Gründung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens

Genehmigung für Taxi- und Mietwagenfahrten

Wenn Sie gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördern und dafür Geld erhalten, brauchen Sie eine Genehmigung (Konzession). Das gilt für Fahrzeuge mit Sitzplätzen für maximal neun Personen (einschließlich des Fahrenden).
Die Genehmigung (Konzession) wird von der zuständigen Verkehrsbehörde am Unternehmenssitz erteilt. Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) sind diese Behörden für die Erteilung zuständig:
  • Stadt Köln
    Amt für öffentliche Ordnung
    Stadthaus Deutz - Ostgebäude
    Willy-Brandt-Platz 3
    50679 Köln
    Telefon: +49 (0)221 221-26819, -26388, 28872
  • Stadt Leverkusen
    Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
    Haus-Vorster-Straße 8
    51379 Leverkusen-Opladen
    Telefon: +49 (0)214 406-36454
  • Rhein-Erft-Kreis
    Verkehrssicherung, 36/1
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim
    Telefon: +49 (0)2271 83-0
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
    Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach
    Am Rübezahlwald 7
    51469 Bergisch Gladbach
    Telefon: +49 (0)2202 13-2255
  • Oberbergischer Kreis
    Straßenverkehrsamt
    Gummersbacher Straße 41 a
    51645 Gummersbach
    Telefon: +49 (0)2261 88-3622
Eine Genehmigung ist zum Beispiel auch erforderlich für:
  • Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder hilfsbedürftige Menschen, wenn diese mit dem Fahrzeug des Unternehmens zum Einkaufen, zum Arzt oder zu anderen Terminen gefahren werden.
  • Limousinen-, Hochzeits- oder VIP-Services
Das gilt auch dann, wenn die Beförderung nur ein kleiner Teil eines größeren Dienstleistungsangebots ist. Solche Fahrten gelten rechtlich als Mietwagenverkehr. Nähere Einzelheiten erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
Ausnahmen sind in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. In bestimmten Fällen ist keine Genehmigung erforderlich. Das gilt beispielsweise für Fahrten von Beschäftigten zur Arbeitsstelle oder von Schülerinnen und Schülern zur Schule, wenn die Kosten für die Beförderung vom Arbeitgeber oder von der Schule übernommen werden.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Wenn Sie ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen möchten, müssen Sie die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erfüllen:

Betriebssitz in Deutschland

Ihr Unternehmen muss einen tatsächlichen Betriebssitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Eine reine Briefkastenadresse reicht nicht aus. Außerdem ist der zuständigen Behörde ein Eigentumsnachweis (bei Leihfahrzeugen Mietvertrag) sowie ein Stellplatznachweis für alle Fahrzeuge vorzulegen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer und gegebenenfalls die bestellte Person zur Führung der Geschäfte (Betriebsleiter/Betriebsleiterin) müssen persönlich zuverlässig sein. Dafür verlangt die Genehmigungsbehörde folgende Unterlagen, die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. Die Dokumente können online beantragt werden.
Die Genehmigung kann versagt werden, wenn schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen [§ 1 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, PBZugV].
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von der antragstellenden Person benötigt [§ 1 (3) PBZugV].

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen finanziell leistungsfähig ist. Das heißt, Ihr Unternehmen finanziell ausreichend ausgestattet ist. Das erforderliche Eigenkapital beträgt mindestens:
  • 2.250 Euro für das erste Fahrzeug
  • 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Als Nachweis legen Sie der Genehmigungsbehörde eine Eigenkapitalbescheinigung nach dem Muster: Anlage 1 und 2 der PBZugV zu § 2 Abs. 2 Nr. 2) vor. Sie wird beispielsweise von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, einer Wirtschaftsprüfung oder einer vereidigten Buchprüfung ausgestellt.

Fachliche Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch die Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK Köln ist zuständig für die, die in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis wohnen. Wenn Ihr Wohnort nicht im Bezirk dieser IHK liegt, können Sie Ihre zuständige IHK über das IHK-Portal finden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die fachliche Eignung auch anerkannt werden durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung in den nachfolgenden Abschlüssen:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), Deutsche Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachhochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschafterin, Technische Universität Dresden
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn (VkBl. 2007 S. 692)
Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein.
Sofern Ihr Wohnsitz im IHK-Bezirk Köln liegt, stellen wir Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen auf Antrag gegen eine Gebühr von 46,00 Euro eine Fachkundebescheinigung aus.

Anerkennung leitender Tätigkeiten

Sie können die erforderliche fachliche Eignung auch nachweisen, wenn Sie mindestens drei Jahre in leitender Position in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen gearbeitet haben. Diese Tätigkeit darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Während dieser Tätigkeit müssen Sie die notwendigen Kenntnisse für die Führung eines solchen Unternehmens erworben haben. Dabei geht es um die gleichen Bereiche wie bei der Fachkundeprüfung.
Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen IHK, wo Ihr Wohnort gemeldet ist, und reichen entsprechende Nachweise ein. Die IHK kann zusätzlich ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen, um Ihre Kenntnisse zu beurteilen.
Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr von 115,00 Euro an.
Sie sollten den Antrag nur stellen, wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden und die Gebühr trotzdem anfallen.
Es ist empfehlenswert, vor der Antragstellung telefonisch mit der IHK zu sprechen und sich beraten zu lassen.

Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung)

Die Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) besteht aus zwei schriftlichen und sofern erforderlich einer mündlichen Prüfung.
Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl von 150 Punkte wird folgendermaßen gewichtet:
Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice – 60 Punkte (Dauer: 1 Stunde)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 52,5 Punkte (Dauer: 1 Stunde)
Teil 3: mündliche Prüfung – 37,5 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn
  • mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden und
  • in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt werden.
Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 90 Punkte erreicht hat, muss keine mündliche Prüfung mehr ablegen. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) umfasst die gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1071/2009 prüfungsrelevante Sachgebiete.

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) erfordert eine gute Vorbereitung. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, können Sie selbst entscheiden.
Zur Vorbereitung weisen wir auf folgende Lehrmaterialien und Bücher hin, die Sie unter anderem im Buchhandel erwerben können:
  1. Lehrbuch & Fragenkatalog Taxi & Mietwagen
    Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer
    Autor: Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa, ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, www.verkehrsverlag-hema.de
    Zu diesem Lehrbuch können Sie auch ein Lösungsbuch, Gesetzestexte ein Buch zur Fahrzeugkostenrechnung sowie Lernkarteikarten bestellen.
  2. Ausbildungspaket Taxi- und Mietwagenunternehmer (2 Bücher + 1 Onlinetraining)
    Lehrbuch “Fachkunde & Prüfung”, Handbuch “Betriebliches Rechnungswesen”, Prüfungs-OnlineTraining VogelSPOT
    Autor: Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de
  3. Ausbildung Betriebsleiter | Fragenkatalog Taxi-/Mietwagenverkehr
    Vorbereitung auf die IHK-Sach-/Fachkundeprüfung
    AVB-Seminar GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, www.avb-seminare.de
    Weitere Bücher: Ausbildung Verkehrs-/Betriebsleiter/Allgemeine Themen, Fahrzeugkostenrechnungsordner, Lerncenter
Zusätzlich zu den Ausbildungspaketen können für Sie auch noch folgende Fachbücher hilfreich sein:
  • BOKraft Kommentar
    Autor: Dr. Gehard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de
  • Taxi Handbuch
    Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
    Autoren: Gergin Ufuk und Herwig Kollar, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, www.huss-shop.de
Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) können Sie auch Lehrgänge besuchen. Die folgenden Veranstalter bieten in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse für die Prüfung an:
  • AMS – Akademie Manfred Schlösser
    in Zusammenarbeit mit dem Verband Güterkraftverkehr und Logistik
    Schulungsort: SVG-Autohof, Köln-Eifeltor | Anmeldung: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg,
    Tel. +49 (0)2408 5684, Handy: +49 (0)179 5140540
    Internet: www.ams-akademie.de, E-Mail: info@ams-akademie.de
  • AVB Seminare
    Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
    Anmeldung: Bohlenstr. 64, 32412 Lübbecke, Tel. +49 (0)5741 9099250,
    Internet: www.avb-seminare.de, E-Mail: info@avb-seminare.de
  • IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
    Kompakte Tageskurse für Taxen- und Mietwagenverkehr
    Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. +49 (0)221 9415086
    Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs-net.de
  • Scherag & Lahmik GbR – Verkehrsseminare
    Schulungsort: ABC-Fahrschule, Esserstr. 77, 51105 Köln (Humboldt-Gremberg)
    Anmeldung: Bonner Wall 37, 50677 Köln, Tel. +49 (0)2204 5065545 oder +49 (0)163 2754580
    Internet: www.scherag-lahmik.de, E-Mail: info@scherag-lahmik.de
  • Taxi- und Mietwagenverkehr – Betriebsleiterseminare
    Mehmet Uzun, Kraftverkehrsmeister (IHK)
    Schulungsort in Köln: Friedrich-Karl-Straße 270, 50735 Köln
    Anmeldung und Info: Am Jagdhaus 8, 65719 Hofheim am Taunus, Tel. +49 (0)177 3020215
    Internet: www.verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de, E-Mail: info@verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de
  • Verkehrsseminare Fachschule Naumann
    Seminarort: Berufsbildungszentrum Köln, Dagobertstr. 35 – 37, 50668 Köln
    Anmeldung: In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel. +49 (0)2644 4063334
    Internet: www.Fachschule-Naumann.de, E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de
  • Verkehrsseminare HeMa
    Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
    Anmeldung: ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. +49 (0)2362 9740960
    Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@verkehrsverlag-hema.de
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die IHK Köln weder die Unterrichtsqualität noch die Lerninhalte der Veranstalter überprüft.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungsgebühr beträgt 227,00 Euro.
Im Nachgang zur Prüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid. Wenn Sie sich nach der Anmeldung wieder abmelden, gelten folgende Gebühren:
  • Bis vier Wochen vor der Prüfung: 30 Prozent der Prüfungsgebühr
  • Später oder bei Nichterscheinen: 50 Prozent der Prüfungsgebühr
Die aktuellen Prüfungstermine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im Artikel Fachkundeprüfung: Taxi- und Mietwagenverkehr.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Prüfungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

Beratung

Persönliche und telefonische Beratungen finden – nach Terminabsprache – statt. Bitte vereinbaren Sie daher vorab telefonisch mit Frau Lück einen Termin.
HINWEIS: Diese Informationen dienen nur als erste Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die IHK Köln übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.