Niederrheinische IHK
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Wie finde ich Auszubildende?
Kann ich Geflüchtete oder Auszubildende aus dem Ausland einstellen?
Alles zur Ausbildung
- Welche Ausbildungsberufe gibt es?
- Beratung von Betrieben und Azubis
- Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?
- Welche Berufe passen zu meinem Betrieb?
- Wer kann Ausbilder oder Ausbilderin werden?
- Was ist die Ausbilderprüfung?
- Wie finde ich Auszubildende?
- Ausbildung und Studium kombinieren
- Wofür ist die Probezeit?
- Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung?
- Wie hoch ist die Vergütung?
- Verbundausbildung
- Berufsschule
- Welche Regeln gibt es beim Homeoffice?
- Wie profitieren Unternehmen davon, wenn Azubis für die Ausbildung werben?
- Kann ich Geflüchtete oder Auszubildende aus dem Ausland einstellen?
- Konflikte in der Ausbildung?
- Wie beantrage ich eine Schlichtung?
Welche Ausbildungsberufe gibt es?
Die Niederrheinischen IHK betreut ca. 300 Ausbildungsberufe in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung - kaufmännisch oder industriell-technisch.
Beratung von Betrieben und Azubis
IHK-Ausbildungsberater unterstützen Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und Ausbilderbenennung. Sie beraten Betriebe und Auszubildende zu rechtlichen Fragestellungen. Sie sind neutrale Vermittler bei Konflikten zwischen Betrieb und Azubi.
Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?
In einem persönlichen Gespräch mit einem Ausbildungsberater im Unternehmen wird geklärt, welches Berufsbild inhaltlich passt und wer die Ausbildungsverantwortung als Ausbilder/-in übernehmen kann.
Welche Berufe passen zu meinem Betrieb?
Der Ausbildungsbetrieb muss so ausgestattet sein, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden können, die in der Ausbildungsordnung vorgesehen sind. Technische Geräte und Werkzeug müssen nicht dem modernsten, aber dem aktuellen technischen Stand entsprechen.
Kleine und mittlere Betriebe, die aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können, haben die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen und gegebenenfalls einer Bildungseinrichtung zusammenzuarbeiten. Besonders für ausbildungsunerfahrene Unternehmen ist der Verbund attraktiv, da sie von der Erfahrung anderer Unternehmen und Bildungsdienstleistern profitieren können. Vor Beginn einer Verbundausbildung sollte die Ausbildungsberatung angesprochen werden, um die Voraussetzungen zu klären und geeignete Verbundpartner zu finden.
Wer kann Ausbilder oder Ausbilderin werden?
Ausbilderinnen und Ausbilder sind eine wichtige Schaltzentrale im Unternehmen: Sie finden und fördern Talente, vermitteln Wissen, übernehmen immer öfter eher sozialpädagogische Aufgaben und oft übernehmen sie auch noch die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer – wahre Multitalente. Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen.
Persönliche Eignung gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das BBiG trifft keine allgemeine Aussage darüber, wer persönlich geeignet ist. Es werden jedoch zwei Fälle aufgeführt, in denen Personen ungeeignet sind.
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Fachliche Eignung gemäß § 30 BBiG
Die fachliche Eignung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus der
- beruflichen Eignung und der
- berufs- und arbeitspädagogischen Eignung
Die berufliche Eignung hat in der Regel die Person, die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, nachweisen kann. Fachkräfte ohne Berufsabschluss mit langjähriger praktischer Erfahrung können zum Beispiel die Zuerkennung der fachlichen Eignung beantragen.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Nicht nur weil die Ausbildereignungsverordnung den Nachweis über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung - AEVO) vorschreibt, sondern weil unterschiedliche Altersstufen und Bildungsabschlüsse vom Ausbilder ein pädagogisches Geschick erfordern, gewinnt die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder größte Bedeutung.
Was ist die Ausbilderprüfung?
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen.
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung. Absolventen der IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Online-Anmeldung zur Prüfung hochzuladen.
