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Entgelte für die Ausstellung eines Carnets A.T.A.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten duch die Industrie- und Handelskammern, ist selbstschuldnerischer Bürge im Carnet A.T.A.-Verfahren für Einfuhrabgaben im Verwendungsland. Zur Abdeckung des Zahlungsrisikos wurde mit der Allianz Trade ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.
Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Carnets A.T.A. beantragen Sie daher gleichzeitig den Abschluss einer Kautionsversicherung. Das von uns vereinnahmte und an die Allianz Trade abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos) bestimmt.
Hiermit ist jedoch kein Abschluss einer Transportversicherung oder einer Versicherung bezüglich möglicherweise für Sie entstehender Einfuhrabgabeschulden in Drittländern verbunden.
| für IHK Mitglieder | für Nichtmitglieder | |
|---|---|---|
| IHK Ausstellungsgebühr | 75,- Euro | 90,- Euro |
| ICC Entgelt einschl. USt. | 14,28 Euro | 14,28 Euro |
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Versicherungsentgelt
siehe “Weitere Informationen”
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IHK Bearbeitungsgebühr
(bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß erledigter Carnets)
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30,- Euro | 30,- Euro |
| Carnet Formular (1 Heft) | 3,00 Euro | 3,00 Euro |
| Carnet-Ergänzungsblätter | 0,25 Euro | 0,25 Euro |
Die Höhe des Versicherungsentgeltes richtet sich nach dem Gesamtwert der im Carnet aufgeführten Waren.
Entgelte für Carnets A.T.A. / Carnets C.P.D. gültig ab 01.01.2025
| Warenwert | Entgelt *) | ½ Entgelt **) | ¾ Entgelt ***) | ¼ Entgelt ****) |
|---|---|---|---|---|
| von 0,01 € bis 9.999,99 € | 46,00 € | - | - | - |
| von 10.000,00 € bis 24.999,99 € | 79,00 € | 39,50 € | - | - |
| von 25.000,00 € bis 49.999,99 € | 138,00 € | 69,00 € | - | - |
| von 50.000,00 € bis 149.999,99 € | 250,00 € | 125,00 € | - | - |
| von 150.000,00 € bis 299.999,99 € | 455,00 € | 227,50 € | - | - |
| von 300.000,00 € bis 499.999,99 € | 750,00 € | 375,00 € | 562,50 € | 187,50 € |
| für jede weitere angefangenen 500.000,00 € | 500,00 € | 250,00 € | 375,00 € | 125,00 € |
Als „Warenwert“ gilt der Wert aller in das Carnet eingetragenen und darin als „Handelswert“ bezeichneten Waren, der nach den internationalen Konventionen unbedingt realistisch sein muss.
*) Nur auf Antrag: Rückerstattung bis auf 46,00 EUR, wenn das Carnet innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum an die IHK zurückgegeben wurde und es nicht vom EU-Grenzzollamt behandelt worden ist.
**) Ermäßigung um 1/2 bei Carnets im Wert von mindestens 20.000,00 EUR von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Körperschaften, Anstalten, Stiftungen.
***) Ermäßigung um 1/4 bei Carnets im Wert von mindestens 300.000,00 EUR, wenn mindestens 50 % Bankbürgschaft oder 50 % Kontoabtretung hinterlegt werden. Keine weitere Ermäßigung bei noch höherer Sicherheit. Keine Ermäßigung bei Sicherheitenquoten unterhalb 50 %. Keine Ermäßigung bei Rückhaftungserklärungen anderer natürlicher und juristischer Personen.
****) Nur auf Antrag: Rückerstattung von 1/4 bei Rückgabe eines ordnungsgemäß erledigten Carnets an die IHK mit einem Warenwert von mindestens 300.000,00 EUR innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum.