Niederrheinische IHK

Fördermittel

Warum sollten sich Gründer mit Fördermitteln befassen?

Wer in die Selbstständigkeit startet, muss eine Menge Fragen beantworten. Wichtige Entscheidungen sind zu treffen. Förderungen sind für Gründer daher sehr wertvoll, in Form von Beratung ebenso wie finanzieller Art. Auf dieser Seite finden Sie im Folgenden gängige Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung. Weitere Infos gibt es auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit kann arbeitslosen Existenzgründern den Existenzgründungszuschuss für die erste Zeit der Selbständigkeit gewähren.
Das sind die Voraussetzungen:
  • Der Gründer muss zur Antragstellung und vor Aufnahme der Selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen – und zwar von mindestens 150 Tagen.
  • Eine vorherige Förderung einer Existenzgründung durch den Gründungszuschuss liegt mindestens 24 Monate zurück.
  • Der Gründer bezieht zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld I. Die Selbstständigkeit muss also aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgen – man muss mindestens einen Tag lang arbeitslos gewesen sein.
  • Ein direkter Übergang von einer Angestelltentätigkeit ist nicht möglich.
  • Er oder sie macht sich hauptberuflich selbstständig.
  • Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der geplanten Gründung liegt vor. Wir als Niederrheinische IHK sind eine fachkundige Stelle. Wir geben nach Prüfung die Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit ab, wenn Sie in unserem IHK-Bezirk gründen.
  • Ein Businessplan liegt komplett ausgearbeitet vor. Hierfür nutzen Sie bitte unsere digitale Unternehmenswerkstatt (siehe auch weiter unten). Lassen Sie uns Ihre sonstigen Unterlagen als PDF-Datei in der Unternehmenswerkstatt unter dem Punkt „Dokumente“ zukommen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

Wichtig vorab: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Gewährt wird er für maximal 15 Monate, unterteilt in zwei Phasen.
  • Phase 1: sechs Monate, Förderhöhe: individuelles monatliches Arbeitslosengeld I plus 300 EUR zur sozialen Absicherung (Sozialversicherungspauschale).
  • Phase 2: weitere neun Monate, Förderhöhe: nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von monatlich 300 EUR.

Können Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld den Gründungszuschuss erhalten?

Nein, sie können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Für sie besteht die Möglichkeit, „Einstiegsgeld“ zu erhalten.

Mehr erfahren:

Woraus besteht der einzureichende Businessplan und welche Unterlagen die Prüfung der Tragfähigkeit erforderlich?

Businessplan, bestehend aus folgenden Bestandteilen:
  • Beschreibung Ihres Vorhabens (ausformuliert im Textteil)
  • Ermittlung der notwenigen Privatentnahme (ihre persönlichen Lebenshaltungskosten)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung (sofern die Selbstständigkeit zusätzlichen Kapitalbedarf verursacht)
  • Umsatz- und Rentabilitätsplanung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre der hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Liquiditätsplan für die ersten drei vollen Geschäftsjahre der hauptberuflichen Selbstständigkeit

Welche Unterlagen sind außerdem einzureichen?

  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise
  • Vordruck der Arbeitsagentur zur Abgabe der Stellungnahme

Wie reiche ich die Unterlagen ein und wie hilft mir die digitale Unternehmenswerkstatt dabei?

Ihren Business- und Finanzplan realisieren Sie für die Tragfähigkeitsprüfung durch die Niederrheinische IHK bitte mit unserer digitalen Unternehmenswerkstatt.
In der Unternehmenswerkstatt finden Sie viele qualifizierte Informationen im Zusammenhang mit den Themen Businessplan und Existenzgründung. Das online-basierte Tool ist kostenlos.
Im Nachgang Ihrer Anmeldung gibt es eine strukturierte und bei Bedarf gecoachte Möglichkeit, einen individuellen Businessplan zu erstellen.

