Netzanschlusspaket: DIHK-Stellungnahme eingereicht
Die DIHK hat ihre Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 455 KB) zur Konsultation des Referentenentwurfs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 541 KB) zum Netzanschlusspaket fristgerecht eingereicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Netzanschluss neuer Erzeugungsanlagen angesichts zunehmender Netzengpässe effizienter zu gestalten und Erzeugung sowie Netzausbau besser zu synchronisieren.
Zentrale Inhalte des Entwurfs
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die zentralen Inhalte des Gesetzesentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Neues Netzanschlussverfahren der Übertragungsnetzbetreiber entsprechend der Vorgabe der EU-Strommarktrichtlinie
- Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber auf Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung bei Kapazitätsmängeln
- Priorisierung von Netzanschlussbegehren nach gesetzlichen Kriterien
- Generelle Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung bei Netzanschlüssen Wind an Land und PV-Freifläche ab 2027
- Modifizierter Netzanschlussanspruch von EE-Neuanschlüssen an engpassbehafteten Umspannwerken (gedeckelter Verzicht auf finanziellen Ausgleich bei Redispatchmaßnahmen)
- Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur, Baukostenzuschüsse zur Netzfinanzierung auch von Erzeugungsanlagen verlangen zu können sowie entsprechende Aufhebung des gesetzlichen Verbots
- Bessere Koordinierung von EE-Netzanschlussbegehren durch „Einspeisenetze“
- Vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens
- Schaffung von Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten
- Schaffung eines Netzbetreiber-Online-Tools zur Einholung einer unverbindlichen Netzanschlussauskunft
- Reservierungs- und Freigaberegime für Netzanschlusskapazität auf Verteilnetzebene
- Kommunikationspflichten der Netzbetreiber im Netzanschlussverfahren (insbesondere Rückmeldepflicht)
- Leichterer Netzanschluss „netzneutraler“ Batteriespeicher in Co-Location (gleicher Netzverknüpfungspunkt)
DIHK-Stellungnahme
Die DIHK teilt grundsätzlich die Einschätzung des BMWE, dass im „derzeitigen Strommarkt- und EE-Förderdesign (…) keine systematischen Anreize [bestehen], Anlagenprojekte dort zu realisieren, wo der EE-erzeugte Strom bestmöglich abgenommen und nutzbar gemacht werden kann. Das ist volkswirtschaftlich ineffizient.“
Aus Sicht der DIHK sollten erneuerbare Energien dort ausgebaut werden, wo Netzkapazitäten vorhanden sind. So lassen sich die Netzentgeltanstiege für die Wirtschaft begrenzen. Die Begrenzung von Entschädigungszahlungen in kapazitätslimitierenden Netzgebieten reicht aus Sicht der allermeisten Betriebe nicht aus, um eine wirkungsvolle Lenkungswirkung zu entfalten. Wo Netzkapazitäten fehlen, sollten keine zusätzlichen Erzeugungsanlagen staatlich gefördert werden. Die Synchronisierung von Stromnetz und Erzeugungsausbau sollte noch stärker in den Blick genommen werden. Gleichzeitig sollte der Netzausbau insgesamt, aber vor allem in diesen Regionen forciert werden
Netzanschlüsse entwickeln sich immer mehr zum Flaschenhals für den betrieblichen Klimaschutz. Die DIHK spricht sich daher für verbindliche statt optionaler Kriterien für Netzanschlüsse aus. Dabei sollten die Ortsgebundenheit, der Flächenbesitz und Finanzierungsnachweise des Antragsstellers verpflichtend sein. Einzelne Branchen oder Erzeugungsarten sollten nicht priorisiert werden. Darüber hinaus sollten auch für Verteilnetzbetreiber bundeseinheitliche Kriterien mit Spielraum für regionale Besonderheiten festgelegt werden.
Die Digitalisierung von Antragsprozessen und die Online-Darstellung von freien Netzanschlusskapazitäten wird von der Wirtschaft seit langem gefordert. Anstelle einer Rückmeldefrist sollten jedoch Entscheidungsfristen im EnWG verankert werden. Klare Fristen schaffen zusätzlich Planungssicherheit für die Betriebe und sollten im Rahmen der Anreizregulierung zusätzlich Berücksichtigung finden. Auch unterstützt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in diesem Rahmen Reservierungsgebühren, wenn diese die Liquidität ernsthafter Antragsteller nicht überfordern.
Die vorgesehene Kappung von vertraglich vereinbarter Netzanschlussleistung bei dreijähriger Nichtnutzung ist aus Sicht der DIHK sehr kritisch zu bewerten und sollte gestrichen werden. Dadurch würde u. a. die Elektrifizierung in den Betrieben erheblich erschwert.
(Quelle DIHK)
