Information zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Industriekaufleute Ausbildungsbeginn nach dem 01.08.2024)
Für Auszubildende, die ihre Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau ab dem 01.08.2024 begonnen haben, gilt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben den schriftlichen Prüfungsbereichen eine betriebliche Fachaufgabe im Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“ durchzuführen (§ 13). Diese Fachaufgabe wird vom Prüfling eigenständig im Unternehmen ausgewählt und bearbeitet (§ 14 Abs. 1). Sie umfasst eine schriftliche Dokumentation, eine Präsentation sowie ein abschließendes Fachgespräch (§ 14 Abs. 2).
Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten, einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Mögliche Einsatzgebiete:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Anforderungen an eine betriebliche Fachaufgabe:
In einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet wird eine komplexe, berufstypische Aufgabe prozessorientiert umgesetzt. Sie kann sich aus betrieblichen Rahmenbedingungen, speziellen Kundenanforderungen, geänderten Auflagen oder Prozessoptimierungen ergeben. Dabei analysieren die Prüfungsteilnehmenden verschiedene Lösungsmöglichkeiten und treffen eine begründete Auswahl.
Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen erfüllen nicht die Anforderungen an eine komplexe Fachaufgabe.
Die Ausbildungsverordnung fordert insbesondere:
- Planung, Durchführung und Auswertung einer komplexen Fachaufgabe
- Analyse einsatzgebietsspezifischer Lösungsansätze
- Begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte
- Reflexion des Vorgehens
- Dokumentation der Ergebnisse
- Präsentation und Bewertung der Resultate
Struktur des Antrags:
| Einsatzgebiet der Fachaufgabe | Es ist anzugeben, in welchem Unternehmensbereich oder welcher Abteilung die Fachaufgabe durchgeführt wird. |
| Titel der Fachaufgabe | Der Titel ist präzise, sachlich und eindeutig zu formulieren. |
| Geplanter Durchführungszeitraum | Der geplante Zeitraum der Bearbeitung ist anzugeben. |
| Aufgabenstellung | Sie muss einen konkreten betrieblichen Arbeitsauftrag widerspiegeln. |
| Ist-Zustand | Der Ist-Zustand beschreibt die aktuelle betriebliche Ausgangssituation vor Beginn der Fachaufgabe. |
| Problembeschreibung | Das bestehende Problem oder der Optimierungsbedarf ist nachvollziehbar darzustellen. |
| Zielsetzung | Die Zielsetzung beschreibt den angestrebten Soll-Zustand nach Durchführung der Fachaufgabe. |
| Schnittstellen | Es sind die internen und ggf. externen Schnittstellen zu benennen, die in die Fachaufgabe eingebunden sind. |
| Umsetzungsvorgaben |
Es sind relevante Rahmenbedingungen und Vorgaben zu benennen, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind.
Dazu zählen z.B.
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| Anlagen | Im Antragsverfahren werden keine Anlagen benötigt. Diese sind erst mit Einreichung des Reportes vorzulegen. |
Der Umfang des Antrags sollte maximal drei Seiten einer einseitig beschriebenen DIN-A4-Seite betragen, verfasst in der Schriftart Arial mit Schriftgröße 11.
Hinweise zur Dokumentation:
Stellen Sie Ihre Aufgabenstellung, Ziele, Planungsschritte sowie mögliche Lösungsalternativen klar und nachvollziehbar dar. Reflektieren Sie abschließend Ihre Ergebnisse und beschreiben Sie alle Phasen von der Ausgangssituation bis zur Auswertung strukturiert und verständlich.
Die Dokumentation umfasst drei bis fünf Seiten im Format DIN A4, Schriftart Arial Größe 12, einseitig beschrieben. Für die Erstellung stehen maximal 16 Stunden zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu drei Seiten praxisübliche Unterlagen als Anlage beigefügt werden. Ein unterschriebenes Deckblatt ist verpflichtend voranzustellen und zählt nicht zum Seitenumfang. Die Abgabe erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2.
Hinweise zur Präsentation:
Für die Erstellung der Präsentation stehen bis zu acht Stunden zur Verfügung. Die inhaltliche Gestaltung ist selbstständig vom Prüfungsteilnehmer/ von der Prüfungsteilnehmerin zu erstellen. Die Schriftgröße und Farbe der Präsentation sollte so ausgewählt werden, dass der Text für den Prüfungsausschuss gut lesbar ist. Die Präsentation dauert maximal 10 Minuten. Funktionsfähige Präsentationsmittel sind zur Prüfung mitzubringen.