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Sie gründen in NRW neu? Oder Sie übernehmen hier eine Firma? Und Sie hätten gerne die Unterstützung eines freiberuflichen Unternehmensberaters?
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) kann Sie dabei finanziell unterstützen.

Wie beantrage ich das Programm und wie bereite ich mich auf die Beratung durch die Niederrheinische IHK vor?

1. Suchen Sie sich einen Berater für Ihr Vorhaben, der im BPW gelistet ist.
2. Lassen Sie sich von ihm ein Beratungsangebot erstellen.
3. Registrieren Sie sich im Antragsportal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
4. Füllen Sie das Antragsformular im Portal aus und „speichern Sie nur zwischen“ (nicht „Absenden“).
5. Laden Sie die !Entwurfsversion! als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
6. Senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an gruendung@niederrhein.ihk.mom (nicht mehr als 1MB Dateigröße pro Datei):
• Kopie des Personalausweises als (PDF, Foto)
• PDF des Antragsentwurfs
• PDF des Beratungsangebots
7. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch, online oder persönlich, bei der Niederrheinischen IHK unter: gruendung@niederrhein.ihk.mom

Wie geht es nach dem Informationsgespräch bei der IHK weiter?

1. Bei Bedarf überarbeiten Sie den Antrag im Antragsportal.
2. Laden Sie dann die !Entwurfsversion! erneut als PDF-Datei über den Button „Vorschau“ unter „Aktionen“ im Fuß der Seite herunter.
3. Senden Sie den überarbeiteten Antrag als PDF-Datei per E-Mail an Ihren Berater bei der Niederrheinischen IHK.
4. Wenn der fertige Antrag bei der IHK eingegangen ist, sendet Ihnen der Berater den Monitoring-Bogen und das Beratungsprotokoll per E-Mail im PDF-Format.
5. Anschließend laden Sie den Monitoring-Bogen, das Beratungsprotokoll und das Dokument zu den Beratungsinhalten (Formular) in das Antragsportal hoch.
6. Dann übermitteln Sie den Antrag entweder digital über den Button „Absenden“ an die Bewilligungsstelle – oder Sie laden den fertigen Antrag als PDF-Datei herunter, unterschreiben ihn und schicken ihn ebenfalls per Post.

Welche weiteren Formalitäten bei der Antragstellung sind im Förderjahr 2026 zu beachten?

  • Erfassung der Steuer-ID: Ab sofort ist die Steuer-ID der Antragstellenden zu erfassen. Sie wird als Pflichtfeld im EFRE.NRW.Online-Portal integriert.
  • Die Portal-URL: Das EFRE-Portal erreichen Sie unter https://efre-online.nrw.de/efre-portal
  • Die digitale Einreichung mit Bund-ID: Im kann der Antrag EFRE-Portal digital eingereicht werden. Dafür ist die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises in Verbindung mit der Bund-ID nötig. Der Antrag kann weiterhin auch ausgedruckt und mit Originalunterschrift einreichen. Ob digital oder gedruckt, entscheidet der Antragsteller am Ende des Formulars.

Mehr erfahren:

Das Gründungsstipendium NRW

Starten Sie mit einer Geschäftsidee in der Branche zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen? Allein, im Team oder als Start-up? Dann kann das Gründungsstipendium.NRW für Sie wertvoll sein. Es fördert Existenzgründer und Gründungsteams finanziell und mit individuellem Coaching. Das Ziel: Gründer vor und in der Anfangsphase ihrer Existenzgründung so zu unterstützen, dass sie sich voll und ganz auf ihre Geschäftsidee konzentrieren können. Es sichert das Einkommen in der wichtigen Startphase.

Welche Partner gehören zum Gründungsnetzwerk Niederrhein?

Die Niederrheinische IHK ist der Leadpartner im Gründungsnetzwerk Niederrhein, dem die folgenden Partner angehören:
  • Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg
  • Entwicklungsagentur Wirtschaft des Kreises Wesel
  • Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
  • Handwerkskammer Düsseldorf
  • Universität Duisburg-Essen
  • Hochschule Rhein-Waal

Was bietet das Gründungsstipendium NRW?

