Unternehmenssicherung/Risikovorsorge

Beratungsprogramme des Landes

Beratungsgutscheine für Gründerinnen und Gründer

Dieses Programm wurde Mitte 2022 in der neuen Förderperiode des ESF Europäischer Sozialfonds) in einer überarbeiteten Form neu aufgelegt. Verschiedene regionale und landesweite Anbieter bieten einen oder mehrere Bausteine des Förderprogramms für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vorgründungsphase an. Die Beratung ist teilweise kostenfrei oder stark subventioniert. Details sind auf der Internetseite von Startup-BW zu finden.

Innovationsgutscheine

Diese Förderung steht Unternehmen in Baden-Württemberg in vier Ausprägungen zur Verfügung.
  • Innovationsgutschein BW: Förderung in Form eines Zuschussses bis zu einer Höhe von 7.500 € (Fördersatz 50%). Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW: Förderung in Form eines Zuschussses bis zu einer Höhe von 20.000 € (Fördersatz 50%). Für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-Up BW: Förderung in Form eines Zuschussses bis zu einer Höhe von 7.500 € (Fördersatz 50%). Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
  • Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups: Förderung in Form eines Zuschussses bis zu einer Höhe von 7.500 € (Fördersatz 50%). Für mittelständische Unternehmen, die Technologien, Produkten und Dienstleistungen einsetzen beziehungsweise in Anspruch nehmen, die von Start-ups angeboten werden. Gefördert werden können Kooperationen und Projekte, die die (Weiter-)Entwicklung der Produkte des Mittelständlers im Fokus haben sowie gemeinsame Projekte, die sich auf interne Prozesse beziehen. Antragsberechtigt sind KMU.
Die Zuständigkeiten für Beratung und Bearbeitung liegen bei der L-Bank.