Gastgewerbe

Bau oder Umbau eines Lebensmittelbetriebes

Wer den Neu- oder Umbau von Gaststätte, Café, Bistro, Lebensmittelgeschäft, Bäckerei, Metzgerei oder eines anderen Lebensmittelbetriebes plant, muss eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen beachten.
Die Stadt Köln berät dazu, welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen dabei zu beachten sind. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur bietet Interessierten außerdem an, die Pläne zu besprechen oder die bestehenden Räumlichkeiten zu besichtigen und Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu geben.
Weitere Informationen zum Thema finden es auf den Internetseiten der Stadt Köln.
Neben lebensmittelrechtlichen Anforderungen können bei Bau- oder Umbaumaßnahmen auch baurechtliche Vorgaben zu beachten sein. Informationen zu Bauvorhaben, Nutzungsänderungen und Genehmigungsverfahren finden Sie in unserem Beitrag „Nutzungsänderung von baulichen Anlagen“