Die „Erklärung zur praktischen Prüfung" muss der IHK spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung vorliegen. Wenn Sie ein Konzept erstellen, können Sie dieses am Tag der praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss aushändigen.
Prüfungstermine
Die Prüfungsverfahren werden voraussichtlich wie folgt stattfinden:
| Monat | Schriftliche Termine | Praktische Termine | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss |
| Juni 2026 | 02.06. - 05.06.2026 | 15.06. - 26.06.2026 | 07.04.2026 | 03.05.2026 |
| September 2026 | 01.09. - 04.09.2026 | 14.09. - 25.09.2026 | 06.07.2026 | 02.08.2026 |
| November 2026 | 03.11. - 06.11.2026 | 16.11. - 27.11.2026 | 07.09.2026 | 04.10.2026 |
| Dezember 2026 | 01.12. - 04.12.2026 | 07.12. - 18.12.2026 | 05.10.2026 | 01.11.2026 |
Die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK. Bei Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil oder Wiederholung eines Prüfungsteils beträgt die Prüfungsgebühr 125,00 Euro.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Wie finde ich Auszubildende?
Präsentieren Sie Ihre Ausbildungsangebote auf Ausbildung.NRW: mit Firmenprofil, direktem Kontakt zu Bewerber und Suchfunktion – auch per App. Jetzt registrieren und als Ausbildungsbetrieb sichtbar werden. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie sich einfach neu anmelden.
Das Programm „Passgenaue Besetzung – Willkommenslotsen“ unterstützt Unternehmen kostenlos bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze – mit passenden Jugendlichen aus dem In‑ und Ausland sowie mit Fluchthintergrund.
Unser Service für Betriebe:
- Individuelle Beratung (vor Ort, telefonisch, digital)
- Sichtung von Bewerbungsunterlagen
- Unterstützung bei Auswahlgesprächen & Tests
- Passgenaue Bewerbervorschläge
- Hilfe bei allen Einstellungsformalitäten
- Infos zu Fördermöglichkeiten in der Ausbildung
Ihr Vorteil: Weniger Aufwand im Recruiting, mehr passende Bewerber.
Julien Piron, 0203 2821-498Beratung von Betrieben und Azubis
Ausbildung und Studium kombinieren
Duale Studiengänge kombinieren Studium mit praktischer Berufserfahrung und bieten sowohl für Unternehmen als auch Studierende Vorteile. Unternehmen erhalten qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende können zwei Abschlüsse in kurzer Zeit erlangen – inklusive einer festen Ausbildungsvergütung. Was in den Vorlesungen und Seminaren gelernt wird, kann unmittelbar im Betrieb angewendet werden.
Unternehmen können mit dualem Studium punkten
Vor allem mittelständische Unternehmen profitieren von dualen Studiengängen, da sie im Wettbewerb um Talente mit großen Unternehmen mithalten können. Diese Programme bieten frühzeitig qualifizierte Bewerber und ermöglichen eine praxisorientierte Ausbildung.
Vor allem mittelständische Unternehmen profitieren von dualen Studiengängen, da sie im Wettbewerb um Talente mit großen Unternehmen mithalten können. Diese Programme bieten frühzeitig qualifizierte Bewerber und ermöglichen eine praxisorientierte Ausbildung.
Flexibel studieren während der Ausbildung: UNI on TOP
Im Programm UNI on TOP kooperiert die Mercator School of Management (MSM) an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Duisburg-Essen mit Berufskollegs der Region und bietet kaufmännischen Auszubildenden die Möglichkeit, schon während der Ausbildung erste Uni-Kurse zu absolvieren. In viereinhalb Jahren kann eine Ausbildung und ein nachfolgendes Universitätsstudium auf Bachelor-Niveau abgeschlossen werden.
Im Programm UNI on TOP kooperiert die Mercator School of Management (MSM) an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Duisburg-Essen mit Berufskollegs der Region und bietet kaufmännischen Auszubildenden die Möglichkeit, schon während der Ausbildung erste Uni-Kurse zu absolvieren. In viereinhalb Jahren kann eine Ausbildung und ein nachfolgendes Universitätsstudium auf Bachelor-Niveau abgeschlossen werden.
