Vorsicht: Phishing-Versuche im Namen der IHK im Umlauf; zuletzt auch im Zusammenhang mit vorab erfolgten telefonischen Ankündigungen!
Nr. 1735
Recht und Fair Play

Versicherungsvermittler

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den erlaubnispflichtigen Gewerben der Versicherungsvermittler.
Versicherungsvermittler- und berater
Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler und -berater müssen aufgrund Ihrer Erlaubnis- und Registrierungspflicht spezielle Impressumspflichten beachten.

Versicherungsvermittler

Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig wwerden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Antragsteller muss mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen sowie mit der Kundenberatung vertraut sein. bei juristischen Personen muss die Sachkunde grundsätzlich durch alle vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden.

Versicherungsvermittler- und berater

Nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung ist jeder Vermittler verpflichtet beim ersten Geschäftskontakt seinem Kunden verschiedene Angaben mitzuteilen.

Recht und Fair Play
Tanja Stricker-Schuhmacher
Recht und Fair Play
Sachbearbeiterin