Landesentwicklungsplan seit 30.09.2026

Landesplanung

Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und koordinierte Planung der angestrebten räumlichen Entwicklung innerhalb eines Landes. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Landesplanung von den Ländern wahrgenommen. In Sachsen-Anhalt entwirft die Landesplanung mit dem Landesentwicklungsplan einen verbindlichen Rahmen, mit dem sie vorgibt, wie die räumliche Entwicklung vollzogen werden soll.
Der Landesentwicklungsplan wurde von 2022 bis 2026 neu aufgestellt und trat am 30. September 2026 in Kraft.
Dabei sind die wesentlichen Aufgaben der Landesplanung:
  • Umstrukturierung und Neuaufbau der Wirtschaft,
  • Schaffung einer modernen Infrastruktur sowie
  • ökologische Sanierung als Grundlage für weitere Investitionen und zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • Darüber hinaus soll auf die Entwicklung gleichwertiger Lebensbedingungen für die Bevölkerung in allen Teilen Sachsen-Anhalts hingewirkt werden.
Durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen wird der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume entwickelt, geordnet und gesichert. Dabei sind
  1. Unterschiedliche Anforderungen aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen;
  2. Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.
Ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen an die Raumnutzung müssen gleichwertig miteinander in Einklang gebracht werden. Dazu soll die Raumstruktur unter Beachtung der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung so gestaltet werden, dass eine langfristige Entwicklung des Landes zu einem für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa bedeutsamen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturraum möglich wird.