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Handel und Tourismus

Gastronomie

Handel und Tourismus

Das Landesgaststättengesetz (LGastG) gilt für das Betreiben eines Gaststättengewerbes und damit für all diejenigen Personen, die gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. „Zum Verzehr an Ort und Stelle“ bedeutet, dass die Getränke und Speisen an einem mit dem Abgabeort in engem räumlichem Zusammenhang stehenden Ort zu sich genommen werden.

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Am 1. Juli 2021 trat der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft (§ 35 GlüStV 2021). Damit wurde auch ein Spielersperrsystem eingeführt.

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Gastronomiebetriebe müssen in Ihren Räumlichkeiten den aktuellen Jugendschutzaushang anbringen. Einen entsprechenden Musteraushang finden Sie hier.

Tourismus

Informationen zur EU-Kampagne 2012

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Unseriöse Verkäufer versuchen den Aushang vom Jugendschutzgesetz zu einem völlig überhöhten Preis zu verkaufen und behaupten, dass Unternehmer dafür auch eine Lizenz brauchen.

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Das Kürzel „GEMA” ist die Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. Was Sie in diesem Zusammenhang zu beachten haben, finden Sie hier...

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Welche Versicherungen werden für Gastronomie- und Hotelbetriebe angeboten?

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Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen regelmäßig in den Themenbereichen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Die Schulungen sind Pflicht. Für die Durchführung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

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Die Getränkeschankanlagenverordnung wurde zwar Anfang 2003 abgeschafft, dennoch müssen weiterhin eine Vielzahl von Regeln in der betrieblichen Praxis beachtet werden. Einen umfassenden Überblick erhalten Sie hier.

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA, legt die Kriterien zur Hotelklassifizierung deutscher Hotels vor.

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TQM in der Gastronomie