Betriebskosten - die zweite Miete
Veranstaltungsdetails
Lernziel
Erstellung einer rechtssicheren Betriebskostenabrechnung.
Inhalte
- Die häufigsten Abrechnungsfallen
- Welche Kostenpositionen dürfen als Nebenkosten umgelegt werden?
- Wie sind haushaltsnahe Aufwendungen auszuweisen?
- Wie werden die Kosten auf die einzelnen Mieterhaushalte verteilt?
- Wie erfolgt die Verteilung bei leer stehenden Wohnungen im Haus?
- Bis wann muss abgerechnet werden?
- Wie werden die Heizkosten veranschlagt?
- Praktische Beispiele
- Neueste Rechtsprechung
Zielgruppe
Vermieter, Hausverwalter, Mitarbeiter und Inhaber von Maklerbüros, Architekten und alle Interessierten.
Termin:
9:00 - 17:00 Uhr
08.10.2026 (live-online)
Eine Kamera/Webcam und ein Headset ist für die Teilnahme an diesem Seminar vorausgesetzt. Eine Teilnahme vom Handy oder Tablet ist nicht ratsam.
Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sind mit der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter am 1. August 2018 in Kraft getreten. Bis Ende 2023 müssen Verwalter und Makler das vorgeschriebene Fortbildungspensum erbringen. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler absolvieren. Die Details der Fortbildungspflicht sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.
IHK Fachkräfteentwicklung und Fördermöglichkeiten
Unsere Fachkräfteentwicklung hat eine Übersicht zur Recherche von weiteren Angeboten anderer Bildungsanbieter erstellt: Weiterbildungsdatenbanken.
Für die berufliche Weiterbildung besteht für Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsscheck für die Weiterbildung zu beantragen.
Für Solo-Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Qualitätsscheck über das Förderprogramm KOMPASS für die Weiterbildung zu beantragen.
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie auf der Landing Page.