Studienangebote im Kammerbezirk der Niederrheinischen IHK
- Dual studieren an der Hochschule Rhein-Waal mit Standorten Kleve und Kamp-Lintfort.
- Berufs- und Ausbildungsbegleitend studieren an der Hochschule für Oekonomie & Management
Überregionale Studienangebote
Weiterführende Informationen zu überregionalen Studienangeboten bietet das Informationsportal AusbildungPlus des BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung.
Wofür ist die Probezeit?
Gemäß des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§20). Die genaue Dauer legen der/die Ausbildende und der/die Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest.
Die Probezeit ist eine Bedenkzeit:
- für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat und
- für den Betrieb, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist und in den Betrieb passt.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Verlängerung der Probezeit bei Krankheit
Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, kann die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden. Eine automatische Verlängerung um die Dauer der Unterbrechung, gleich aus welchem Grund, tritt nicht ein. Bei kurzfristigen Unterbrechungen kommt eine Verlängerung der Probezeit nicht in Frage.
Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung?
Die Teilzeitberufsausbildung ist eine Alternative zur Vollzeitausbildung (z.B. wg. Kindererziehung, Leistungssport, gesundheitlicher Einschränkungen, Pflege von Angehörigen). Sie ermöglicht diesen Personen den Zugang zum Ausbildungsmarkt und hilft Betrieben, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Gleichzeitig fördert sie die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Lebensverhältnissen.
Wie funktioniert die Teilzeitausbildung?
Die tägliche/wöchentliche Ausbildungszeit kann durch Vereinbarung zwischen Betrieb und Azubi reduziert werden: Mindestens müssen 50 % der regulären Arbeitszeit verbleiben. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Die Teilzeitausbildung kann zu Beginn im Ausbildungsvertrag oder später durch einen Zusatz vereinbart werden.
Für weitere Fragen steht die Ausbildungsberatung gern zur Verfügung.
Wie hoch ist die Vergütung?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Vergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufes gezahlt, sondern richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Abhängig von geltenden Tarifverträgen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Es existiert kein Tarifvertrag für die Branche
Seit dem 1. Januar 2020 regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsverhältnisse in Branchen ohne einen Tarifvertrag. Die Vergütung wird jährlich angepasst.
Die Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt.
| Beginn der Ausbildung |
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
|
2026
(01.01.-31.12.2026)
|
724,00 € | 854,00 € | 977,00 € | 1.014,00 € |
- Es existiert ein Tarifvertrag für die Branche
Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die Grenze der Mindestausbildungsvergütung.
- Es existiert ein verbindlicher Tarifvertrag für den Betrieb
Wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag zugehörig ist oder es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, ist die dort festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Verbundausbildung
Betriebe, die nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können, haben die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen und gegebenenfalls einer Bildungseinrichtung zusammenzuarbeiten. Vor Beginn einer Verbundausbildung sollte die Ausbildungsberatung angesprochen werden, um die Voraussetzungen zu klären und geeignete Verbundpartner zu finden.
Berufsschule
Wer eine Ausbildung macht, lernt auf zwei Arten: Einmal beim „training on the job“ im Ausbildungsbetrieb. Lernort Nummer zwei ist die Berufsschule. An ein bis zwei Tagen pro Woche oder im Blockunterricht wird hier gelernt.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der Berufsschule an.
Wer ist berufsschulpflichtig?
Schulpflichtig sind in NRW alle Auszubildende, die zu Beginn ihrer Ausbildung noch nicht 21 Jahre alt sind. Dies gilt dann für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt - aber nicht berufsschulpflichtig.
Welche Berufsschule ist zuständig?
In der Regel das nächstgelegene Berufskolleg mit einer entsprechenden Fachklasse für diesen Beruf. Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes kann ein Auszubildender auch eine andere Berufsschule mit passender Fachklasse besuchen.
