Ursprungszeugnis

Die Behörden vieler Nicht-EU-Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren amtliche Bescheinigungen, die von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt wurden. Oder Kunden wünschen sich, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, von der IHK bestätigte Dokumente. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten oder auch Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware.

Das Ursprungszeugnis weist den nicht präferenziellen Ursprung einer Ware nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich und dient der Steuerung der Handelsströme.

Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold bietet ihren Mitgliedsunternehmen das Verfahren der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen an.

Die (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung stellt eine zusätzliche Möglichkeit des Ursprungsnachweises für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHKs dar.