AMLA-Konsultation zu technischen Regulierungsstandards
Im Rahmen des EU-Geldwäschepaketes wurde die AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) ermächtigt, Regulierungsstandards (sog. Regulatory Technical Standard RTS) zu den Geldwäsche-Regelwerken zu entwerfen. Diese werden danach durch die EU-Kommission verabschiedet und sind dann unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Es wird diverse Regulierungsstandards geben, die nach und nach - bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Regelungen ab Juli 2027 - zu verschiedenen Einzelthemen vorgelegt werden.
Aktuell geht es um folgende Regulierungsstandards:
Der Technische Regulierungsstandard zu Geschäftsbeziehungen („Regulatory Technical Standard on criteria for identifying business relationships, occasional and linked transactions and lower thresholds under Article 19(9) AMLR“) soll regeln, wie Geschäftsbeziehungen, gelegentliche Transaktionen und verbundene Transaktionen zu unterscheiden sind. Diesen Standard konsultiert AMLA bis zum 08.05.2026.
Der Technische Regulierungsstandard zu Kundensorgfaltspflichten („Regulatory Technical Standard on Customer Due Diligence under 28(1) AMLR“) soll regeln, wie Kundensorgfaltspflichten anzuwenden sind. Vor allem geht es darum, welche Informationen und Unterlagen von Verpflichteten erhoben werden sollen. Diesen Standard konsultiert AMLA bis zum 08.05.2026.
Der Technische Regulierungsstandard zu Aufsichtsmaßnahmen und deren Durchsetzung (Regulatory Technical Standard on pecuniary sanctions, administrative measures and periodic penalty payments under Art. 53(10) AMLD6“) regelt, wie Pflichtverstöße zu bewerten und welche Kriterien bei der Festsetzung von Geldbußen oder der Anwendung anderer verwaltungsrechtlicher Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Zudem wird eine Methodik für Zwangsgelder festgelegt. Bei diesem Standard konsultiert AMLA mit verkürzter Frist bis einschließlich 09.03.2026.
Interessierte können sich zu diesen Regulierungsstandards äußern. Insbesondere die Umsetzbarkeit der geplanten Regelungen im Nichtfinanzsektor soll eruiert und berücksichtigt werden. Die Standards stehen allerdings ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung.
