: Diese Information soll – als Service der IHK Köln – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.