Existenzgründung und Unternehmensförderung
Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit infrage. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld vom Jobcenter erhalten.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose in der Startphase ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit und soll insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
Voraussetzungen
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht daher nicht.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
- Zum Zeitpunkt der Gründung besteht noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld.
- Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt.
- Zum Zeitpunkt der Gründung besteht tatsächlich Arbeitslosigkeit. Ein unmittelbarer Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit wird nicht gefördert.
- Die erforderlichen fachlichen und unternehmerischen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden.
- Eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle muss vorgelegt werden.
Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit von zwölf Wochen eintreten. Nach Ablauf der Sperrzeit kann die Förderung für die volle Förderdauer gewährt werden.
Welche Aufgaben übernimmt die IHK?
Die IHK Hochrhein-Bodensee kann im Rahmen des Gründungszuschusses die erforderliche Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungsvorhaben ausstellen.
Die IHK ist zuständig, wenn:
- sich der Unternehmensstandort im IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee befindet und
- es sich um eine gewerbliche, IHK-zugehörige Tätigkeit handelt.
Für Handwerksbetriebe und Freiberufler ist die IHK nicht die zuständige fachkundige Stelle. Je nach Tätigkeit kommen beispielsweise die Handwerkskammer, berufsständische Kammern oder Fachverbände infrage.
Wichtig: Die IHK prüft die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung. Ob der Gründungszuschuss tatsächlich bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens.
Welche Unterlagen benötigt die IHK?
Damit die IHK eine fundierte Stellungnahme abgeben kann, benötigen wir ein vollständiges und schlüssiges Gründungskonzept.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ mit Ihrer Kundennummer der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters sowie den Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson
- ein tabellarischer, lückenloser Lebenslauf aller Gründerinnen und Gründer einschließlich Arbeits- und Ausbildungszeugnissen
- Nachweise über fachliche und kaufmännische Kenntnisse und Qualifikationen
- das geplante Gründungsdatum
- ein Businessplan mit einer ausführlichen Beschreibung des Gründungsvorhabens
- ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- eine detaillierte Umsatzplanung auf Monatsbasis für drei Jahre
- eine Liquiditätsplanung auf Monatsbasis für drei Jahre
- eine Rentabilitäts- bzw. Ertragsvorschau für drei Jahre
- eine Übersicht über den privaten monatlichen Finanzbedarf im ersten Geschäftsjahr
Bei einer bereits bestehenden nebenberuflichen Selbstständigkeit sind zusätzlich – sofern vorhanden – die bisherigen Einnahmen bzw. betriebswirtschaftlichen Unterlagen, beispielsweise BWA, GuV oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, einzureichen.
Auch eine Begründung für eine frühere Geschäftsaufgabe kann erforderlich sein.
Businessplan und Finanzplanung
Für die Erstellung des Businessplans können Sie die kostenfreie Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg nutzen.
In unserem Online-Seminar „Ich mache mich selbstständig“ erhalten Sie außerdem einen Überblick über die Erstellung eines Businessplans sowie die Finanzplanung: Zur Anmeldung klicken Sie hier.
Was sollte der Businessplan enthalten?
Der Businessplan sollte Ihre Geschäftsidee nachvollziehbar und realistisch darstellen. Beschreiben Sie insbesondere, wie Ihre Geschäftsidee entstanden ist, welche Ziele Sie verfolgen und welchen konkreten Nutzen Ihr Angebot für Ihre Kundinnen und Kunden bietet.
Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- Zusammenfassung des Gründungsvorhabens
- Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebots
- Zielgruppe und Kundenstruktur
- Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale
- bestehende Kundenkontakte
- Marketing-, Vertriebs- und Akquisitionsmaßnahmen
- Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation
- Standort und Einzugsgebiet
- Rechtsform und Gesellschafter
- Gründerpersönlichkeit sowie fachliche und kaufmännische Qualifikationen
- Preis- und Leistungskalkulation
- Umsatzplanung
- geplante Arbeitstage sowie Akquisitions- und abrechenbare Tage
- Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen
- geplante Kundenzahl
- gegebenenfalls geplante Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Bei Handelsvertretern sind zusätzlich Angaben zum Vertragspartner, zu möglichen Produkt- und Verkaufsschulungen, zum vereinbarten Einzugsgebiet und zu einem gegebenenfalls übernommenen Kundenstamm erforderlich:
Kapitalbedarf und Finanzierung
Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarfsplan zeigt, welche finanziellen Mittel Sie für den Start in die Selbstständigkeit benötigen.