  • 1.200 Euro monatlich für ein Jahr
  • begleitendes, individuelles Coaching
  • Austausch in verschiedenen Gründernetzwerken

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

  • Das Stipendium richtet sich a) an Antragsteller, die ihre Gründung noch vor sich haben, sowie b) an Gründer, deren Firmengründung zum Antragszeitpunkt weniger als 12 Monate zurückliegt.
  • Teams mit bis zu drei Personen werden gefördert.
  • Mit einem aussagekräftigen Ideenpapier können sich Gründer bewerben.
Eine Beratung zur Bewerbung für das Gründungsstipendium bekommen Interessierte beim Startercenter der Niederrheinischen IHK.

Was ist das Gründungsstipendium NRW Diversität+?

Vielfalt zahlt sich aus: Geschlechterdiverse Gründungsteams können mit diesem Zusatzbaustein einen Zuschuss zur Förderung von einmalig bis zu 3.600 Euro pro Person erhalten. Durch diese Einmalzahlung erhöht sich die Gesamtförderung also von insgesamt 14.400 Euro für das ganze Jahr auf 18.000 Euro.
Mehr erfahren zum Gründungsstipendium NRW und zum Gründungsstipendium NRW Diversität+
Vielfalt zahlt sich aus: Geschlechterdiverse Gründungsteams können mit diesem Zusatzbaustein einen Zuschuss zur Förderung von einmalig bis zu 3.600 Euro pro Person erhalten.
Durch diese Einmalzahlung erhöht sich die Gesamtförderung also von insgesamt 14.400 Euro für das ganze Jahr auf 18.000 Euro.

Das NRW.Mikrodarlehen

Sie gründen in NRW, benötigen ein Darlehen oder suchen als junges Unternehmen eine Wachstums- oder Erweiterungsfinanzierung? Dann kann das NRW.Mikrodarlehen das Passende für Sie sein. Es richtet sich an Gründer und an Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme – und zwar an natürliche Personen, an Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und an Unternehmergesellschaften (UG).

Wer bietet das Darlehen in welcher Höhe und für welchen Zweck an?

  • Die NRW.BANK, die Förderbank des Landes NRW, bietet verschiedene Fördermittel an – darunter in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW das NRW.Mikrodarlehen.
  • Es unterstützt dabei, Gründungs- oder Wachstumsvorhaben von bis zu 50.000 Euro zu realisieren.
  • Gefördert werden alle Ausgaben, die mit der Gründung oder Erweiterung des Unternehmens in Zusammenhang stehen.

Was sind die Vorteile des NRW.Mikrodarlehens?

  • Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro in einer Summe.
  • Kein Nachweis von Eigenkapital erforderlich.
  • Keine Sicherheiten erforderlich.
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre zum Festzins.
  • Die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei.
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.

Wichtig: Erst Förderung beantragen, dann starten.

Denn nach Beginn des Vorhabens wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt.
Finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden – wie Miet-, Kauf-, Liefer- oder Bauanträge – können als Beginn des Vorhabens gewertet werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung des NRW.Mikrodarlehens?

  • Sie haben die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
  • Bei einer Gründung liegt der Unternehmensstandort, bei einer Erweiterungs- oder Wachstumsmaßnahme der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten. Diesen erläutern Sie in einem Business- und Finanzplan.
  • Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von drei Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
  • Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
  • Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten. Und zwar für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit. Zum Beispiel durch einen SeniorCoach der Wirtschaftssenioren oder eine freiberufliche Beratung.
  • Bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.

Wie stelle ich den Antrag?

  1. Registrieren Sie sich im Kundenportal der NRW.BANK
  2. Laden Sie die Antragsformulare herunter und füllen Sie diese aus.
  3. Besorgen Sie sich eine Schufa-Auskunft und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes.
  4. Senden Sie Ihre Unterlagen an gruendung@niederrhein.ihk.mom.
  5. Wir beraten Sie detailliert zu Ihrem Antrag.
  6. Nach der erfolgreichen Validierung Ihres Antrags und der Unterlagen erstellen wir eine fachliche Stellungnahme. Sie ist die Voraussetzung für das Darlehen.
  7. Laden Sie danach den vollständigen Antrag im Kundenportal der NRW.BANK hoch.
  8. Die fachliche Stellungnahme wird direkt an die NRW.BANK übermittelt. Die hochgeladenen Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag.

Wie hilft mir die Unternehmenswerkstatt der IHK weiter?

Ihren benötigten Business- und Finanzplan für das NRW.Mikrodarlehen können Sie mit Hilfe unserer digitalen Unternehmenswerkstatt planen.

Mehr erfahren:
NRW.Mikrodarlehen - Information der NRW.BANK
Kundenportal der NRW.BANK

Die Fördermittel für Solo-Selbständige und Unternehmen

Es gibt verschiedene Arten von Förderungen für Solo-Selbstständige und Unternehmen – in finanzieller und beratender Form.

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Dieses Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds gefördert. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Die aktuelle Richtlinie des Bundesministeriums hierzu gilt bis 31. Dezember 2028.
Sie möchten mehr erfahren? Schreiben Sie uns: foerdermittel@niederrhein.ihk.mom
Wir melden uns bei Ihnen!
Vorab ein Hinweis: Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie des Programms Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit Wirkung zum 01. Januar 2023 veröffentlicht. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028.
Wesentliche Punkte der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU im Überblick:
  • Gefördert werden für Unternehmen allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen die strukturellen Ungleichheiten begegnen mit der einheitlichen Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro netto.
  • Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in NRW 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Die Richtlinie sieht kein gesondertes Fördermodul für Unternehmen in Schwierigkeiten vor. Die Förderung für Bestandsunternehmen kann auch von Unternehmen in Schwierigkeiten beansprucht werden.
  • Je Antragsteller (Unternehmen) können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Dies sind maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer bis 31. Dezember 2028.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, beispielsweise der vor Ort zuständigen IHK führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Weiterführende Hinweise:

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm GRW


„Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Nordrhein-Westfalen.“
Kurz: GRW. Fördergeber ist das Land NRW.

Was bietet GRW und was sind die Ziele?

  • Zuschüsse ausschließlich für gewerbliche Unternehmen. Die Höhe ist abhängig von Vorhaben, Investitionsort und Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze.
  • Finanzierung von Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW, durch die Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.
  • Anreize Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen und zu sichern.
  • Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Wann und wo wird beantragt?
  • Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK.

Welche Beratungsleistungen können gefördert werden?

Umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beratern durchgeführt werden.
Sie umfassen zwei Phasen: a) Machbarkeitsstudien, b) Umsetzungsberatung.
Die erste und die zweite Phase kann innerhalb von fünf Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden.
Bei außergewöhnlichen Umständen kann es eine Verkürzung geben.

Anlässe für eine Beratung sind:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens (Unternehmensnachfolge)
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt
Nähere Details und die Antragsunterlagen finden Sie auf der hier verlinkten Internetseite der NRW.Bank.

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige

Wie können sich Soloselbstständige qualifizieren und weiterbilden, um sich gegen Krisen zu wappnen? Antworten gibt „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbständige“.
Es fördert Weiterbildungen, um a) die berufliche Existenz zu sichern und b) das eigene Geschäftsmodell zu festigen.
Das sind die Rahmenbedingungen:
  • Der Kurs muss grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing etc. vermitteln.
  • Er muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
  • Er muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
  • Der Soloselbstständige muss in Deutschland wohnen und arbeiten und darf maximal eine weitere Vollzeitarbeitskraft beschäftigen (zwei Halbtagskräfte gelten also auch).
  • Die Soloselbstständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren im Markt bestehen, Haupterwerb sein und mindestens 51 % der Summe der Einkünfte ausmachen.
  • Die Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich.
  • Gefördert werden 90 % der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto).
Diese KOMPASS-Anlaufstellen helfen weiter, Infos bietet zudem die Förderrichtlinie.

Das INQA-Coaching – ein KMU-Beratungsprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).

Die digitale Transformation erfordert es: Personalplanung und Arbeitsorganisation müssen angepasst werden. INQA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, hierfür passgenaue Lösungen zu finden. So, dass sie zukunftsfähig sind und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren können.
Das sind die Rahmenbedingungen:
  • flächendeckend niedrigschwellig zugänglich für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
  • Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden.
  • Die Regionale INQA-Beratungsstelle G.I.B. in Bottrop ist die erste Anlaufstelle für Unternehmen in unserer Region.

Förderprogramme zur Digitalisierung

Sie suchen Beratungsangebote zur Digitalisierungsförderung?
Jetzt Förderprogramme finden: Geben Sie in der Digitale Fördermittel-Landkarte einfach Ihre Postleitzahl ein und mit wenigen Klicks finden Sie:
  • Über 80 Einträge zu aktuellen Fördermittelprogrammen und Unterstützungsangeboten zur Digitalisierung in Ihrer Nähe.
  • Über 50 Best-Practice-Beispiele von Firmen, die Ihnen Anregungen für potenzielle Projekte bieten.

Was ist das Programm NRW.BANK.Impuls KI?

Mit dem Förderprogramm „NRW.BANK.Impuls KI“ unterstützt die NRW.BANK kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beim Einstieg in den Einsatz Künstlicher Intelligenz.
Ziel des Programms ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, geeignete KI-Anwendungsfälle zu identifizieren, deren wirtschaftlichen Nutzen zu bewerten und KI-Lösungen vor einer größeren Investition zu erproben. Auf diese Weise können Investitionsrisiken reduziert, fundierte Entscheidungen getroffen und KI-Projekte strukturiert vorbereitet werden.
Gefördert werden insbesondere Beratungs- und Testleistungen zur Vorbereitung und Erprobung von KI-Projekten.

Was ist das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID)?

Mit Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen.

Wofür gibt es Zuschüsse?

Für Investitionen in digitale Produkte und digitale Sicherheit sowie für das Einstellen von Hochschulabsolventen, die innovative Projekte im Betrieb umsetzen.

Aus welchen Bausteinen besteht das Programm?

Wie funktioniert das Zuwendungsverfahren?

  • MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit: Zuerst Losverfahren, bei Antrag auf die Förderung stellen
  • MID-Assistent: Zuerst Wartesaalverfahren, dann Antrag auf die Förderung stellen
Wichtig: Erst mit dem Vorhaben beginnen, wenn der Antrag bewilligt wurde!

Für wen eignet sich ein KfW-Digitalisierungs- und Innovationskredit?

Ihr Gewerbebetrieb ist etabliert, innovativ und möchte investieren? Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW bietet eine zinsgünstige Finanzierung.

Was wird gefördert?

  • der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem konkreten Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
  • der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.

Wie helfen beim Förderprogramm „go-innovativ“ externe Berater weiter?

Neue Wege gehen, aber wie? Hier helfen externe Innovationsberater weiter. Das Programm go-Inno fördert eine solche Beratung. Sie kann eine Produkt- und Verfahrensverbesserung betreffen oder auch das Innovationsmanagement.
Den Gutschein für die Beratung stellt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus, nachdem es den entsprechenden Antrag geprüft hat.

Förderprogramme für Innovationen

Innovationen sind für kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen unerlässlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Land NRW, der Bund und die EU stellen zur Unterstützung der Innovationskraft von Unternehmen eine Vielzahl an Fördermitteln bereit.
Auf der Internetseite des BMWi finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.

Förderdatenbanken

Sie suchen nach Programmen und Zuschüssen für die Beratung von Unternehmen zu Digitalisierung und Innovation? Förderdatenbanken unterstützen Sie bei dieser Suche.
Auf der Internetseite des BMWi finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.