Die aktuelle Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 435 KB)
Wann werden Auszubildende vom Betrieb freigestellt?
Gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Muss der Auszubildende vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?
Beginnt der Unterricht vor neun Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Auszubildende müssen einmal pro Woche den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag länger als fünf Unterrichtsstunden dauert.
Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet. Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den Betrieb zurück, muss die Wegezeit von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Werden die Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung berücksichtigt?
Nein, aber auch der Unterricht in der Berufsschule bereitet auf die schriftlichen Prüfungen vor.
Welche Regeln gibt es beim Homeoffice?
Die Möglichkeit zum Homeoffice in der Ausbildung ist seit 2024 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt: Ausbildungsinhalte können in einem angemessenen Umfang (nicht die gesamte Ausbildung) im Rahmen der mobilen Ausbildung vermittelt werden.
Voraussetzungen für mobile Ausbildung im Betrieb:
- Die Ausbildungsinhalte werden über Kommunikationsplattformen (z.B. Microsoft Teams, Fernzugriff) vermittelt.
- Der Homeoffice-Arbeitsplatz muss entsprechend eingerichtet sein.
- Der Arbeitgeber stellt die notwendige Hard- und Software (z. B. Laptops und Microsoft Office 365) kostenlos zur Verfügung.
- Die Ausbildungsinhalte müssen für die digitale Vermittlung geeignet sein. Dies wird bei theoretischen Inhalten in kaufmännischen Berufen in der Regel der Fall sein. Praktische Tätigkeiten, insbesondere in gewerblich-technischen Berufen, können dagegen nicht im Homeoffice vermittelt werden.
- Die Qualität der Ausbildung im Homeoffice darf nicht schlechter sein als im Betrieb. Der Ausbilder muss während der Arbeitszeiten erreichbar sein, den Lernprozess steuern und die Lernfortschritte kontrollieren.
Für weitere Fragen und individuelle Lösungen sprechen Sie gern unsere Ausbildungsberatung an.
Wie profitieren Unternehmen davon, wenn Azubis für die Ausbildung werben?
Beim Projekt Ausbildungsbotschafter berichten Auszubildende in Schulen authentisch über ihren Beruf und ihren Betrieb. Unternehmen profitieren durch ein positives Ausbildungsimage, während die Auszubildenden Selbstbewusstsein und Kommunikationsstärke gewinnen.
Die IHK übernimmt Schulung, Planung und begleitet die Schulbesuche. Betriebe müssen ihre Auszubildenden lediglich für die Einsätze freistellen und Fahrtkosten übernehmen.
Meike Komatowsky, 0203 2821-495
Kann ich Geflüchtete oder Auszubildende aus dem Ausland einstellen?
Das Programm „Passgenaue Besetzung – Willkommenslotsen“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, unterstützt Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten sowie Auszubildenden aus Drittstaaten in Ausbildung und Beschäftigung. Ziel ist es, vorhandene Potenziale zu nutzen und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
Die IHK‑Willkommenslotsin berät Unternehmen kostenfrei zu allen Fragen rund um Einstellung, Rahmenbedingungen und betriebliche Integration. Dazu zählen Informationen zu Aufenthalts‑ und Beschäftigungsstatus, Handlungsempfehlungen zum Aufbau einer Willkommenskultur sowie Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Ergänzend werden Kontakte zu regionalen Institutionen und Netzwerken hergestellt.
Michal Kramer, 0203 2821-441
Konflikte in der Ausbildung?
Ansprechpartner bei Schwierigkeiten während der Ausbildung ist die Ausbildungsberatung. Sie beraten Auszubildende und Betriebe vertraulich, individuell und versuchen Konflikte zu lösen.
Lässt sich ein Konflikt in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis nicht einvernehmlich lösen, entscheidet zunächst der Schlichtungsausschuss der IHK. Erst danach kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.
Wie beantrage ich eine Schlichtung?
Sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Azubis können einen Schlichtungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) stellen.
Schlichtungsverhandlungen finden bei der Niederrheinischen IHK statt.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten kostenfrei.
