IHK: Rückschlag für Wirtschaft an Rhein und Ruhr
OVG-Urteil hat weitreichende Folgen für Betriebe
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Regionalplan Ruhr gekippt. Das bedeutet: Neue Bauprojekte schweben nun im Ungewissen. Viele Investitionen im Ruhrgebiet liegen auf Eis. Hintergrund war eine Klage von sechs Kommunen und dem Kreis Wesel. Der Bedarf von Kies und Sand sei im Regionalplan Ruhr zu hoch angesetzt worden. Nach dem OVG-Urteil muss der gesamte Plan neu bewertet werden. Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK mahnt: „Das ist ein herber Tiefschlag für unsere gesamte Region. Wir verlieren Ansiedlungen und Arbeitsplätze. Hinzu kommt der Imageschaden. Für die Unternehmen zählt Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Diese kann die Region gerade nicht bieten.“
Der Regionalplan legt fest, wo Wohnungen, Windanlagen, Gewerbegebiete, Rohstoffe abgebaut oder Naherholungsräume entstehen sollen oder erhalten werden. Der Streit um den Kiesabbau am Niederrhein hat jetzt eine Kettenreaktion ausgelöst. Das OVG hat heute entschieden: Der gesamte Regionalplan muss nachgebessert werden. Alle Entwicklungsvorhaben stehen infrage. Das kann mehrere Jahre dauern. „Für die Wirtschaft am Niederrhein ist ein gültiger Regionalplan unerlässlich. Dass der nun wieder auf dem Prüfstand steht, ist fatal. Jetzt muss schnell, aber belastbar, nachgelegt werden“, betont Dietzfelbinger.
