Auf einer Fläche von insgesamt 2 760 km² (= 7,7 Prozent von Baden-Württemberg) leben derzeit in den 92 Städten und Gemeinden der Region Hochrhein-Bodensee rund 701 511 Einwohner (EW). Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 6,2 Prozent der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs. Innerhalb der zwölf Regionen Baden-Württembergs nimmt der IHK-Bezirk mit dieser Bevölkerungszahl einen Mittelplatz ein.
Mit dem Oberzentrum Konstanz (86 845 EW) und der Stadt Lörrach (50 923 EW) verfügt die Region Hochrhein-Bodensee über zwei Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern. Fünf weitere Städte in den beiden Landkreisen Lörrach und Konstanz (Rheinfelden, Weil am Rhein, Waldshut-Tiengen, Singen und Radolfzell) bewegen sich im Bereich zwischen 25 000 bis 50 000 EW. Weitere neun Städte der Region weisen eine Einwohnerzahl von 10 000 bis 25 000 EW auf. Alle übrigen Städte und Gemeinden liegen unter 10 000 Einwohnern.
Bezogen auf die drei Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz zeigen sich signifikante Strukturunterschiede. Der Landkreis Konstanz weist bei nahezu gleicher Gemarkungsfläche (ca. 810 km²) mit 292 071 Einwohnern eine deutlich höhere Bevölkerungszahl auf als der Landkreis Lörrach (237 638 EW). Mit deutlichem Abstand folgt der Landkreis Waldshut (171 802 EW), obwohl dieser mit 1 130 km² flächenmäßig um rund 40 Prozent größer ist als die beiden Nachbarlandkreise.
Konsequenterweise ergibt sich auch für die Bevölkerungsdichte (EW/km²) innerhalb des Kammerbezirks eine große Streubreite. Sie reicht von 352 für den Landkreis Konstanz bis auf 152 Einwohner je km² im teilweise noch stark ländlich geprägten Landkreis Waldshut. Der Durchschnittswert für die Region Hochrhein-Bodensee liegt mit 272 EW je km² deutlich unter dem Landeswert (312 EW/km²), aber über dem Bundesdurchschnitt (234).
Auffallende Strukturunterschiede zeigen sich auch bei einem regionalen Vergleich der Bodennutzung. Verglichen mit Baden-Württemberg liegen die Nutzungsanteile für Gebäude-, Verkehrs- und Landwirtschaftsflächen unter, der Waldflächenanteil hingegen deutlich über den entsprechenden Landeswerten.
Bevölkerungsstruktur
Verglichen mit dem Landesdurchschnitt weist der Anteil der männlichen bzw. weiblichen Wohnbevölkerung in der Region Hochrhein-Bodensee keine gravierenden Unterschiede auf (49 Prozent sind männlich). Deutlicher ausgeprägt sind hingegen die innerregionalen Unterschiede im Altersaufbau. Mit einem Anteil von 15 bzw. 15, 1 Prozent verfügen die Landkreise Lörrach und Waldshut bei der Wohnbevölkerung unter 14 Jahren über einen um 0,6 bzw. 0,7 Prozent höheren Wert als der Landesdurchschnitt. Der Landkreis Konstanz liegt hingegen bei dieser Bevölkerungsgruppe mit 13,9 Prozent unter diesem Vergleichswert. Was den Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung anbelangt, so bewegt sich dieser mit durchschnittlich 19,5 Prozent auf Landesniveau (19,5 Prozent).
Bevölkerungsprognose 2035
Die Entwicklung in Baden-Württemberg setzt sich in den Teilräumen des Landes fort, wobei regionale Disparitäten auftreten. Für die Region Hochrhein-Bodensee kann mit einer Zunahme von rund 44 986 Einwohnern im Zeitraum 2015 bis 2035 gerechnet werden. Dabei entwickeln sich die drei Landkreise unterschiedlich. Der Landkreis Konstanz wächst um ca. 12 829, der Landkreis Lörrach um rund 18 844, der Landkreis Waldshut um ca. 13 213 Einwohner.
In der Tabelle 1 zeichnen sich die unterschiedlichen Prognosen und deren Auswirkungen deutlich ab.
Grundlage für die Prognose der Region und der Landkreise ist die Hauptvariante des Statistischen Landesamtes vom Dezember 2015 mit der Basis 31. Dezember 2014, die jedoch für die Teilräume entsprechend dem jeweiligen Anteil der Grenzgänger an der Gesamtbevölkerung bis zur Hälfte hin zur oberen Variante fortgeschrieben wird, da das Statistische Landesamt in dem einheitlichen Prognoseprogramm für die Städte und Gemeinden nicht Entwicklungen über die Landesgrenzen hinaus berücksichtigen kann. Somit entspricht dieser spezifische Zuschlag den örtlichen und regional bedingten Besonderheiten für einen höheren Bedarf (Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise vom 17. Februar 2017, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau).