Förderdarlehen für Investitionen in Transformation
NRW.BANK.Invest Zukunft
Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft unterstützt die NRW.BANK Unternehmen bei Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Transformation in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation voranbringen. Das Programm bietet zinsvergünstigte Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro und richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Alle Unternehmen in NRW können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe, sowie Angehörige der freien Berufe und Stiftungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 10 Millionen Euro.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten – abhängig vom Investitionsvorhaben – zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 5, 10 oder 20 Prozent. Für Großunternehmen steht das Darlehen weiterhin zinsvergünstigt zur Verfügung, jedoch ohne Tilgungsnachlass.
Gefördert werden Investitionen, die einen Beitrag zur Transformation des Unternehmens leisten. Dazu zählen insbesondere Vorhaben in den Bereichen:
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Digitalisierung,
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Innovation,
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Klimaschutz und Umweltschutz,
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Energie- und Ressourceneffizienz,
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Circular Economy,
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Mobilität sowie
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Erneuerbare Energien.
Was ist neu?
Die NRW.BANK hat die Programmbedingungen zum 1. Februar 2026 und erneut zum 9. Juli 2026 angepasst und die Förderung stärker auf besonders zukunftsorientierte Investitionen ausgerichtet.
Änderungen zum 1. Februar 2026
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Die maximale Zinsvergünstigung wurde auf bis zu 1,5 Prozentpunkte gegenüber dem Marktzins angepasst.
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Photovoltaikanlagen sind nur noch förderfähig, wenn sie Bestandteil eines umfassenderen Transformationsvorhabens sind.
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Für Investitionen zur Energieeffizienz gelten höhere Mindestanforderungen; Maschinen und Anlagen müssen einen Energieeffizienzgewinn von mindestens 25 Prozent erreichen.
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Elektro-Pkw der Fahrzeugklasse M1 sind nicht mehr förderfähig.
Änderungen zum 9. Juli 2026
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Im Bereich Digitalisierung liegt der Schwerpunkt künftig auf besonders anspruchsvollen Vorhaben, beispielsweise Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, des maschinellen Lernens, datenbasierten intelligenten Systemen oder moderner Cyberabwehr.
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Investitionen zur Ressourceneffizienz müssen künftig einen Ressourceneffizienzgewinn von mindestens 20 Prozent nachweisen.
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Im Förderbereich Innovation sind Investitionen innovativer Unternehmen förderfähig, die in direktem Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten stehen. Als innovativ gelten Unternehmen insbesondere dann, wenn sie in mindestens einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre entsprechende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nachweisen.
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Für KMU wurden die Zinsvergünstigungen reduziert; die Tilgungsnachlässe bleiben unverändert bestehen.
Wie ist der Antragsweg?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Investitionsvorhabens über die Hausbank. Diese leitet den Förderantrag an die NRW.BANK weiter. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn vollständig eingereicht wird.
Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, den aktuellen Programmbedingungen und den Merkblättern stellt die NRW.BANK auf ihrer Internetseite bereit: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html
