Handel

Verkaufsoffene Sonntage 2026

Wann die Geschäfte am Sonntag öffnen
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Februar 2026 die verkaufsoffenen Sonntage dieses Jahres beschlossen.
Der Einzelhandel darf anlassbezogen in den Stadtteilen an diesen Terminen öffnen.

Aktuelles - Ratssitzung vom 5. Februar 2026

Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen, 338/2025
Sülz-Klettenberg 26. April Carrée Fest
Porz-Mitte 31. Mai Porzer Autofrühling
Lindenthal 14. Juni Lindenthaler Familien- und Veedelsfest
Rodenkirchen 12. Juli Rodenkirchener Sommertage
Deutz 2. August Familien- und Stadtteilfest
Lindenthal 30. August Lindenthaler Sommerfest
Neuehrenfeld 13. September Neuehrenfest
Porz-Mitte 13. September Musikalischer Herbst
Severinsviertel 20. September “Dä längste Desch vun Kölle”
Rath-Heumar 20. September Herbstfest
Dellbrück 27. September Straßenfest
Lindenthal 11. Oktober Street Gallery
Sülz-Klettenberg 18. Oktober Kunst im Carrée
Braunsfeld 8. November Braunsfelder Martinsmeile
Innenstadt 6. Dezember Weihnachten in Köln
Porz-Mitte 13. Dezember Porzer Adventsmarkt
Die verkaufsoffenen Sonntage finden jeweils von 13 bis 18 Uhr statt.
Die Abgrenzungen der jeweiligen Gebiete sind an dieser Stelle aufgeführt: Geltungsbereiche
Die Freigabe von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen richtet sich nach den Vorgaben des § 6 Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) sowie der hierzu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen.
Da die Anforderungen des § 6 LÖG NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung umfangreich sind und die Freigabe einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Köln voraussetzt, wird dringend empfohlen, vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson der Stadt Köln aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines verkaufsoffenen Sonntags ausschließlich durch geeignete Veranstalter bzw. Interessen- und Werbegemeinschaften erfolgen sollte, die einen entsprechenden Anlass organisieren oder vertreten. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Nachweisen erhalten Sie beim
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln
Ansprechpersonen:
Frau Giesgen: 0221 221 26550
Herr Dine: 0221 221 26447
E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de