Berücksichtigen Sie dabei insbesondere:
- Investitionen und Gründungsnebenkosten
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Maschinen und technische Ausstattung
- Fahrzeuge
- Waren- und Materiallager
- erforderliche Betriebsmittel
- gegebenenfalls die Vorfinanzierung von Aufträgen
Planen Sie den Betriebsmittelbedarf ausreichend großzügig ein, damit es in der Gründungsphase nicht zu unnötigen Liquiditätsengpässen kommt.
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan zeigt, wie Sie den ermittelten Kapitalbedarf decken möchten.
Dabei können beispielsweise Eigenmittel, Familiendarlehen oder Existenzgründungsdarlehen berücksichtigt werden. Eigenmittel bilden grundsätzlich eine solide Grundlage für die Finanzierung und sollten – soweit möglich – in angemessenem Umfang eingesetzt werden.
Wichtig: Wenn eine Finanzierung über ein Kreditinstitut erforderlich ist, sollte der Finanzierungsantrag gestellt werden, bevor Sie entsprechende finanzielle Verpflichtungen eingehen, beispielsweise durch den Abschluss eines Mietvertrags.
Auch eigene Gegenstände, die in das Unternehmen eingebracht werden, beispielsweise ein Computer oder ein Fahrzeug, sind als Sacheinlagen zu berücksichtigen.
Privater Finanzbedarf
Für die Planung ist auch entscheidend, wie viel Geld Sie monatlich für Ihren privaten Lebensunterhalt benötigen.
Stellen Sie deshalb Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben für einen durchschnittlichen Monat im ersten Geschäftsjahr realistisch dar. Berücksichtigen Sie dabei auch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer und Altersvorsorge.
Der Unternehmensgewinn muss ausreichen, um Ihren privaten Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familie zu decken.
Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
Die finanzielle Planung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gründungskonzepts.
Die Rentabilitäts- bzw. Ertragsvorschau sollte mindestens drei Jahre umfassen. Die Liquiditätsplanung sollte ebenfalls für mindestens drei Jahre erstellt und monatlich aufgeschlüsselt werden.
Ihre Planungen sollten möglichst realistisch sein. Vermeiden Sie eine zu optimistische Einschätzung der zukünftigen Umsätze und berücksichtigen Sie, dass geplante Umsätze möglicherweise nicht vollständig erreicht werden.
Erläutern Sie, auf welcher Grundlage Sie Ihre Umsatzplanung erstellt haben. Dabei können beispielsweise eigene Marktkenntnisse, Marktforschung, Branchenkennzahlen oder andere geeignete Quellen herangezogen werden.
Bei unterschiedlichen Geschäftsfeldern, beispielsweise Handel und Dienstleistungen, sollten die jeweiligen Umsätze getrennt dargestellt werden.
Auch die betrieblichen Kosten sollten möglichst realistisch kalkuliert werden. Bei Personalkosten sind die Löhne und Gehälter sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu berücksichtigen.
Kreditzinsen sind in der Rentabilitätsvorschau zu berücksichtigen. Tilgungsbeträge müssen aus den erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden.
Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger
Wer Bürgergeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld vom Jobcenter erhalten.
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Bürgergeld gewährt werden und soll den Übergang in eine selbstständige Tätigkeit unterstützen. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, beispielsweise für notwendige Betriebsmittel, möglich sein.
Auch beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Über die Bewilligung entscheidet das Jobcenter.
Antragsunterlagen
Wenn für die Entscheidung eine Beurteilung des Gründungskonzepts erforderlich ist, werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Kundennummer des Jobcenters und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf einschließlich Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen
- Gründungsdatum
- Businessplan
- detaillierte Umsatzplanung für 36 Monate
- Rentabilitäts- bzw. Ertragsvorschau für drei Jahre
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Liquiditätsplanung für 36 Monate
- Übersicht über den privaten Finanzbedarf
Unterlagen einreichen
Die IHK Hochrhein-Bodensee unterstützt Gründerinnen und Gründer innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs bei der erforderlichen fachkundigen Stellungnahme.
