Unternehmensservice
Arbeitsrecht für Unternehmen
Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern sind von der Einstellung bis zur Kündigung zahlreiche Gesetze und Regelungen zu beachten. Wir geben einen ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wichtig: Unser Serviceangebot gilt unseren Mitgliedsunternehmen und Existenzgründern im Kammergebiet. Anderen Personen, insbesondere Arbeitnehmern, können wir keine Auskünfte erteilen.
Sollten Sie Mitglied einer anderen IHK sein, können Sie sich an diese wenden. Nutzen Sie hierzu gern den IHK Finder. Arbeitsrechtliche Auskünfte erteilen auch die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern. Online unterstützt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Unter der Rufnummer +49 30 22 191 1004 beantwortet das Bundesarbeitsministerium für Arbeitsrecht arbeitsrechtliche Fragen – auch gegenüber Arbeitnehmern.
Das Wichtigste in Kürze
Rund um das Arbeitsverhältnis
Beginn
- Arbeitsentgelt (Nr. 5201874)
- Befristung von Arbeitsverhältnissen (Nr. 5106844)
- Berufsgenossenschaft und gesetzliche Unfallversicherung (Nr. 5109926)
- Schwerbehinderung (Nr. 5248072)
- Minderjährige (Nr. 5205116)
- Einstellung von Beschäftigten (Nr. 5109976)
- Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeit (Nr. 5510758)
- Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (Nr. 5203250)
- Minijobs – geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung (Nr. 5630428)
- Nachweisgesetz: Anforderungen an Arbeitsverhältnisse (Nr. 5605872)
- Scheinselbstständigkeit (Nr. 5304550)
- Tarifverträge (Nr. 5236392)
- Teilzeitbeschäftigung (Nr. 5206002)
Im laufenden Arbeitsverhältnis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Nr. 5102040)
- Arbeitsrechtliche Aushangpflichten (Nr. 5103488)
- Schwellenwerte im Arbeitsrecht (Nr. 5103220)
- Arbeitssicherstellungsgesetz – Arbeitsrecht in Verteidigungszeiten (Nr. 6987766)
- Arbeitszeit (Nr. 5103284)
- Beschäftigtendatenschutz (Nr. 5285994)
- Bildungsurlaub in NRW (Nr. 5285974)
- Freistellung für ehrenamtlichen Katastrophenschutz (Nr. 6844790)
- Freistellung von Mitarbeitenden (Nr. 5304376)
- Freistellung von Beschäftigten für Wehrübungen – was müssen Arbeitgeber wissen? (Nr. 6835808)
- Gratifikationen (Nr. 5203158)
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten – was können Unternehmen tun? (Nr. 6823908)
- Krankheit von Beschäftigten (Nr. 5262856)
- Mehrarbeit und Überstunden (Nr. 5203368)
- Mitbestimmung in Krisenzeiten (Nr. 7010996)
- Mutterschutz und Elternzeit (Nr. 5106656)
- Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgelt (Nr. 5108608)
- Urlaubsrecht (Nr. 5213802)
Beendigung
- Arbeitszeugnis (Nr. 5102090)
- Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht (Nr. 6576570)
- Kündigung von Arbeitsverhältnissen (Nr. 5305656)
Ausland
- Entsendung von Arbeitnehmenden ins Ausland (Nr. 5041166)
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Nr. 5862174)
- Mobiles Arbeiten im Ausland (Nr. 5770584)
Besondere Konstellationen
- Arbeitnehmerüberlassung (Nr. 5110040)
- Betriebsübergang: Rechte und Pflichten (Nr. 5258330)
- Private Arbeitsvermittlung – was müssen Unternehmen beachten? (Nr. 5304004)
- Künstlersozialabgabe (Nr. 5305482)
- Kurzarbeit (Nr. 5176494)
Weitere Informationen
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Nr. 5162132)
- Inklusion: Die Chance auf nachhaltige Fachkräftesicherung (Nr. 5077150)
- Whistleblowing: Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Nr. 5283226)
- Paketbotenschutzgesetz (Nr. 5285294)
Kontakt
Susanne Wollenweber
Unternehmensservice